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   BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08   

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https://dejure.org/2009,37
BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08 (https://dejure.org/2009,37)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2009 - V ZR 144/08 (https://dejure.org/2009,37)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - V ZR 144/08 (https://dejure.org/2009,37)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des unbefugten Abstellens eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz eines Grundstücksbesitzers als verbotene Eigenmacht; Anspruch des Grundstücksbesitzers auf Erstattung der Abschleppkosten als Schadensersatz; Ersatzfähigkeit von mit der Geltendmachung der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßiges Abschleppen von unbefugt auf Privatgrundstück geparktem Fahrzeug

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Parkplatzinhaber dürfen widerrechtlich auf Privatgrundstücken geparkte KFZ abschleppen lassen und die Kosten in Rechnung stellen.

  • kanzlei.biz

    Privatparkplatz: "Das ist doch pure Abzocke"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschleppkosten für verbotswidrig auf Privatgrundstück abgestelltes Kfz

  • rabüro.de

    Grundstücksbesitzer darf unbefugt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 858; ; BGB § 859 Abs. 1; ; BGB § 859 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 858; BGB § 859
    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück ab gestelltes Kfz sind vom Fahrzeugführer zu ersetzen

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Erstattung von Abschleppkosten bei Parken auf Privatgrundstück

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kostenersatz für "privates Abschleppen": Besitzstörung und Besitzentziehung, Rechte des Besitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung des unbefugten Abstellens eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz eines Grundstücksbesitzers als verbotene Eigenmacht; Anspruch des Grundstücksbesitzers auf Erstattung der Abschleppkosten als Schadensersatz; Ersatzfähigkeit von mit der Geltendmachung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (39)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Private Abschleppkosten - Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschleppen vom Apothekenparkplatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Besitzschutz - Auf Privatparkplatz darf abgeschleppt werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschleppen vom Praxisparkplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschparker auf Privatgrundstücken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unbefugtes parken auf Privatparkplatz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unbefugtes parken auf Privatparkplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Unbefugtes Parken auf fremden Grundstücken

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bremst Schwarzparker aus

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Falschparker auf Privatgrund können kostenpflichtig abgeschleppt werden

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Wer abgeschleppt wird, zahlt

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Privatparkplatz: "Das ist doch pure Abzocke"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadensrecht: Privatgrundstück: Eigentümer darf kostenpflichtig abschleppen lassen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Falschparken auf Privatgrundstücken wird teuer!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von abgeschleppten Pkw

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Immobilienrecht: Privatgrundstück: Eigentümer darf kostenpflichtig abschleppen lassen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei unbefugtem Parken auf Privatgrundstücken

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auf Kundenparkplatz darf abgeschleppt werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Parken auf Privatgrundstück - Kosten trägt Falschparker

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück kann teuer werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück: An den Abschleppkosten kommen Sie nicht vorbei

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück kann teuer werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von abgeschleppten Pkw

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auf Privatgrundstücken unbefugt abgestellte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abschleppen von Supermarktparkplätzen durch private Abschleppunternehmen ist erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei privatem Abschleppen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschleppen von auf Privatgrundstücken abgestellten Kfz - Falschparker muss zahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.6.2009)

    Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen // Auf ausreichend freie Plätze kommt es nicht an

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen abgeschleppt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Abschleppkosten

Besprechungen u.ä. (9)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 858, 859 BGB
    Abschleppkosten als ersatzfähiger Schaden bei unbefugtem Abstellen von Pkw auf privatem Grund

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abschleppen auf Privatgrundstück: Wer zahlt?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unbefugtes parken auf Privatparkplatz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlepp-Fall: Unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück als verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der zivilrechtliche Abschleppfall

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der Abschleppfall im Zivilrecht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kostenersatz für "privates Abschleppen": Besitzstörung und Besitzentziehung, Rechte des Besitzers

  • channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Private Parkplatzbetreiber wehren sich - Schlechte Karten für Dauerparker bei Aldi & Co.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksbesitzer darf unbefugt geparktes Fahrzeug abschleppen lassen! (IMR 2009, 322)

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Ärzte dürfen Falschparker abschleppen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 233
  • NJW 2009, 2530
  • MDR 2009, 1166
  • NZM 2009, 595
  • VersR 2009, 1121
  • WM 2009, 1664
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Das steht in adäquatem Zusammenhang (siehe dazu nur BGHZ 3, 261, 267 ; 57, 25, 27 f. ; Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, 4. Aufl., Rdn. 52 ff.) mit der von dem Kläger verübten verbotenen Eigenmacht.

