Rechtsprechung
BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 5 GG; Art. 8 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 130 Abs. 4 StGB; § 15 Abs. 1 VersG
Ausnahmen von der Meinungsfreiheit ohne allgemeines Gesetz (immanente Grundrechtsschranke; propagandistisches Gutheißen der totalitäre, nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft; lex-Wundsiedel; Rudolf Heß); Bestimmtheitsgebot; Störung des öffentlichen ... - lexetius.com
- DFR
Rudolf Heß Gedenkfeier
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
§ 130 Abs 4 StGB idF vom 24.03.2005 verfassungsgemäß - Vereinbarkeit mit Art 5 Abs 1 und 2 GG sowie mit Art 103 Abs 2 GG
- Telemedicus
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Telemedicus
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze; Rechtfertigung eines allgemeinen Verbots der Verbreitung rechtsradikalen oder auch ...
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 4; ; VersammlG § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch ( StGB ) als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze; Rechtfertigung eines allgemeinen Verbots der Verbreitung rechtsradikalen oder auch ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Volksverhetzung auf Wunsiedler Art
- spiegel.de (Pressemeldung)
Paragraf gegen Volksverhetzung ist rechtens
- juraforum.de (Kurzinformation)
Billigung der NS-Gewalt und -Willkürherrschaft nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt
Besprechungen u.ä. (11)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Stört die Äußerung den öffentlichen Frieden? (RA Dirk Wüstenberg; HRRS 2010, 471)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Art. 5 GG; § 130 StGB; Art. 3 GG; Art. 103 GG
Die wehrhafte Demokratie als verfassungsimmanente Schranke der Meinungsfreiheit (Prof. Dr. Lothar Michael, Düsseldorf; ZJS 2/2010, S. 155-166) - Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Gedenken an Rudolf Heß geschützt aber doch verboten
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
§ 130 Abs. 4 StGB ist kein allgemeines Gesetz, aber dennoch verfassungskonform
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Volksverhetzung: Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Art. 5 Abs. 1 u. 2 GG
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 3 Abs. 3, Art. 103 Abs. 2 GG, § 130 Abs. 4 StGB
Einschränkung der Meinungsfreiheit durch nichtallgemeine Gesetze - dradio.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Ehemaliger Verfassungsrichter über Paragraf 130 gegen Volksverhetzung
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Tod des Beschwerdeführers
- hu-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)
Verblendung in Wunsiedel (Michael Lippa; das freischüßler 18/2010, S. 24-28)
- zaoerv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Hassrede und extremistische Meinungsäußerungen in der Rechtsprechung des EGMR und nach dem Wunsiedel-Beschluss des BVerfG (Mathias Hong; ZaöRV 70 (2010), 73-126)
- uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Sonderrechtsverbot als Verbot der Standpunktdiskriminierung - der Wunsiedel-Beschluss und aktuelle versammlungsgesetzliche Regelungen und Vorhaben (Mathias Hong; DVBl 2010, 1267-1276)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Wunsiedel-Entscheidung
Sonstiges (2)
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesverfassungsrichter Masing: Meinungsfreiheit ist keine Frage der Meinung
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
- BVerwG, 24.05.2007 - 6 C 21.07
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 300
- NJW 2010, 47
- MMR 2010, 199
- DVBl 2010, 41
- K&R 2010, 648
- DÖV 2010, 130
- DÖV 2010, 189
Wird zitiert von ... (195) Neu Zitiert selbst (45)
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 ; 111, 147 ; 120, 180 ).Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).
Für die Meinungsfreiheit findet dies in der Wechselwirkungslehre seinen spezifischen Ausdruck: Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze zwar Schranken setzen, diese aber ihrerseits wieder im Licht dieser Grundrechtsverbürgungen bestimmt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; 107, 299 ).
Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 ; 111, 147 ; 120, 180 ).Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
Nichts anderes gilt für die §§ 86, 86a StGB, die das Bundesverfassungsgericht gleichfalls als allgemeine Gesetze beurteilt hat (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ).
Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Entsprechend war für die Qualifizierung des § 90a StGB als allgemeines Gesetz maßgeblich, dass diese Vorschrift die Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland "unabhängig von einer politischen Überzeugung" unter Strafe stellt (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
Abzustellen ist hierbei insbesondere darauf, in welchem Maße eine Norm sich auf abstrakt-inhaltsbezogene, für verschiedene Haltungen offene Kriterien beschränkt oder konkret-standpunktbezogene, insbesondere etwa ideologiebezogene Unterscheidungen zugrunde legt (vgl. ähnlich bereits BVerfGE 47, 198 ).
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
a) Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und maßgeblich für dessen Verhältnismäßigkeit ist die Bestimmung eines legitimen Zwecks (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 104, 337 ; 107, 299 ).Für die Meinungsfreiheit findet dies in der Wechselwirkungslehre seinen spezifischen Ausdruck: Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze zwar Schranken setzen, diese aber ihrerseits wieder im Licht dieser Grundrechtsverbürgungen bestimmt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ).
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 71, 108 ).Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die …
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01
Verbot des Einmarsches
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
- BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68
"Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in …
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden
- BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der …
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
- BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56
Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Die Voraussetzungen für eine Fortführung des Verfahrens nach dem Tod (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 ) liegen nicht vor. - BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Es vertraut auf die Kraft dieser Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien (vgl. BVerfGE 124, 300 ).596 dd) Etwas anderes folgt auch nicht aus der gegenbildlich identitätsprägenden Bedeutung des Nationalsozialismus für das Grundgesetz (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwar ist davon auszugehen, dass die menschenverachtende Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus für die Ausgestaltung der Verfassungsordnung von wesentlicher Bedeutung war, so dass das Grundgesetz geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Allerdings resultiert aus diesem Umstand kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip (vgl. BVerfGE 124, 300 ;… siehe hierzu: Lepsius, Jura 2010, S. 527 ;… Degenhart, JZ 2010, S. 306 ;… Höfling/Augsberg, JZ 2010, S. 1088 ;… Masing, JZ 2012, S. 585 ).
- BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche …
Dies gilt namentlich für die notwendige, unter interpretationsleitender Berücksichtigung der Grundrechte stattfindende Erfassung des Sinngehalts einer Äußerung (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 114, 339 ; 152, 152 ), für die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ) sowie für das Gebot einer Abwägung zwischen der Gefährdung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).Zwar dürfen grundsätzlich - wie sich ausweislich § 194 Abs. 3 Satz 2 StGB etwa in der Schutznorm des § 185 StGB niederschlägt - auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
bb) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ; stRspr).
Fachgerichtliche Entscheidungen, die den Sinn der angegriffenen Äußerung erkennbar verfehlen und darauf ihre rechtliche Würdigung stützen, verstoßen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
Da unter diesen Umständen schon auf der Deutungsebene Vorentscheidungen über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Äußerungen fallen, ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ).
(1) Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; 114, 339 ; 124, 300 ).
Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren (vgl. BVerfGE 67, 213 ; 93, 266 ; 124, 300 ).
Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21 -, Rn. 16).
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08
Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz; …
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Darüberhinaus hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränkender Gesetze für Vorschriften (im konkreten Fall: § 130 Abs. 4 StGB) anerkannt, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; BVerfGE 124, 300 ).
Demgegenüber ist es legitim, Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutsverletzung überschreitet (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
In diesem Verständnis sind dementsprechend im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG sowohl die Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm auszulegen als auch der Lebenssachverhalt unter die Strafnorm zu subsumieren (vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen des § 130 Abs. 4 StGB ausdrücklich: BVerfGE 124, 300 ).
Insbesondere ist auch die vom Landgericht angenommene friedensstörende Wirkung, wie sie für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 124, 300 ), nicht erkennbar.
- BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von …
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2008 - 1 BvR 519/08 -, juris;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908).Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Doch haben die Gerichte bei Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit einschränkenden Vorschrift im Einzelfall ihrerseits wiederum dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; BVerfGE 124, 300 ).
Demgegenüber ist es legitim, Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutverletzung überschreitet (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Falle des § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB mithin erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 124, 300 ).
Die Äußerungen verbleiben dabei weitgehend auf der geistigen Ebene (vgl. BVerfGE 124, 300 ), die Grenze von bloßer Polemik zur Rechtsgutverletzung ist noch nicht überschritten.
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz eines erledigenden Ereignisses auch im Fall des Todes des Beschwerdeführers fort (vgl. BVerfGE 124, 300 ; vgl. allgemein BVerfGE 81, 138 ; 96, 288 ; 98, 218 ; 119, 309 ).Unter welchen Voraussetzungen das Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses zu bejahen ist, hängt dabei letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).Es trägt damit der identitätsprägenden Bedeutung der deutschen Geschichte Rechnung und lässt diese in das Verständnis des Grundgesetzes einfließen (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 ).
Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ).
Zwar bedarf das Tatbestandsmerkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens in Bezug auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG einer näheren Konkretisierung durch die weiteren Tatbestandsmerkmale; auch kann, wenn diese verwirklicht sind, eine Friedensstörung in der Regel vermutet werden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 ).
Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (vgl. BVerfGE 124, 300 ).
- BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als "Spinner" - neben derjenigen als "Ideologen" und "Fanatiker" - als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).Indem der Antragsgegner, anknüpfend an die aus der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren, zu bürgerschaftlichem Engagement gegenüber politischen Ansichten, von denen seiner Auffassung nach Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und die er von der Antragstellerin vertreten sieht, aufgerufen hat, hat er für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten (vgl. insoweit BVerfGE 124, 300 ) geworben und damit die ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
Dieser besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 124, 300, 320; 102, 347, 366; 93, 266, 289; 90, 241, 247; 61, 1, 7; 30, 336, 347;… Senat, Urteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 39; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73, NJW 1974, 1762 f.). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
- BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
- BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Schutz von …
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war …
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18
Internetbewertungsportal
- OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19
Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen
- VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos
- BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
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- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13
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- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige …
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
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- BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15
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- OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
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- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
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- BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
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- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21
Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche …
- BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23
Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche …
- OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15
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Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …
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Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des …
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Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für …
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Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
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Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; …
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"Papstsau Franz umbringen" ist nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine …
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Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden; …
- LG Erfurt, 20.04.2021 - 8 O 1045/18
Rechtsmissbräuchliches Vorgehen der beklagten Partei zur Verhinderung einer …
- OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20
Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
- BVerfG, 27.08.2019 - 1 BvR 811/17
Zu der Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als …
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten, …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
- BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19
"Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102
"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden
- KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift …
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine …
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführer
- OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23
Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
- BVerfG, 25.01.2016 - 1 BvR 1373/15
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung gemäß § 140 StGB nicht zur …
- OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des …
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 5 A 462/11
Verbot einer Versammlung bei Erwartung mit Sicherheit eine Billigung der …
- BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2010 - LVerfG 3/09
Unbegründetes Organstreitverfahren eines Landtagsabgeordneten gegen Wortentzug …
- LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
Sascha Krolzig
- VG Köln, 26.11.2021 - 35 K 2758/21
- OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 A 35/20
Rundfunkanstalt darf sachfremde Kommentare auf der Facebook-Seite löschen
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18
Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung …
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17
Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
- LG Kassel, 02.03.2021 - 7 Ns 1622 Js 25245/17
Ulrich Kutschera
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe; …
- OLG Schleswig, 03.07.2020 - 1 OLG 4 Ss 105/19
Zur Strafbarkeit provozierender ausländerfeindlicher Äußerungen im Internet
- LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23
Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; …
- BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz …
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
- VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 8 S 24.577
Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, Gefahrenprognose, …
- BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 B 922/18
Widerruf der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung einer Person …
- BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin
- OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19
Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen …
- BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung; …
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
- VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1312/16
Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - 19 A 3039/11
Verharmlosung der Gewalt- und Willkürherrschaft des NS-Regimes in einer …
- BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer zwischenzeitlich verstorbenen …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
- LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 238/19
Zulässigkeit der Sperrung eines Nutzer-Accounts durch den Betreiber eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD
- VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
Zügiges Verfahren; Erledigung; Ministerium; Präsidium
- VG München, 09.11.2015 - M 7 S 15.4952
Zeitliche Verlegung einer Versammlung; am 9. November
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung: …
- VG Gießen, 06.12.2010 - 9 K 1949/10
Auflösung einer Versammlung
- VG Hamburg, 02.07.2017 - 75 G 8/17
Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10
Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten
- BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22
Leugnung und Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22
Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der …
- VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
- OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18
Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung; …
- BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18
Beweisantrag; Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Gebot der …
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742
Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …
- AG Köln, 17.09.2012 - 523 Ds 86/12
Markus Beisicht
- BVerfG, 11.11.2019 - 2 BvR 82/19
Erledigung der Verfahren nach Tod des Beschwerdeführers
- LG Frankfurt/Main, 26.01.2018 - 3 O 8/17
Entlastungsbeschluss ffür Komplementärin, Reichweite des Ermessens der …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.200
Nutzung einer ehemaligen Kirche als öffentliche Einrichtung zu …
- VGH Bayern, 26.02.2010 - 10 CS 10.412
Versammlung in Augsburg darf stattfinden
- BVerfG, 30.09.2022 - 1 BvR 922/21
Durch den Tod des Beschwerdeführers erledigte Verfassungsbeschwerde
- OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen …
- VGH Bayern, 03.12.2010 - 10 ZB 10.147
Rechtsmittel gegen Zulassung des "Heldengedenktags" 2008 erfolglos
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 15 L 230/23
Zugang, kommunale Einrichtung, Verschaffungsanspruch, Einwirkungsanspruch, …
- BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20
Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase …
- VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt …
- BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …
- LG Köln, 29.04.2014 - 155 Ns 155/12
Markus Beisicht
- VG Stuttgart, 21.04.2022 - 7 K 3169/21
Anspruch auf Verlinkung auf einer kommunalen Webseite; gemeinnütziger Verein; …
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, …
- OVG Saarland, 18.06.2015 - 1 A 330/14
Zur Zulässigkeit von Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
- VG Hamburg, 01.07.2017 - 75 G 3/17
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines Protestcamps im Elbpark …
- BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
- VG Karlsruhe, 23.05.2013 - 3 K 1245/13
Versammlungsrecht: Anforderungen an den Versammlungsleiter
- LG Berlin, 26.11.2019 - 27 O 433/19
Auskunftsanspruch einer Grünen-Politikerin gegen Twitter
