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   BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09   

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https://dejure.org/2009,5425
BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,5425)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2009 - II ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,5425)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2009 - II ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,5425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft nach Beitritt von Rechtsanwälten aufgrund eines erklärten Schuldbeitritts; Haftung von beigetretenen Rechtsanwälten entsprechend § 28 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für die bisher die Sozietät verpflichtenden ...

  • Anwaltsblatt

    § 28 HGB
    Keine Haftung für Versorgungsansprüche der aufnehmenden Sozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft nach Beitritt von Rechtsanwälten aufgrund eines erklärten Schuldbeitritts; Haftung von beigetretenen Rechtsanwälten entsprechend § 28 Abs. 1 Handelsgesetzbuch ( HGB ) für die bisher die Sozietät verpflichtenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsansprüche aus der ehemaligen Anwaltssozietät

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung gem. § 28 Abs. 1 HGB für Altverbindlichkeiten des eintretenden Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsansprüche aus der Altsozietät

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 28 Abs. 1 S. 1 HGB ist nicht analog anwendbar, wenn ein (Handels-)Geschäft in eine bestehende Gesellschaft eingebracht wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3720
  • ZIP 2010, 2042
  • MDR 2010, 1352
  • WM 2010, 1946
  • DB 2010, 2273
  • AnwBl 2011, 68
  • NZG 2010, 1222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09
    Geschützt werden sollen vielmehr die Gläubiger des "alten Geschäfts" (BGH, Urt. v. 6. Juli 1966 - VIII ZR 92/64, NJW 1966, 1917, 1918).

    Da sich die Verhältnisse bei einem Zusammenschluss eines Einzelkaufmanns mit einem Teilhaber und der daraus erst entstehenden Gesellschaft und die Verhältnisse bei einem Beitritt in eine bereits bestehende Gesellschaft ähneln und eine "grundsätzlich verschiedene Behandlung sachlich nicht" zu rechtfertigen ist, hat der Gesetzgeber den § 28 HGB als Ergänzung zu § 130 HGB geschaffen (BGH, Urt. v. 6. Juli 1966 - VIII ZR 92/64, NJW 1966, 1917, 1918).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät für Verbindlichkeiten der Einzelanwälte

    Auszug aus BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09
    Dies ist hier allerdings ebenso wenig entscheidungserheblich wie die Frage, ob - wofür gute Gründe angeführt werden können - mit einer im Schrifttum vertretenen Ansicht jeder Unternehmensträger, nicht bloß der Kaufmann i.S. des HGB, als Einzelkaufmann i.S. des § 28 Abs. 1 HGB angesehen werden kann und ob es genügt, wenn durch den Eintritt in das Geschäft des bisherigen Einzelunternehmers eine (das Unternehmen tragende) Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht (offen gelassen in BGHZ 157, 361, 365 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1960 - II ZR 228/59

    Kaufmannseigenschaft des Inhabers eines nicht im Handelsregister eingetragenen

    Auszug aus BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09
    8 Dies wäre zudem mit dem vom Senat vertretenen Grundsatz einer notwendigerweise engen Auslegung des § 28 HGB nicht vereinbar (BGH, Urt. v. 7. Januar 1960 - II ZR 228/59, NJW 1960, 624, 625; Urt. v. 14. Juni 1961 - VIII ZR 73/60, NJW 1961, 1765, 1767).
  • BGH, 14.06.1961 - VIII ZR 73/60
    Auszug aus BGH, 23.11.2009 - II ZR 7/09
    8 Dies wäre zudem mit dem vom Senat vertretenen Grundsatz einer notwendigerweise engen Auslegung des § 28 HGB nicht vereinbar (BGH, Urt. v. 7. Januar 1960 - II ZR 228/59, NJW 1960, 624, 625; Urt. v. 14. Juni 1961 - VIII ZR 73/60, NJW 1961, 1765, 1767).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei

    Diese Frage ist nicht entscheidungserheblich, weil es jedenfalls an der Voraussetzung einer Fortführung unter der bisherigen Praxisbezeichnung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2009 - II ZR 7/09, WM 2010, 1946 Rn. 6).
  • OLG München, 08.04.2015 - 31 Wx 120/15

    Eintragung des Haftungsausschlusses einer Partnerschaftsgesellschaft bei

    Denn die Vorschrift bezieht sich auf das Namensrecht der Partnerschaft, nicht aber auf den Bereich der Außenhaftung der Partnerschaftsgesellschaft (so schon der BGH in dem obiter dictum NJW 2010, 3720 Rn.5; siehe auch Binnewies/Wollweber , AnwBl 2014, 9 ).
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