Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1386
BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08 (https://dejure.org/2008,1386)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - III ZR 132/08 (https://dejure.org/2008,1386)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - III ZR 132/08 (https://dejure.org/2008,1386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen sittenwidriger Zuwendungen ("Schenkkreise")

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen eines "Schenkkreises" geleisteten sittenwidrigen Zuwendung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schenkkreis - Rückerstattungsanspruch

  • herzkreise-recht.de

    Schenkkreis

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 817

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 812; BGB § 817
    Verjährungsbeginn bei bereicherungsrechtlichem Anspruch auf Rückerstattung einer sittenwidrigen Zuwendung im Rahmen eines Schenkkreises

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen (Schenkkreise); subjektive Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 BGB; Hemmung der Verjährung nach § 167 ZPO i.V.m. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ("Demnächst"-Zustellung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen eines "Schenkkreises" geleisteten sittenwidrigen Zuwendung

  • rechtsportal.de

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen eines "Schenkkreises" geleisteten sittenwidrigen Zuwendung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verjährungsbeginn bei Schenkkreis-Zahlung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verjährungsbeginn bei Schenkkreis-Rückzahlungsansprüchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn bei Schenkkreis-Rückzahlungsansprüchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn bei Schenkkreis-Rückzahlungsansprüchen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in einem "Schenkkreis"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 984
  • MDR 2009, 315
  • VersR 2010, 1095
  • WM 2009, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 282/07

    Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von "Schenkkreisen"

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Im Juni oder Juli 2003 erbrachte die Klägerin im Rahmen eines "Schenkkreises", der wie im Senatsurteil vom 13. März 2008 (III ZR 282/07 = NJW 2008, 1942) beschrieben organisiert war, an den auf der Empfängerposition stehenden Beklagten eine Zuwendung in Höhe von 5.000 EUR.

    Dieser Verstoß gegen die guten Sitten fällt im vorliegenden Fall sowohl der Klägerin als der Leistenden als auch dem Beklagten als dem Empfänger zur Last (st. Rspr.; siehe insbesondere Senatsurteile vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 = NJW 2006, 45, 46 Rn. 9; vom 13. März 2008 - III ZR 282/07 = NJW 2008, 1942 Rn. 6; vom 6. November 2008 - III ZR 120/08 Rn. 10 und 121/08 Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Die dortige Kondiktionssperre entfällt nicht nur bei Bereicherungsansprüchen, die sich gegen die Initiatoren eines "Schenkkreises" richten, sondern allgemein bei allen Zuwendungen im Rahmen derartiger Kreise, ohne dass es auf eine einzelfallbezogene Prüfung der Geschäftsgewandtheit und Erfahrenheit des betroffenen Gebers oder Empfängers ankommt (Senatsurteile vom 13. März 2008 aaO Rn. 10 ff und vom 6. November 2008 Rn. 11).

    Insbesondere war erkennbar, dass innerhalb der Leistungskondiktion der Schutzzweck der jeweiligen nichtigkeitsbegründenden Norm nicht dadurch konterkariert werden durfte, dass der durch sie zu verhindernde sittenwidrige Zustand perpetuiert oder weiterem sitten- und verbotswidrigen Handeln Vorschub geleistet werden durfte (Senatsurteil vom 13. März 2008 aaO Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Hingegen war grundsätzlich nicht erforderlich, dass die Klägerin aus diesen Gegebenheiten die zutreffende rechtliche Würdigung zog (Senatsbeschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 = ZIP 2008, 1538 f Rn. 7 m.w.N.).

