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   BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08   

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https://dejure.org/2009,323
BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 (https://dejure.org/2009,323)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 (https://dejure.org/2009,323)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08 (https://dejure.org/2009,323)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Unzulässige Einschränkungen eines Garantieversprechens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers durch eine formularmäßige Bindung an die Werkstatt des Verkäufers in einem Gebrauchtwagengarantievertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Rechnungsvorlage

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Garantiefälligkeitsklausel in AGB-Gebrauchtwagen

  • rabüro.de

    Unzulässige Einschränkung einer Garantie für Gebrauchtwagen

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Unwirksame Klauseln eines Gebrauchtwagengarantievertrags über Voraussetzungen und Fälligkeit der Garantieleistung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inspektions- und Reparaturbindungsklausel mit Rechnungsvorlage in Garantie-AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2
    Unangemessene Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers durch eine formularmäßige Bindung an die Werkstatt des Verkäufers in einem Gebrauchtwagengarantievertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame AGB-Klauseln beim Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Unzulässige Einschränkung einer Garantieversicherung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bindung an Vertragswerkstatt ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige AGB-Klauseln in Gebrauchtwagengarantievertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Garantievertrag mit vielen Auflagen - Inspektion sollte nur beim Verkäufer bzw. Garantiegeber durchgeführt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Einschränkung für Gebrauchtwagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Autobesitzer dürfen sich die Werkstatt aussuchen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Gebrauchtwagen: BGH kippt Klauseln in Garantiebedingungen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen unzulässig

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Garantienehmer darf nicht benachteiligt werden - BGH fordert klare Regeln für die Leistungspflicht

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Einschränkung der Garantie - Klauseln bringen deutliche Benachteiligung des Garantienehmers

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Werkstattbindung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung: Für Gebrauchtwagen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Autobesitzer dürfen sich die Werkstatt aussuchen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenvertrag mit Garantie - Kleingedrucktes

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.10.2009)

    BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern // Garantie darf nicht an Wartung bei Verkäufer gebunden werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Werkstattbindung in Gebrauchtwagengarantie

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verkäufergarantie kann nicht formularmäßig von der Wartung beim Verkäufer abhängig gemacht werden

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3714
  • MDR 2010, 68
  • NZV 2010, 75 (Ls.)
  • VersR 2010, 1191
  • BB 2009, 2601
  • BB 2010, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
    Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).

    Das wäre der Sache nach indessen eine geltungserhaltende Reduktion durch inhaltliche Veränderung einer unzulässigen Klausel, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist (st. Rspr., z.B. BGH 143, 103, 118 ff.; Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574, unter II 3).

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
    Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
    Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
    Damit betreffen diese Klauseln nicht den engen Bereich der einer AGB-rechtlichen Kontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogenen Leistungsbeschreibung (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214, Tz. 12), sondern stellen eine der Inhaltskontrolle unterliegende Einschränkung des in §§ 1, 2 des Garantievertrages gegebenen Leistungsversprechens dar.
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
    Das wäre der Sache nach indessen eine geltungserhaltende Reduktion durch inhaltliche Veränderung einer unzulässigen Klausel, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist (st. Rspr., z.B. BGH 143, 103, 118 ff.; Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574, unter II 3).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Eine Formularklausel ist nur dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714, Tz. 13 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit Garantieverträge einer AGB-rechtlichen Kontrolle insoweit unterworfen, als es um Klauseln ging, die über die vertragliche Festlegung des unmittelbaren Leistungsgegenstandes hinaus das hierin gegebene Leistungsversprechen wieder eingeschränkt oder sonst modifiziert haben (Senatsurteile vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, WM 1991, 1384 unter II; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 13; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714 Rn. 11 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559 Rn. 13 ff.) oder die in ansonsten bestehende (Gewährleistungs-)Rechte des Vertragspartners eingegriffen haben (Senatsurteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, aaO S. 90 f.).

    a) Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 15; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 14; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO Rn. 13; jeweils mwN).

    Ebenso hat es der Senat außerhalb dieser besonderen Interessenlagen beim Absatz von Neuwagen nicht missbilligt, wenn ein Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen von einer Obliegenheit des Kunden ausgegangen ist, vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungsarbeiten in zumutbarer Weise (dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO) durchführen zu lassen, und bei versäumter Fahrzeugwartung dem Kunden den Beweis fehlender Ursächlichkeit zwischen dem Wartungsversäumnis und dem Garantiefall auferlegt hat (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO mwN).

  • LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10

    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann

    Es liege ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - vor.

    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • LG Regensburg, 04.01.2016 - 6 O 1/16

    Erfüllung der darlehensvertraglichen Verpflichtung durch Kontogutschrift

    Vielmehr führt der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung Folgendes aus: "Eine Formularklausel ist nur dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714, Tz. 13 m. w. N.).
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