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   OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10   

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https://dejure.org/2010,3465
OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10 (https://dejure.org/2010,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10 (https://dejure.org/2010,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2010 - 311 SsRs 54/10 (https://dejure.org/2010,3465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Beweisantrag, Ablehnung, Erforschung der Wahrheit, Erforderlichkeit

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags im Zusammenhang mit der Fahrereigenschaft des Betroffenen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 1 S. 1 OWiG; § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG; § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen mit seinem ähnlich aussehenden Bruder im Falle eines Verfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Recht auf Ablehnung eines Beweisantrags mangels Erforderlichkeit der Beweiserhebung ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Behandlung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines ähnlichen Bruders zur Täteridentifikation

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen mit seinem ähnlich aussehenden Bruder im Falle eines Verfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Recht auf Ablehnung eines Beweisantrags mangels Erforderlichkeit der Beweiserhebung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Beweisantragsablehnung und Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 1 S. 1; OWiG § 77 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags; Beweisantizipation in § 77 Abs. 2 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3794
  • NStZ 2011, 585
  • NZV 2010, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09

    Objektivierung einer Geschwindigkeitsüberschreitung i.R.e. Berufung auf ein

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Damit ist das Gericht unter Befreiung vom Verbot der Beweisantizipation befugt, Beweisanträge nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zurückzuweisen, wenn es seine nach § 77 Abs. 1 Satz 1 OWiG prinzipiell fortbestehende Aufklärungspflicht nicht verletzt (vgl. OLG Celle, NZV 2009, 575; KK-Senge, a. a. O., § 77 Rn. 16; Göhler/Seitz, a. a. O., § 77 Rn. 12, 14 und 16).
  • BayObLG, 10.03.1997 - 2 ObOWi 74/97

    Verfahrensrüge bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98

    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss 1244/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit; bedingter Vorsatz,

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10
    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss bereits eine Beweisaufnahme über eine entscheidungserhebliche Tatsache stattgefunden haben, aufgrund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sein (OLG Hamm v. 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06, juris; OLG Schleswig SchlHA 2004, 264 f.; KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 77 Rn. 15 m. w. N.; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 77 Rn. 11).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund der vorweggenommenen Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG setzt voraus, dass die Grundlagen für die bereits gewonnene Überzeugung so verlässlich sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. BayObLGSt 1994, 67, 69; OLG Brandenburg, NZV 2013, 49; OLG Celle, NZV 2010, 634, 635; KG, NZV 2002, 416).
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 282/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss bereits eine Beweisaufnahme über eine entscheidungserhebliche Tatsache stattgefunden haben, aufgrund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sein (vgl. OLG Celle NZV 2010, 634 f.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rdnr. 11).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Beruht die Annahme des Gerichts, der Betroffene sei Fahrer des Fahrzeuges gewesen, allein auf dem Lichtbild, das vom Führer des Fahrzeuges anlässlich eines Geschwindigkeitsverstoßes gefertigt worden ist, darf das Gericht den Beweisantrag des Betroffenen auf zeugenschaftliche Vernehmung seines Bruders, der ihm "wie ein Ei dem anderen ähnele", nicht gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG wegen der Nichterforderlichkeit der Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit zurückweisen (Anschluss OLG Celle, 31. August 2010, 311 SsRs 54/10, NJW 2010, 3794).

    Das OLG Celle hat hierzu in einem gleichgelagerten Bußgeldverfahren mit Beschluss vom 31.8.2010 - 311 SsRs 54/10 - ( in NJW 2010, 3794 f ) folgendes ausgeführt: "Auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das Gericht gemäß § 77 Abs. 1 S. 1 OWiG verpflichtet, die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen.

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund der vorweggenommenen Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG setzt aber voraus, dass die Grundlagen für die bereits gewonnene Überzeugung so verlässlich sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist (BayObLGSt 1994, 67; OLG Brandenburg, NZV 2013, 49; OLG Celle, NZV 2010, 634; KG, NZV 2002, 416).
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