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   BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08   

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BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 (https://dejure.org/2009,302)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 102 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Tatverdacht; Zufallsfunde); Recht auf ein faires Verfahren (Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG

  • openjur.de

    Artt. 20, 2, 13 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 13 Abs 1 GG und Art 2 Abs 1 iVm Art. 20 Abs 3 GG durch die Verwertung von Beweismitteln nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Beweismitteln nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung - Erforderlichkeit einer Abwägung des Strafverfolgungsinteresses mit dem betroffenen Individualinteresse i.F.e. Beweisverwertungsverbots wegen Mängeln einer Durchsuchungsanordnung - ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO § 102

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafprozessrecht: Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • fr-blog.com

    Beweismittelverwertung trotz rechtswidriger Durchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verwertung von Zufallfunden aus Anlass einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden - Wichtig: In erster Linie sind die Fachgerichte für die Entscheidung über ein Verwertungsverbot zuständig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung - Kein Beweisverwertungsverbot!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Beweisverwertungsverbot nach rechtswidriger Hausdurchsuchung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot: Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Beweisen bei rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedergeburt der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege"? (RA Dr. Jens Dallmeyer; HRRS 10/2009, 429 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - BVerfG: Rechtswidrige Beweiserhebung führt nicht stets zu einem Beweisverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 22
  • NJW 2009, 3225
  • NJ 2009, 437
  • DÖV 2009, 820
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Dabei gehen die Strafgerichte in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 105 Rn. 119; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 44, 243 ; 51, 285 ).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können - müssen indes nicht in jedem Fall - danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BGHSt 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dessen Wurzeln in der freiheitssichernden Funktion der Grundrechte liegen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), ergeben sich Mindesterfordernisse für eine Verfahrensregelung, die eine zuverlässige Wahrheitserforschung im prozessualen Hauptverfahren sicherstellen.

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist lediglich zu prüfen, ob ein rechtsstaatlicher Mindeststandard gewahrt ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ) und weiter, ob die maßgeblichen strafrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des Fairnessgrundsatzes und in objektiv vertretbarer Weise, also ohne Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG), ausgelegt und angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1987 - 2 BvR 1133/86 -, NJW 1987, S. 2662 ).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Dabei gehen die Strafgerichte in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 105 Rn. 119; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 44, 243 ; 51, 285 ).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Dabei gehen die Strafgerichte in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 105 Rn. 119; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Es besteht aber kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NJW 2000, S. 3556; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    a) Die Gewährleistung des Art. 13 Abs. 1 GG umfasst den Schutz der räumlichen Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen und erstreckt sich auch auf den Gebrauch, der von den durch das Eindringen in die Wohnung erlangten Kenntnissen gemacht wird (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

    Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG ist jedoch jeder Inhaber oder Bewohner eines Wohnraums, unabhängig davon, auf welchen Rechtsverhältnissen die Nutzung des Wohnraums beruht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, NJW 2009, S. 1469 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225 ).

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    bb) Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt aber nicht ohne Weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

    Dies galt vorliegend zunächst hinsichtlich des vom Schwager des vormalig Beschuldigten K. bewohnten Anwesens aber auch hinsichtlich des vom vorliegend Angeschuldigten bewohnten Zimmers (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99, zitiert nach juris, Rdnrn. 107, 124, 148, 167; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 19) in diesem Anwesen.

    Es besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre, vielmehr ist die Frage, ob im jeweils konkreten Fall von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 15; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08, zitiert nach juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Soweit ersichtlich hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bisher nur zu einem solchen Fall geäußert, in dem es bei einer Durchsuchung beim Unverdächtigen gemäß § 103 StPO zu einem den Beschuldigten und nicht einen Dritten belastenden Zufallsfund im Sinne von § 108 StPO kam (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05 i.V.m. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08).

    Bei der Frage, ob von einem Beweisverwertungsverbot wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung auszugehen ist, hat eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren einerseits mit dem betroffenen Individualinteresse andererseits im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 135; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 954/02, zitiert nach juris, Rdnr. 27).

    Unabhängig hiervon würde das Fehlen der materiellen Voraussetzung des § 103 Abs. 1 S. 1 StPO als materieller Mangel der Anordnung und die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung über etwaige - hier nicht erkennbare - formale Fehler eines Durchsuchungsbeschlusses hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

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