    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (Senatsbeschluss vom 19. März 2008 aaO m.w.N.).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Insoweit hatte der Bundesgerichtshof jedoch bereits im Jahre 1990 - d.h. lange vor den hier in Rede stehenden Vorgängen - darauf hingewiesen, dass bei dem Rückforderungsverbot des § 817 Satz 2 BGB nicht außer Betracht bleiben kann, welchen Zweck das in Frage stehende Verbotsgesetz verfolgt, und dass danach im Einzelfall eine einschränkende Auslegung der rechtspolitisch problematischen und in ihrem Anwendungsbereich umstrittenen Vorschrift geboten sein kann (BGHZ 111, 308, 312) .
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Dieser Verstoß gegen die guten Sitten fällt im vorliegenden Fall sowohl der Klägerin als der Leistenden als auch dem Beklagten als dem Empfänger zur Last (st. Rspr.; siehe insbesondere Senatsurteile vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 = NJW 2006, 45, 46 Rn. 9; vom 13. März 2008 - III ZR 282/07 = NJW 2008, 1942 Rn. 6; vom 6. November 2008 - III ZR 120/08 Rn. 10 und 121/08 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Gegenteiliges ist auch dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 15. Januar 1992 (IV ZR 13/91 = BGHR ZPO § 270 Abs. 3 Prozesskostenvorschuss 1 = NJW-RR 1992, 470), auf das sich die Revision beruft, nicht zu entnehmen.
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Dies hätte Anlass geben müssen, zumindest durch entsprechende Nachfragen oder Erinnerungen beim Gericht auf das Weiterbetreiben des Verfahrens hinzuwirken (BGHZ 69, 361, 364 f ; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 = NJW 2006, 3206, 3207 Rn. 18).
  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 120/08

    Rückabwicklung von Leistungen in einem sog. Schenkkreis

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Dieser Verstoß gegen die guten Sitten fällt im vorliegenden Fall sowohl der Klägerin als der Leistenden als auch dem Beklagten als dem Empfänger zur Last (st. Rspr.; siehe insbesondere Senatsurteile vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 = NJW 2006, 45, 46 Rn. 9; vom 13. März 2008 - III ZR 282/07 = NJW 2008, 1942 Rn. 6; vom 6. November 2008 - III ZR 120/08 Rn. 10 und 121/08 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Auch wenn es sich dabei nicht um einen allgemeingültigen Grundsatz handelte (Senatsurteil BGHZ 118, 142, 150) , ergab sich schon daraus - und nicht erst, wie die Revision meint, aus dem Senatsurteil vom 10. November 2005 - für die Rückabwicklung von Zuwendungen im Rahmen eines "Schenkkreises" ein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass eine Überwindung der Kondiktionssperre durchaus erfolgversprechend war.
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
    Dies hätte Anlass geben müssen, zumindest durch entsprechende Nachfragen oder Erinnerungen beim Gericht auf das Weiterbetreiben des Verfahrens hinzuwirken (BGHZ 69, 361, 364 f ; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 = NJW 2006, 3206, 3207 Rn. 18).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    b) Dass ein Oberlandesgericht (OLG Köln, WM 2006, 1248, 1249 f.) in einer vergleichbaren Fallgestaltung die vorsorglich von einem Auftraggeber gegen den Gewährleistungsbürgen erhobene Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen hat, beruht auf dem hinzunehmenden allgemeinen Risiko, dass die Rechtslage in den Tatsacheninstanzen unterschiedlich gesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2008 - III ZR 132/08, WM 2009, 566 Rn. 14).
  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    Innerhalb der Leistungskondiktion darf der Schutzzweck der jeweiligen nichtigkeitsbegründenden Norm nicht dadurch konterkariert werden, dass der durch sie zu verhindernde sittenwidrige Zustand perpetuiert oder weiterem sitten- und verbotswidrigen Handeln Vorschub geleistet wird (BGH, Urteil vom 18.12.2008 - III ZR 132/08, beck-online m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Erforderlich ist, dass der Gläubiger um die anspruchsbegründenden Umstände weiß, nicht dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. nur Senat, Urteile vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 Rn. 7 und vom 18. Dezember 2008 - III ZR 132/08, NJW 2009, 984 Rn. 13 f; siehe auch Senat, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05, BGHZ 170, 260 Rn. 28 mwN zu § 852 BGB aF).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht