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   BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08   

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https://dejure.org/2010,407
BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08 (https://dejure.org/2010,407)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08 (https://dejure.org/2010,407)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08 (https://dejure.org/2010,407)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" anstatt in einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • verkehrslexikon.de

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Inanspruchnahme von Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch die Zugrundelegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der Schadensabrechnung; Verweis eines Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer ohne Weiteres ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Schadensminderungspflicht bei Fahrzeugreparatur

  • rewis.io

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" anstatt in einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" anstatt in einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Unzumutbarkeit der Reparatur in "freier Fachwerkstatt" bei bisheriger Wartung und Reparatur ausschließlich durch markengebundene Fachwerkstatt

  • RA Kotz

    Unfallreparatur - Kosten markengebundene Fachwerkstatt

  • captain-huk.de

    Erneutes Stundenverrechnungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Erfüllung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch die Zugrundelegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der Schadensabrechnung; Verweis eines Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer ohne Weiteres ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Erfüllung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch die Zugrundelegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der Schadensabrechnung; Verweis eines Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer ohne Weiteres ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Zur Abrechnung üblicher Stundensätze markengebundener Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wieder einmal: Der Unfallwagen und die Markenwerkstatt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Schadensminderungspflicht bei Fahrzeugreparatur

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer gestärkt

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Markenwerkstatt: auch bei älterem Fahrzeug Grundlage bei der Schadensabrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenwerkstatt oder Fachwerkstatt - Was darf der Geschädigte nach Verkehrsunfall abrechnen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Markenwerkstatt oder Fachwerkstatt - Was darf der Geschädigte nach Verkehrsunfall abrechnen"

Besprechungen u.ä. (2)

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Audi Quattro-Urteil zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH schafft Klarheit bei fiktiver Abrechnung - Geschädigter hat grundsätzlich Dispositionsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2727
  • MDR 2010, 920
  • NZV 2010, 554
  • NJ 2010, 518
  • VersR 2010, 1096
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 20. Oktober 2009 (- VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, z.V.b. in BGHZ) und vom 23. Februar 2010 (- VI ZR 91/09 - z.V.b.) grundsätzlich Stellung dazu bezogen, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann.

    Danach leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO Rn. 8).

    Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 9).

    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 14).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 15).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 20. Oktober 2009 (- VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, z.V.b. in BGHZ) und vom 23. Februar 2010 (- VI ZR 91/09 - z.V.b.) grundsätzlich Stellung dazu bezogen, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann.

    Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 9).

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    So entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass sich der Geschädigte auf die günstigere Reparatur in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen muss, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er ggf. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182 Rn. 7; vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 f.; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, VersR 2013, 876 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 6 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 6 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf

    Dass der Umfang ihres Anspruchs gegen den Versicherer insoweit generell hinter dem zurückbleiben soll, was im Schadenfall von einem haftpflichtigen Unfallgegner verlangt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 unter II 2; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 5 f.; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 6; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 ff.), wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Begriff der erforderlichen Kosten jedenfalls nicht entnehmen.
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 28. April 2015, VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 f.; vom 15. Juli 2014, VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 3. Dezember 2013, VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9; vom 14. Mai 2013, VI ZR 320/12, NJW 2013, 2817 Rn. 8; vom 13. Juli 2010, VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 6 f und vom 22. Juni 2010, VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 6 f.).

    Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (Senatsurteile vom 28. April 2015, VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 10; vom 13. Juli 2010, VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 8; vom 22. Juni 2010, VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 7 und 22. Juni 2010, VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).

    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Senatsurteile vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 f.; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, NJW 2013, 2817 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 6 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 6 f.; jeweils mwN).

    Wie der Senat in einigen Entscheidungen formuliert hat, kann insbesondere in diesem Fall der Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit unzumutbar sein (Senatsurteile vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 10; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 8; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 7 und - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).

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