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   LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10   

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https://dejure.org/2010,11227
LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10 (https://dejure.org/2010,11227)
LG Kleve, Entscheidung vom 31.05.2010 - 4 T 77/10 (https://dejure.org/2010,11227)
LG Kleve, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 4 T 77/10 (https://dejure.org/2010,11227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmen zwischen Arzt und Betreuer bei Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine lebenserhaltene ärztliche Behandlung mit Übereinstimmung des Willens des Betroffenen in einer Patientenverfügung; Einschaltung des Betreuungsgerichts durch Ausspruch des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahme, Negativattest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Negativattest für Entscheidungen über lebenserhaltender Maßnahmen

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2666
  • FamRZ 2010, 1841
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10
    Die Regelung lehnt sich eng an die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2003 an (vgl. BGH NJW 2003, 1588 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10
    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882 f. m.w.N, dort noch zum "alten Recht"; Palandt/Diederichsen, a.a.O., BGB, § 1901 a Rdnr. 7).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Stellt das Gericht dieses Einvernehmen im Sinne von § 1904 Abs. 4 BGB fest, hat es den Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung ohne weitere gerichtliche Ermittlungen abzulehnen und ein sogenanntes Negativattest zu erteilen, aus dem sich ergibt, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist (LG Kleve FamRZ 2010, 1841, 1843; AG Nordenham FamRZ 2011, 1327, 1328; vgl. auch LG Oldenburg FamRZ 2010, 1470, 1471; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 56; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1904 Rn. 13; HK-BUR/Bauer [Stand: Juni 2013] § 1904 Rn. 106; a.A. Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 BGB Rn. 11; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1904 Rn. 22, wonach die Erteilung eines Negativattests nicht angezeigt sei).

    Die bei der Ermittlung und der Annahme des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten aber unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht (a.A. LG Kleve FamRZ 2010, 1841, 1843; AG Nordenham FamRZ 2011, 1327, 1328; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1901 a Rn. 50; Kutzer FS Rissing-van Saan, 2011, 337, 354; zur früheren Rechtslage: Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 751 unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 - NJW 1995, 204).

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