    Dies lässt die Ersatzpflicht des Klägers unberührt (vgl. nur BGHZ 57, 25, 29 f. ; 63, 189, 192 ; 132, 164, 166) .

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Dies lässt die Ersatzpflicht des Klägers unberührt (vgl. nur BGHZ 57, 25, 29 f. ; 63, 189, 192 ; 132, 164, 166) .
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Dies lässt die Ersatzpflicht des Klägers unberührt (vgl. nur BGHZ 57, 25, 29 f. ; 63, 189, 192 ; 132, 164, 166) .
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Solche Aufwendungen kann der Geschädigte von dem Schädiger regelmäßig nicht ersetzt verlangen (BGHZ 66, 112, 114) .
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nämlich nur für solche Schadensfolgen Ersatz verlangt werden, die innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm liegen; es muss sich um Folgen handeln, die in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen wurde, und es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der Pflicht- oder Normverletzung und dem Schaden, nicht nur eine mehr oder weniger zufällige äußere Verbindung bestehen (BGHZ 164, 50, 60 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Das steht in adäquatem Zusammenhang (siehe dazu nur BGHZ 3, 261, 267 ; 57, 25, 27 f. ; Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, 4. Aufl., Rdn. 52 ff.) mit der von dem Kläger verübten verbotenen Eigenmacht.
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Falls nach alledem gleichwohl noch Zweifel an dem unmittelbaren Besitz des Beklagten bestehen, geht das zu Lasten des Klägers; denn ihm obliegt es, den von dem Beklagten angeführten Rechtsgrund für die Zahlung der Abschleppkosten zu widerlegen (BGH, Urt. v. 14. Juli 2003, II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).
  • BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90

    Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Dass § 858 Abs. 1 BGB ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des unmittelbaren Besitzers ist (siehe nur BGHZ 114, 305, 313 f. m.w.N.), hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen.
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Die Beauftragung des Inkassounternehmens diente nicht der Schadensbeseitigung oder Schadensverhütung, die den Schädiger unter bestimmten Umständen nicht entlastet (siehe nur BGHZ 75, 230, 234) , sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs des Beklagten.
  • AG Augsburg, 20.12.2007 - 22 C 5276/07

    Zum Ersatz privat veranlasster Abschleppkosten

    Auszug aus BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
    Mit dem unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz des Beklagten beging der Kläger eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB (siehe nur OLG Karlsruhe Die Justiz 1978, 71; LG Frankfurt a.M. MDR 2003, 388; AG Augsburg DAR 2008, 91; AG Essen DAR 2002, 131 ; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 858 Rdn. 10; MünchKomm-BGB/ Joost, 4. Aufl., § 858 Rdn. 5, 11; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 858 Rdn. 3; Staudinger/Bund, BGB [2007], § 858 Rdn. 49; Schwarz/Ernst, NJW 1997, 2550).
  • AG Essen, 06.12.2001 - 136 C 159/01

    Abschleppkosten - Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken

  • LG Frankfurt/Main, 12.12.2002 - 24 S 145/02

    Straßenverkehrsrecht; Abschleppen bei Parken auf fremdem Grund

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    (1) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass derjenige, der sein Fahrzeug unbefugt auf ein Privatgrundstück abstellt, verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB begeht (Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 229/13, NJW 2014, 3727 Rn. 13; Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 5; Urteil vom 6. Juli 2012 - V ZR 268/11, NJW 2012, 3373 Rn. 6; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 30/11, NJW 2012, 528 Rn. 6; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 13).

    Das gilt nicht nur dann, wenn das Parken überhaupt nicht erlaubt ist, sondern auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (Parken auf einem Kundenparkplatz: Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 229/13, NJW 3727; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233).

    Zwar ist § 858 Abs. 1 BGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 15; BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - VI ZR 259/90, BGHZ 114, 305, 313; Urteil vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 41/80, NJW 1981, 865, 866; Senat, Urteil vom 7. März 1956 - V ZR 106/54, BGHZ 20, 169, 171).

