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   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07   

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https://dejure.org/2007,5259
BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07 (https://dejure.org/2007,5259)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07 (https://dejure.org/2007,5259)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 2 BvR 1781/07 (https://dejure.org/2007,5259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung wegen falscher Verdächtigung unter Zugrundelegung der sog Unterbreitungstheorie

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe für einen Verstoß gegen das Willkürverbot durch fachgerichtliche Rechtsanwendung; Objektiver und subjektiver Tatbestand bzw. Bezugspunkt der Unwahrheit einer Verdächtigung i.R. d. falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 164 Abs. 1; ; BZRG § 32 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86

    Falsche Verdächtigung durch Angabe eines falschen Beweismittels

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Während die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums eine unwahre Verdächtigung nur dann annehmen, wenn ein Unschuldiger einer rechtswidrigen Tat beschuldigt wurde (sog. Beschuldigungstheorie), bezieht die überwiegende Auffassung im Schrifttum die Unwahrheit der Verdächtigung auf das unterbreitete Tatsachenmaterial, ohne dass es auf die Schuld oder Unschuld des Verdächtigten entscheidend ankäme (sog. Unterbreitungstheorie, vgl. zum Theorienstreit BGHSt 35, 50 ; Zopfs, a.a.O., Rn. 33 f.; jeweils m.w.N. zu Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89

    Verfassungswidrigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zu Schadensersatz

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Bedingter Vorsatz genügt insoweit - anders als für die übrigen Tatbestandsmerkmale - nicht (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 164 Rn. 6, 12; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 1990 - 2 BvR 1892/89 -, NJW 1991, S. 1285).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07
    Voraussetzung ist, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
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