Rechtsprechung
OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen i.S.d. § 353b Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund einer unbefugten vorzeitigen Bekanntgabe interner Fahrprüferlisten des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV); Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 353b
Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn - 25 Ns 28/09
- OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 166
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung …
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (SenE vom 11.01.2005-8 Ss 460/04 -).Sie entsprechen auch den Grundsätzen zu § 353 b StGB , die der Senat in seiner - das richterliche Beratungsergebnis betreffenden - Entscheidung vom 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - wiedergegeben hat (NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216).
- OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB) …
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490). - BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490). - BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76
Freiwillige Aufgabe einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Bedeutung des Wortes …
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120 [121]).
- OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11
Weitergabe von Dienstgeheimnissen
Die Kenntnis der Daten geht nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus (vgl. zum polizeilichen Informationssystem Hepolis: BGHSt 46, 339 = NJW 2001, 2032 = NStZ 2001, 372 = StV 2002, 24 = StraFo 2001, 278; vgl. auch SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166 = VerkMitt 2010, Nr. 3).Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).
Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (vgl. nur SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166).
Rechtsprechung
BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 13 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; § 264 StPO
Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines Tötungsvorsatzes; Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Gewalteinwirkung und anschließendes mögliches Tötungsdelikt durch Unterlassen; bloßes Indiz der materiellrechtlichen Tateinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat im Zusammenhang mit einem Raub und einem vorsätzlichen garantenpflichtwidrigen Unterlassen von Hilfeleistungen am Folgetag; Überprüfung eines gerichtlichen Urteils im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Raubs in ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 264 Abs. 1; StGB § 221 Abs. 1
Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat im Zusammenhang mit einem Raub und einem vorsätzlichen garantenpflichtwidrigen Unterlassen von Hilfeleistungen am Folgetag; Überprüfung eines gerichtlichen Urteils im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Raubs in ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Graben-Fall
§ 264 Abs. 1 StPO
Prozessualer Tatbegriff, materiellrechtlicher Tatbegriff, Tateinheit und Tatmehrheit
Papierfundstellen
- NJW 2010, 166 (Ls.)
- NStZ-RR 2009, 289
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche …
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von der Konstellation, die der Senatsentscheidung vom 6. Juni 2008 - 2 StR 189/08 -, StraFo 2008, 383 zugrunde lag.Dort lagen Tötungshandlungen gegen verschiedene Personen vor, so dass weder eine gleichartige Angriffsrichtung noch dasselbe Tatobjekt noch eine deliktsimmanente Verbindung der Handlungen gegeben war (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2008, aaO, Rdn. 10).
- BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94
Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision - …
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.). - BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der …
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.). - BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.). - BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09
Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2;… Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
- BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben
Das Landgericht hat fehlerfrei festgestellte Umstände, die zu dem von der Anklage erfassten Lebenssachverhalt gehören, nicht in seine Kognition einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 85/09, NStZ-RR 2009, 289). - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht; …
c) Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 85/09 (NJW 2010, 168) - aufgehoben, die Feststellungen zum äußeren Tatablauf aber aufrechterhalten.