- VG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 5 L 2671/23
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei Mitgliedern der Vereinigung >AG-GGG …
- BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 4 M 222/15
Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für die Beurteilung …
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604
Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel bleibt verboten
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 100-III-18
Konkrete Normenkontrolle; unzulässige Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit
- OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines …
- VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"
- VG München, 02.03.2018 - M 7 S 17.3913
Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Reichsbürgerbewegung
- TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige …
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 8 ZB 12.2096
Zur Unzulässigkeit eines "Gedenkgottesdienstes" für Rudolf Heß im öffentlichen …
- AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden
- VG Düsseldorf, 12.04.2013 - 22 K 9174/10
Anspruch einer Wählervereinigung auf Unterlassung der Verbreitung von …
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem …
- VG Frankfurt/Main, 15.05.2021 - 5 L 1386/21
Kein Verbot der Nakba-Demonstration in Frankfurt am Main
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2018 - 14 K 12547/17
Auflage Fackeln Verbot Versammlung Nationalsozialismus Einschüchterung Ordnung …
- VG Hamburg, 03.07.2017 - 5 E 6475/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 5 B 1335/13
Durchführung einer Versammlung "Kein Asyl in Neumühl" am Gedenktag für die Opfer …
- VG Schleswig, 27.03.2012 - 3 B 39/12
Eilantrag gegen Demonstrationsverbot am 31.03.2012 in Lübeck eingegangen
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.238
Kein Eingriff in Wissenschaftsfreiheit durch städtisches Museum als öffentliche …
- LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"
- BVerfG, 24.05.2019 - 2 BvC 28/19
Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Versterben des …
- VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 ZB 16.224
Versammlungsrechtliche Auflage, den Namen Rudolf Heß nicht zu nennen
- AG Erfurt, 04.05.2015 - 830 Js 34947/14
Kollektivbeleidigung von Polizeibeamten: Tragen eines Stoffbeutels mit dem …
- Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - 36 E 986/21
Sofortige Beschwerde Berufspflichtverletzung Außerberufliches Verhalten …
- VG Bayreuth, 24.07.2012 - B 1 K 11.572
Beabsichtigter "Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst"; Erledigung durch Zeitablauf; kein …
- VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 1059/10
Verhinderung eines Aufzugs
- VG Arnsberg, 14.02.2023 - 6 L 159/23
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvC 28/19
Wahlprüfungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt
- VG Sigmaringen, 14.11.2016 - 4 K 4895/16
Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen Holocaustverharmlosung und …
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2012 - 14 L 1362/12
Verbot von Fackeln bei NPD-Kundgebung am 9. November in Essen bestätigt
- VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage; Darlegungslast; mehrere …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 5 B 1351/11
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Kundgebung durch Personen aus dem Umfeld …
- OVG Sachsen, 25.11.2022 - 6 A 33/21
Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf von Waffenbesitzkarten; …
- VG Hamburg, 30.06.2017 - 7 E 6480/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt …
- VG Augsburg, 03.09.2013 - Au 1 S 13.1318
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Beschränkung einer …
- AG Paderborn, 07.08.2019 - 51 C 173/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 5 A 2766/09
Erfordernis eines eigenen Unterkapitels und farblicher Abhebung vom restlichen …
- VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Versammlungsbehördliche Auflagen
- VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 158.16
Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Religiöse …
- VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 159.16
Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Darstellung …
- VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
Zulässigkeit der Versammlung "Eidbruch ist keine Heldentat! Ruhm und Ehre dem …
- VG Ansbach, 07.08.2018 - AN 16 K 17.00561
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- VG Bayreuth, 15.11.2013 - B 1 S 13.821
Versammlungsrechtliche Auflagen; Untersagung der Bezugnahme auf Rudolf Heß; …
- VG Berlin, 24.08.2018 - 72 K 3.18
Verweigerung der Zustimmung des Personalrates zu einer geplanten Zuweisung eines …
Rechtsprechung
EuGH, 06.10.2009 - C-40/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - Nichtigkeit - Rechtskräftig gewordener Schiedsspruch - Zwangsvollstreckung - Zuständigkeit des nationalen Vollstreckungsgerichts für die Prüfung der Nichtigkeit der missbräuchlichen ...
- Europäischer Gerichtshof
Asturcom Telecomunicaciones
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - Nichtigkeit - Rechtskräftig gewordener Schiedsspruch - Zwangsvollstreckung - Zuständigkeit des nationalen Vollstreckungsgerichts für die Prüfung der Nichtigkeit der missbräuchlichen Schiedsklausel ...
- EU-Kommission
Asturcom Telecomunicaciones
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - Nichtigkeit - Rechtskräftig gewordener Schiedsspruch - Zwangsvollstreckung - Zuständigkeit des nationalen Vollstreckungsgerichts für die Prüfung der Nichtigkeit der missbräuchlichen ...
- EU-Kommission
Asturcom Telecomunicaciones
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - Nichtigkeit - Rechtskräftig gewordener Schiedsspruch - Zwangsvollstreckung - Zuständigkeit des nationalen Vollstreckungsgerichts für die Prüfung der Nichtigkeit der missbräuchlichen ...
