Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 11.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09   

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https://dejure.org/2009,3540
BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,3540)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,3540)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,3540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Kriterien der Gefährlichkeitsprognose bei einem Sexualstraftäter

  • Judicialis

    StGB § 62; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 67c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Kriterien der Gefährlichkeitsprognose bei einem Sexualstraftäter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1545 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Denkbare, aber nur erhoffte positive Änderungen im Strafvollzug bleiben einer Prüfung nach § 67 c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH NStZ-RR 2005, 337).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Ebenso wenig ist Voraussetzung für die Annahme eines Hanges, dass die Straftaten zu Lasten einer Mehrzahl von Opfern begangen werden; ausreichend sind auch wiederholte Taten zu Lasten desselben, aus dem sozialen Umfeld des Täters stammenden Opfers (vgl. BGH NStZ 2008, 27).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
    Vielmehr ist in den Urteilsgründen im Einzelnen anzugeben, welche der maßgeblichen Kriterien bei dem Angeklagten erfüllt sind und welche nicht, um dem Senat eine Überprüfung der Gefährlichkeitsprognose zu ermöglichen (BGH StV 2008, 300; vgl. auch Boetticher u. a. NStZ 2009, 478 ff.).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, weil die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten hatte (Urteil vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 77).

    Entgegen den Ausführungen der Revision steht dieser Annahme nicht entgegen, dass sich die Anlasstaten wie schon die früher abgeurteilten Taten gegen ein aus dem sozialen Umfeld des Täters stammendes Opfer richteten (vgl. hierzu bereits die Ausführungen im Senatsurteil vom 4. November 2009, NStZ-RR 2010, 77 mwN).

    Vielmehr bedarf es - worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. November 2009 hingewiesen hat (vgl. NStZ-RR 2010, 77, 78) - zumindest konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (vgl. auch BGH, Urteile vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 sowie Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rn. 233).

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Der Annahme der Gefährlichkeit steht auch nicht entgegen, dass sich die Taten gegen aus dem persönlichen Umfeld des Täters stammende Opfer richteten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, 272; Urteil vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 77).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Für die Annahme eines Hanges ist ein dauerhafter Entschluss, Straftaten zu begehen, nicht erforderlich, sondern eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung kann auch bei Gelegenheitstaten zu bejahen sein (vgl. Senat, Urteile vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09 Rn. 8 mwN; vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Obwohl die Beschwerdeführerin ausschließlich die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandet, liegt keine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Maßregel vor, da die Strafkammer einen ausdrücklichen Bezug zwischen der Sicherungsverwahrung und der Höhe der verhängten Strafe hergestellt hat (BGH, Urteil vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 77, 78).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 439/10

    Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeit; elektronische Fußfessel; Weisungen in

    Die Berücksichtigung einer solchen, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht zu erwartenden Veränderung im Strafvollzug ist der Prüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vorbehalten (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401 und vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NJW 2010, 1545).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.09.2009 - 8 B 1712/09   

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https://dejure.org/2009,17662
VGH Hessen, 11.09.2009 - 8 B 1712/09 (https://dejure.org/2009,17662)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.09.2009 - 8 B 1712/09 (https://dejure.org/2009,17662)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. September 2009 - 8 B 1712/09 (https://dejure.org/2009,17662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifikation eines Tanklagers als Anlage i.S.d. § 2 Abs. 7 Nr. 9 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) i.R.d. Bestimmung einer Erforderlichkeit der Abwendung von Gefahren für Beschäftigte oder Dritte im Einzelfall; Reichweite der Zustandsverantwortlichkeit i.F.e. ...

  • rechtsportal.de

    Qualifikation eines Tanklagers als Anlage i.S.d. § 2 Abs. 7 Nr. 9 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) i.R.d. Bestimmung einer Erforderlichkeit der Abwendung von Gefahren für Beschäftigte oder Dritte im Einzelfall; Reichweite der Zustandsverantwortlichkeit i.F.e. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Keine Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters?" von Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, NJW 2010, 1489 - 1493

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1545
  • ZIP 2010, 92
  • NZI 2010, 236
  • NZI 2010, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09

    Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.2009 - 8 B 1712/09
    Insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Hess. VGH in seinem Beschluss vom 20. April 2009, Az.: - 7 B 838/09 -, der ein Verwaltungsstreitverfahren zwischen dem Antragsteller und einem anderen Antragsgegner betrifft, an.
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.2009 - 8 B 1712/09
    Zwar kann sich grundsätzlich eine Verhaltensverantwortlichkeit aus dem Betrieb einer Anlage ergeben (BVerwG, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3/06 -), jedoch sind im vorliegenden Fall jedenfalls die Voraussetzungen des "Betriebes" durch den Antragsteller nicht erfüllt.
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