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   BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08   

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BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08 (https://dejure.org/2009,2406)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08 (https://dejure.org/2009,2406)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08 (https://dejure.org/2009,2406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 160a StPO; § 100f Abs. 2, 3 StPO
    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts; Verwertung); Menschenwürde; Anspruch auf ein faires Verfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwertung eines heimlich abgehörten, zwischen einem zeugnisverweigerungsberechtigten Verwandten des Angeklagten und einem Dritten in einem Pkw geführten Gesprächs im Strafverfahren verletzt keine Grundrechte - Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Erstreckung des ...

  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot von einer im Wege akustischer Überwachung erlangten belastenden Aussage eines nahen Angehörigen zum Schutz des Angehörigenverhältnisses bei fehlender Vernehmungssituation; Einordnung des im Strafverfahrensrecht garantierten Schutzes des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StPO § 53; ; StPO § 160a Abs. 1; ; StPO § 160a Abs. 2; ; StPO § 100c Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisverwertungsverbot von einer im Wege akustischer Überwachung erlangten belastenden Aussage eines nahen Angehörigen zum Schutz des Angehörigenverhältnisses bei fehlender Vernehmungssituation; Einordnung des im Strafverfahrensrecht garantierten Schutzes des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das abgehörte Gespräch des Bruders

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 299
  • NJW 2010, 287
  • StV 2011, 261
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Der Gesetzgeber habe bewusst und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279) über die nach § 53 StPO geschützten Berufsgruppen hinaus keine Beweiseinschränkungen für Erkenntnisse, die mittels einer telekommunikativen Überwachung außerhalb des privaten Kernbereichs gewonnen worden seien, vorgenommen.

    Die Menschenwürde schützt einen Kernbereich vertraulicher Kommunikation und deren räumliches Substrat, das insbesondere in der Privatwohnung besteht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

    Das dort statuierte relative Beweisverwertungsverbot, das eine Verwertung von Gesprächen mit Angehörigen nur nach besonderer Prüfung der Verhältnismäßigkeit zulässt, rechtfertigt sich aus der Vermutung, das Gespräche, die in der Wohnung des Beschuldigten mit Angehörigen geführt werden, oftmals den Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung des Beschuldigten betreffen werden und daher eines verstärkten - wenn auch nicht absoluten (vgl. BVerfGE 109, 279 ) - Schutzes vor staatlicher Ausforschung bedürfen.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Dieses wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ).

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    a) Allerdings gehört der in verschiedenen Vorschriften des Strafverfahrensrechts garantierte Schutz des Angehörigenverhältnisses (vgl. § 52 Abs. 1, Abs. 3, § 97 Abs. 1, § 100c Abs. 6, § 252 StPO) in seinem Kernbestand zu den rechtsstaatlich unverzichtbaren Erfordernissen eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 ).

    Fairnessgesichtspunkte sprechen zudem dafür, dem Staat auch eine bewusste Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts durch eine gezielte Ausforschung zeugnisverweigerungsberechtigter Personen außerhalb von Vernehmungssituationen, etwa durch Vertrauenspersonen, zu verwehren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 sowie BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 701/08 -, NJW 2009, S. 2463).

  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz vor der Belastung naher Angehöriger;

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Insofern ist zu bedenken, dass jedes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt; von Verfassungs wegen stellt ein Beweisverwertungsverbot mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18).

    Dieser Kernbestand wäre möglicherweise berührt, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO angetastet würde, dessen Zweck nicht nur darin liegt, Loyalitäts- und Gewissenskonflikte des Zeugen zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18 ), sondern das auch Interessen des Angeklagten schützt (vgl. BGHSt 11, 213 ); auch die Absicherung dieses Rechts über das (grundsätzliche) Verwertungsverbot des § 252 StPO mag zum Kernbereich zählen.