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    a) Das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem von dem Kläger gemieteten Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar (Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 13).
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

    Dies gilt auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen - wie hier die Festlegung einer Höchstparkdauer von 90 Minuten - geknüpft ist und diese nicht eingehalten werden (Senat, Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 160/14, juris Rn. 13; Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 229/13, NJW 2014, 3727 Rn. 13; Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 5; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 184/08, BGHZ 181, 233 Rn. 13).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 229/13

    Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten

    Das unberechtigte Abstellen des Fahrzeugs des Klägers auf dem Kundenparkplatz des Fitnessstudios stellte eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich die Grundstücksbesitzerin nach § 859 Abs. 1 bzw. Abs. 3 BGB erwehren durfte, indem sie das Fahrzeug abschleppen ließ (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 30/11, NJW 2012, 528 Rn. 6; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 16).

    c) Nicht ersatzfähig sind dagegen die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs (Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 21) sowie die Kosten für die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 30/11, NJW 2012, 528 Rn. 12).

    d) Im Grundsatz zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass er Kosten für die Durchsetzung der Schadensersatzforderung - anders als das Berufungsgericht anzunehmen scheint - ebenfalls nicht schuldet (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 21).

  • BGH, 17.11.2023 - V ZR 192/22

    Ersatz der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ

    Das unberechtigte Abstellen des Fahrzeugs im Innenhof des privaten Gebäudekomplexes stellte eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich die Streithelferin nach § 859 Abs. 1 bzw. Abs. 3 BGB erwehren durfte, indem sie das Fahrzeug abschleppen ließ (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 229/13, NJW 2014, 3727 Rn. 13; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 16).

    Aufwendungen des Geschädigten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs kann er regelmäßig nicht von dem Schädiger ersetzt verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 229/13, aaO Rn. 17; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 21).

    Indem das Gesetz dem unmittelbaren Besitzer als spontane Reaktion auf eine verbotene Eigenmacht das Selbsthilferecht (§ 859 BGB) zu der Beseitigung der Besitzstörung oder -entziehung zubilligt, dessen Ausübung mit Kosten verbunden sein kann, stellt es selbst den notwendigen Zusammenhang zwischen der Verletzung des Schutzgesetzes (§ 858 Abs. 1 BGB) und der Schadensfolge her (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 Rn. 19).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    Insbesondere gehören die Kosten der Vorbereitung und die Durchführung der Besitzwiedererlangung zu den Kosten der Beseitigung der Folgen einer verbotenen Eigenmacht, denn sie dienen unmittelbar der Beseitigung der durch die verbotenen Eigenmacht hervorgerufenen konkreten Störungen; insoweit ist nicht § 249 Abs. 2 BGB, sondern § 249 Abs. 1 BGB einschlägig (Palandt/Grüneberg, 74. Auflage, § 249 Rdn. 3; BGH, Urteil vom 05.06.2009, V ZR 144/08, NJW 2009, S. 2530 ff. und Urteil vom 02.12.2011, V ZR 30/11, NJW 2012, S. 528, 529).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz

    Wie der Senat bereits entschieden hat, stellt das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Kundenparkplatz eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 ff.).
  • AG Brandenburg, 26.09.2016 - 31 C 70/15

    Unberechtigt auf Park-and-Ride-Parkplatz parken - Haftung

    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass derjenige, der sein Fahrzeug unbefugt auf ein Privatgrundstück abstellt, verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB begeht ( BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; BGH , Urteil vom 04.07.2014, Az.: V ZR 229/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 3727; BGH , Urteil vom 21.09.2012, Az.: V ZR 230/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3781 f.; BGH , Urteil vom 06.07.2012, Az.: V ZR 268/11, u.a. in: NJW 2012, Seite 3373; BGH , Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11, u.a. in: NJW 2012, Seite 528; BGH , Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2530 ff.; AG Zwickau , Urteil vom 30.06.2010, Az.: 22 C 2221/09, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 98403 ).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn das Parken überhaupt nicht erlaubt ist, sondern auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen - so wie hier - geknüpft ist ( BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; BGH , Urteil vom 04.07.2014, Az.: V ZR 229/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 3727; BGH , Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2530 ff. ).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18

    Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs:

    Anders als die Klägerin meint, hat einem Fall wie hier, in dem ein Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug wissentlich unberechtigt auf einem Privatparkplatz abstellt, nicht nur der unmittelbare Besitzer des Parkplatzes im Wege der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 1 BGB das Recht, wegen der verbotenen Eigenmacht des Parkenden im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB das Fahrzeug abschleppen zu lassen mit der Folge, dass die dadurch entstehenden ortsüblichen Abschleppkosten eines gewerblichen Abschleppunternehmens einen nach §§ 823 Abs. 2, 858 Abs. 1 BGB i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähigen Schaden des Grundstücksbesitzers darstellen (hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 5.6.2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 ff.; ferner: BGH Urteil vom 2.12.2011 - V ZR 30/11, bei Juris Rn. 6).

