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   KG, 01.07.2009 - (3) 1 Ss 204/09 (71/09)   

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https://dejure.org/2009,3881
KG, 01.07.2009 - (3) 1 Ss 204/09 (71/09) (https://dejure.org/2009,3881)
KG, Entscheidung vom 01.07.2009 - (3) 1 Ss 204/09 (71/09) (https://dejure.org/2009,3881)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - (3) 1 Ss 204/09 (71/09) (https://dejure.org/2009,3881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer willkürlichen Handlung i.R.e. Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei der Anordnung der Blutprobenentnahme durch ermittelnde Polizeibeamte; Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots aufgrund eines Beweiserhebungsverbots

  • blutalkohol PDF, S. 430
  • Judicialis

    StPO § 81a Abs 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs 2 StPO
    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung der Blutprobenentnahme; Annahme willkürlichen Handelns der Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entnahme der Blutprobe: Entscheidungsübersicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3527
  • NStZ-RR 2010, 273
  • NZV 2009, 571
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09
    Ausschlaggebend ist hierbei, ob die anordnenden Polizeibeamten willkürlich das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen und bewusst die Verwirklichung des Richtervorbehalts vereitelt haben [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m. w. N.; Thüringer OLG VRS 116, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09
    Ausschlaggebend ist hierbei, ob die anordnenden Polizeibeamten willkürlich das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen und bewusst die Verwirklichung des Richtervorbehalts vereitelt haben [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m. w. N.; Thüringer OLG VRS 116, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185].
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09
    Ausschlaggebend ist hierbei, ob die anordnenden Polizeibeamten willkürlich das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen und bewusst die Verwirklichung des Richtervorbehalts vereitelt haben [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m. w. N.; Thüringer OLG VRS 116, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185].
  • KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09

    Blutentnahme: Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungsbeamten bei Verdacht

    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10

    Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

    Ein solcher Ausnahmefall kann - muss indes nicht in jedem Fall (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3225) - insbesondere bei der bewussten und zielgerichteten Umgehung des Richtervorbehaltes sowie bei der willkürlichen Annahme von Gefahr im Verzug oder beim Vorliegen eines gleichwertigen besonders schwer wiegenden Fehlers vorliegen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 3053, 3054; NJW 2009, 3225; BGH, NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg a.a.O., 2599; OLG Thüringen a.a.O. 284; OLG Köln a.a.O., 407; OLG Bamberg a.a.O., 2148; OLG Dresden a.a.O., 2150; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3111; KG, NJW 2009, 3527; OLG Celle a.a.O., 686; OLG Schleswig a.a.O., S. 14).
  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • LG Freiburg, 22.09.2009 - 2 Qs 121/09
    Dies veranlasst den Senat zu dem Hinweis, dass mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme, die anordnenden Polizeibeamten hätten in schlichter Unkenntnis ihrer Pflichten und daher nicht willkürlich gehandelt, nicht mehr ohne weiteres aufrecht zu erhalten sein wird" (KG Berlin, Beschluss vom 01.07.2009, Aktenzeichen: (3) 1 Ss 204/09 (71/09), zitiert nach juris).
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