  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Diese Vermutung lässt sich auf die vorliegende Situation - Gespräch eines Angehörigen mit einem Dritten in einem Pkw - nicht übertragen (vgl. auch BGHSt 44, 138 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Dieses wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ).
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Fairnessgesichtspunkte sprechen zudem dafür, dem Staat auch eine bewusste Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts durch eine gezielte Ausforschung zeugnisverweigerungsberechtigter Personen außerhalb von Vernehmungssituationen, etwa durch Vertrauenspersonen, zu verwehren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 sowie BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 701/08 -, NJW 2009, S. 2463).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Dieser Kernbestand wäre möglicherweise berührt, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO angetastet würde, dessen Zweck nicht nur darin liegt, Loyalitäts- und Gewissenskonflikte des Zeugen zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18 ), sondern das auch Interessen des Angeklagten schützt (vgl. BGHSt 11, 213 ); auch die Absicherung dieses Rechts über das (grundsätzliche) Verwertungsverbot des § 252 StPO mag zum Kernbereich zählen.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Insofern ist zu bedenken, dass jedes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt; von Verfassungs wegen stellt ein Beweisverwertungsverbot mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08 -, NJW 2010, 287 = juris, Rn. 7, vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, NJW 2011, 2417 = juris, Rn. 45, und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u. a. -, NJW 2012, 907 = juris, Rn. 117.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Da ein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot die Beweismöglichkeiten zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachtes strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell-richtigen Entscheidung beeinträchtigt, stellt es im Übrigen von Verfassungs wegen die begründungsbedürftige Ausnahme dar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08 - NJW 2010, 287 Rn. 7 = BVerfGK 16, 299, jeweils m.w.N.).

    Da zum Schutz des fairen Verfahrens auch der Schutz des Angehörigenverhältnisses durch § 52 StPO gehört, wäre allerdings eine Grenze erreicht, wenn der Staat dieses Zeugnisverweigerungsrecht bewusst umgeht und eine Vertrauensperson auf die Verlobte ansetzt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08 - NJW 2010, 287 Rn. 10 = BVerfGK 16, 299).

  • BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09

    Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund

    Verwertungsverbote stellen demgegenüber eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Ferner verbietet das Recht auf ein faires Verfahren, den Menschen zum bloßen Objekt eines gerichtlichen Verfahrens herabzuwürdigen (BVerfG NJW 2010, 287; BVerfGE 107, 395, 408 f) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus Grundrechten ist nur in Fällen des Eingriffs in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 -, EuGRZ 2010, 780, Juris Rn. 43 ff.; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08 -, NJW 2010, 287, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus Grundrechten ist nur in Fällen des Eingriffs in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 -, EuGRZ 2010, 780, Juris Rn. 43 ff.; Beschl. v. 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08 -, NJW 2010, 287, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 16.03.2010 - 1 V 289/09

    Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen, wenn der Halter des

    Auch der Schutz des Angehörigenverhältnisses, der in seinem Kernbestand zu den rechtsstaatlich unverzichtbaren Erfordernissen eines fairen Verfahrens gehört, könnte bei einer Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts berührt sein (§ 46 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG -, § 52 Abs. 1 StPO; vergleiche zu diesem Recht auch BVerfG-Beschluss vom 15.10.2009, 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Vielmehr wäre bei der nach gefestigter Rechtsprechung in einem solchen Fall gebotenen Abwägung zwischen den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und dem Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Strafrechtspflege und effektiven Strafverfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 - Rn. 43 ff., NStZ 2011, 103; BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, NJW 2008, 3053; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96, NJW 2000, 3556; BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, NStZ 2010, 44 mwN; Nack in KK-StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10) auch in den Blick zu nehmen, dass jedes Beweisverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt; ein Beweisverwertungsverbot stellt von Verfassungs wegen mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287 mwN; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08, wistra 2009, 425).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

    Jedes Beweisverwertungsverbot schränkt allerdings die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen ein und beeinträchtigt so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung; auch von Verfassungs wegen stellt es mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287; vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09, NJW 2010, 2937, 2938).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass jedes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt, so dass von Verfassungs wegen ein Beweisverwertungsverbot mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme darstellt (BVerfG, NJW 2010, S. 287 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 168/12 B
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13

    Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • LG Hamburg, 08.01.2021 - 620 Qs 1/21

    Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht

  • FG München, 10.10.2013 - 10 K 2217/13

    Vollstreckung eines Straferkenntnisses einer österreichischen

  • BSG, 03.03.2022 - B 4 AS 321/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

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