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   BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08   

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https://dejure.org/2008,2039
BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08 (https://dejure.org/2008,2039)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2008 - V ZR 31/08 (https://dejure.org/2008,2039)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - V ZR 31/08 (https://dejure.org/2008,2039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GVO § 7 Abs. 3; VermG § 16 Abs. 10 i. V. m. Abs. 5 Satz 4
    Verpflichtung des Verfügungsberechtigten gegenüber dem nach Vermögensgesetz Restitutionsberechtigten zur Freistellung des Grundstücks von Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von Baumaßnahmen bestellt wurden, deren Wert der Restituti-onsberechtigte dem ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bebauung eines zunächst auf Grund einer Grundstücksverkehrsgenehmigung der vormaligen Treuhandanstalt erworbenen und der Restitution unterliegenden Grundstückes; Voraussetzung des Anspruches des Berechtigten auf Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zur Freistellung des Berechtigten von den durch die Erwerber begründeten Darlehensverpflichtungen auch nach Rückübertragung eines Grundstücks als Unternehmensrestitution aufgrund widerrufener Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freistellungsverpflichtung des Verfügungsberechtigten für Grundpfandrecht für Baudarlehen bei Wertersatzverpflichtung des Berechtigten

  • Judicialis

    GVO § 7 Abs. 3; ; VermG § 16 Abs. 5 Satz 4; ; VermG § 16 Abs. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner Sicherung gestellten Grundpfandrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befreiung von Darlehen für Durchführung von Baumaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1813
  • MDR 2009, 81
  • NJ 2009, 84
  • NZG 2009, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Das stand nach Auffassung des Gesetzgebers einer Kürzung von Grundpfandrechten entgegen, die vor der Restitution im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens begründet worden waren (Begründung des Entwurfs eines 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes in BT-Drucks. 12/2480 S. 49).

    Dies ergibt sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs eines 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes (BT-Drucks. 12/2480 S. 49).

    (a) § 7 Abs. 3 Satz 1 GVO will erreichen, dass der an der rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Grundstücks regelmäßig scheiternde Anspruch auf eine Restitution (nach § 3 Abs. 1 oder § 6 Abs. 6a VermG) wiederauflebt, wenn die Grundstücksverkehrsgenehmigung später aufgehoben wird und damit die Veräußerung als Hindernis entfällt (Begründung des Entwurfs eines 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes in BT-Drucks 12/2480 S. 62).

  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Dazu gehören neben den Verträgen über Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück (BGHZ 141, 203, 205 f.) auch die Darlehensverträge für solche Baumaßnahmen (BGH, Beschl. v. 1. April 2004, III ZR 300/03, VIZ 2004, 323, 324; Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 890; RVI/Kiethe, § 16 VermG Rdn. 42).

    Da der Berechtigte nach § 16 Abs. 10 Satz 2 VermG von den einem Grundpfandrecht zugrunde liegenden Verbindlichkeiten ebenfalls freizustellen ist (Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 891) und solche hier teilweise noch bestehen, ist die Erfüllung des Befreiungsanspruchs nicht unmöglich geworden.

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Dieser wird nach § 16 Abs. 5 VermG im Wesentlichen von den Abschreibungssätzen des § 18 Abs. 2 VermG und den Tilgungsleistungen auf das Darlehen bestimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 735).

    Etwas anderes gilt nur in dem hier nicht gegebenen Fall, dass das aufgenommene und mit Grundpfandrechten gesicherte Darlehen nicht für Baumaßnahmen auf dem Grundstück verwandt worden ist (dazu: Senat, Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, aaO S. 734).

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Die Klägerin verklagte ihren Streithelfer erfolgreich auf Feststellung seiner Verpflichtung, ihr den über die Ersatzpflicht des Beklagten nach § 7 Abs. 3 Satz 2 GVO hinausgehenden Schaden zu ersetzen (BGH, Urt. v. 11. Oktober 2007, III ZR 301/06, MDR 2008, 22).
  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Der Zeitpunkt seines Entstehens ist für den Beginn der Verjährung eines Sekundäranspruchs jedenfalls dann maßgeblich, wenn, wie hier, der ihm zugrunde liegende Hauptanspruch - hier der Befreiungsanspruch - zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt war (BGHZ 142, 36, 44; KG, KGRp 2005, 736, 737, bestätigt durch Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZR 158/04, unveröff.; Erman/Schmidt-Räntsch, aaO, § 199 Rdn. 4).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Eine Mahnung setzt eine eindeutige und bestimmte Aufforderung an den Schuldner voraus, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH, Urt. v. 10. März 1998, X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133; Erman/Hager, aaO, § 286 Rdn. 29).
  • BGH, 04.03.2005 - V ZR 162/04

    Ansprüche gegen den Berechtigten bei der Restitution eines Grundstücks in der

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Das zeigt sich auch daran, dass der Gesetzgeber dem Berechtigten in § 7 Abs. 3 Satz 4 GVO unabhängig von den sonst bestehenden Unterschieden zwischen der Grundstücks- und der Restitution von Unternehmensresten (dazu: Senat, Urt. v. 4. März 2005, V ZR 162/04, NJW-RR 2005, 967, 968) die Möglichkeit einräumt, statt der Restitution die Entschädigung zum Verkehrswert zu wählen.
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    cc) § 286 BGB a. F. gilt nicht nur für vertragliche, sondern auch für gesetzliche Ansprüche (Senat, BGHZ 156, 170, 171).
  • BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

    Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Dieses ist nämlich auch für Sekundäransprüche maßgeblich, die sich - auch nach dem 31. Dezember 2001 - aus der Verletzung von unter altem Recht entstandenen Primärverpflichtungen ergeben (Senat, Urt. v. 13. Juli 2007, V ZR 189/06, NJW-RR 2008, 172; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., Anh. Einl. § 241 zu Art. 229 § 5 EGBGB Rdn. 8).
  • BGH, 11.12.1975 - VII ZR 37/74

    VOB-Vertrag: Uneingeschränkter Schadensersatzanspruch bei ernsthafter und

    Auszug aus BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
    Wie die Revision zu Recht hervorhebt, setzt das voraus, dass der Schuldner ernsthaft und endgültig die Erfüllung verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377).
  • BGH, 15.04.1999 - VII ZR 290/98

    Eintritt des Berechtigten in einen vom staatlichen Verwalter abgeschlossenen

  • BGH, 01.04.2004 - III ZR 300/03

    Übergabe nicht dinglich gesicherter Kreditverbindlichkeiten

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Die Erfüllungsweigerung muss das letzte Wort des Schuldners zu seiner Leistungsbereitschaft sein (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - VII ZR 148/10, aaO; Urteil vom 17. Oktober 2008 - V ZR 31/08, NJW 2009, 1813, 1816).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12

    Zu den Anforderungen an eine Mahnung

    Von besonderer Bedeutung ist, dass die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Leistung eindeutig und bestimmt sein muss (BGH NJW 2009, 1813; Palandt-Grüneberg § 286 Rn 17), d.h. dass der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringen muss, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH NJW 2009, 1813; 2008, 50; Palandt-Grüneberg a.a.O.).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 202/14

    Verzugsschadensersatzanspruch gegen den vormerkungswidrig Grundbucheingetragenen

    Sie haben auf die als Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB ausreichende (dazu: Senat, Urteil vom 17. Oktober 2008 - V ZR 31/08, NJW 2009, 1813 Rn. 30) Aufforderung der Kläger die Erteilung der Zustimmung nicht, wie geschuldet, ohne Vorbedingungen angeboten.
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