    Der Zeuge durfte sich durch das rechtswidrige und schuldhafte Vorverhalten der Klägerin zu der Abschleppmaßnahme herausgefordert fühlen, weshalb am Zurechnungszusammenhang zwischen Verletzungshandlung und der eingetretenen Schadensfolge nicht zu zweifeln ist und die Schadensfolge auch im Schutzbereich der verletzten Norm liegt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.7.2018 - 5 U 1/18, bei Juris Rn. 14 und ferner BGH, Urteil vom Urteil vom 5.6.2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 - bei Juris Rn. 19).

    Nicht erstattungsfähig sind dagegen solche Kosten, die nicht der Beseitigung der Störung dienen, sondern die im Zusammenhang mit deren Feststellung oder deren Bearbeitung oder deren außergerichtlicher Abwicklung entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 - bei Juris Rn. 20 f.; Urteil vom 2.12.2011 - V ZR 30/11, NJW 2012, 528 Rn. 12).

    Kosten, die dem geschädigten Grundstücksbesitzer oder - wie hier - dem geschädigten Miteigentümer ausschließlich im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Bearbeitung und Abwicklung des Schadensersatzanspruchs zu dessen Durchsetzung entstehen, sind dem Schädiger im Verhältnis zum Geschädigten nicht zuzurechnen (BGH, Urteil vom 5.6.2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233 - bei Juris Rn. 21 für Inkassokosten).

  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 268/11

    Passivlegitimation für einen Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass dem Kläger ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zusteht, soweit der von ihm geleistete Betrag den ersatzfähigen Schaden übersteigt, den die Grundstücksbesitzerin durch das unberechtigte Abstellen seines Fahrzeugs erlitten hat (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08, BGHZ 181, 233, 236 Rn. 11).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

  • AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19

    Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

    Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner

  • BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22

    Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit

  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

  • AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14

    Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines

  • LG München I, 06.04.2011 - 15 S 14002/09

    Verbotene Eigenmacht: Ersatz der Kosten für das Abschleppen eines unbefugt auf

  • OLG Dresden, 15.09.2022 - 8 U 328/22

    Fahrzeughalter muss Standgebühren nach Abschleppen nicht unbegrenzt zahlen

  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10

    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall

  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

  • LG Berlin, 25.10.2011 - 85 S 77/11

    Abschleppen eines in der Feuerwehrzufahrt parkenden Kfz: Höhe der vom

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 227 C 76/16

    Abschleppkosten für ein Elektrofahrzeug: Abstellen eines Elektrofahrzeugs an

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

  • LG München I, 23.06.2022 - 31 S 10277/19

    Ersatz der Kosten für Umsetzung eines unberechtigt parkenden Fahrzeuges

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20

    Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

  • AG München, 30.12.2011 - 424 C 28560/10

    Abschleppen eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs:

  • AG Neuruppin, 19.11.2010 - 42 C 24/10

    Verzugsschadenersatz: Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2012 - 19 S 10051/11

    Auskunftsanspruch: Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Fahrzeughalters zur

  • AG Köln, 03.01.2024 - 149 C 520/23

    Notweg, Notwegerecht, Verlangen, Widmung, Erschließung, verbotene Eigenmacht

  • LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines unbefugt abgestellten und deshalb

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen

  • AG Hannover, 16.10.2023 - 435 C 8845/23

    Eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz eigener Bäume unzulässig

  • LG Augsburg, 10.05.2010 - 1 KLs 601 Js 108566/09

    Strafverfahren wegen Erpressung: Schlussziehung zugunsten des Angeklagten bei

  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09

    Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

  • OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10

    Kaufvertragsrecht: Gebrauchtwagenkauf; stillschweigender Haftungsausschluss bei

  • AG München, 17.12.2013 - 432 C 26005/13

    Falschparker auf Supermarktparkplatz - nicht immer sofort abschleppen!

  • AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11

    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten: Besitzstörung durch Parken auf

  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21

    Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

  • AG Berlin-Mitte, 21.06.2011 - 25 C 7/11

    Fangprämie - Erstattungsfähigkeit

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2016 - 2 ME 135/16

    Bewertungssystem; Chancengleichheit; Neubewertung; Sanktionsnote;

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 07.03.2012 - 1 C 729/11

    Parken auf fremdem Grund: Verbotene Eigenmacht; Halter eines Fahrzeugs als

  • LG Berlin, 29.04.2022 - 39 S 21/21

    Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers bei unberechtigt abgestelltem

  • AG Buxtehude, 09.10.2013 - 31 C 496/13

    Falschparken - Voraussetzungen für Ersatz von Abschleppkosten

  • LG Berlin, 13.09.2022 - 67 O 14/22
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