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Prüfungspflicht von missbräuchlichen Schiedsklauseln in Verbraucherverträgen von Amts wegen; Asturcom Telecomunicaciones SL gegen Cristina Rodríguez Nogueira
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Richtlinie 93/13/EWG Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1
- rechtsportal.de
Gerichtliche Prüfungspflicht von missbräuchlichen Schiedsklauseln in Verbraucherverträgen von Amts wegen; Asturcom Telecomunicaciones SL gegen Cristina Rodríguez Nogueira
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Schiedsklausel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Asturcom Telecomunicaciones
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - Nichtigkeit - Rechtskräftig gewordener Schiedsspruch - Zwangsvollstreckung - Zuständigkeit des nationalen Vollstreckungsgerichts für die Prüfung der Nichtigkeit der missbräuchlichen Schiedsklausel ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia Nr. 4 Bilbao (Spanien), eingereicht am 5. Februar 2008 - Asturcom Telecomunicaciones S. L. / Cristina Rodríguez Nogueira
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) - Angemessene und wirksame Mittel, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen - Antrag auf Vollstreckung einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-40/08
- EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 47 (Ls.)
- EuZW 2009, 852
- SchiedsVZ 2010, 110
Wird zitiert von ... (108) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 26.10.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem davon ausgeht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores, C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941, Randnr. 25, und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25).Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf zielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, und vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 15).
Um den durch die Richtlinie 93/13 gewollten Schutz zu gewährleisten, hat der Gerichtshof ebenfalls mehrfach wiederholt, dass die bestehende Ungleichheit zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem nur durch ein positives Eingreifen von dritter, von den Vertragsparteien unabhängiger Seite ausgeglichen werden kann (Urteile Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 27, und Mostaza Claro, Randnr. 26).
Im Licht dieser Grundsätze hat der Gerichtshof entschieden, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel prüfen muss (Urteil Mostaza Claro, Randnr. 38).
Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich jedoch von der mit dem Urteil Mostaza Claro abgeschlossenen insofern, als Frau Rodríguez Nogueira im Laufe der verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit ihrem Rechtsstreit gegen Asturcom völlig untätig geblieben ist und insbesondere keinen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs des AEADE mit dem Ziel gestellt hat, die Missbräuchlichkeit der Schiedsklausel anzufechten, so dass dieser Schiedsspruch jetzt in Rechtskraft erwachsen ist.
Zudem stellt diese Richtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs insgesamt eine Maßnahme nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. t EG dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft und insbesondere für die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität in der ganzen Gemeinschaft unerlässlich ist (Urteil Mostaza Claro, Randnr. 37).
- EuGH, 03.09.2009 - C-2/08
Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Wie nämlich der Gerichtshof klargestellt hat, sollten zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 22).47 und 48, Kapferer, Randnr. 21, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 23).
Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. insbesondere Urteile Kapferer, Randnr. 22, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 24).
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 27).
- EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG …
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Wie nämlich der Gerichtshof klargestellt hat, sollten zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 22).47 und 48, Kapferer, Randnr. 21, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 23).
Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. insbesondere Urteile Kapferer, Randnr. 22, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 24).
- EuGH, 14.12.1995 - C-430/93
Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Was zweitens den Äquivalenzgrundsatz angeht, so verlangt dieser, dass die vom nationalen Recht aufgestellten Voraussetzungen für die Prüfung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts von Amts wegen nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die die Prüfung gleichrangiger Bestimmungen des nationalen Rechts regeln (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnrn.Eine solche Verpflichtung obliegt dem nationalen Gericht auch, wenn es im Rahmen des nationalen Rechtspflegesystems über die bloße Möglichkeit verfügt, den Verstoß einer solchen Klausel gegen zwingende nationale Bestimmungen von Amts wegen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile van Schijndel und van Veen, Randnrn.
- EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 12. Februar 2008, Kempter, C-2/06, Slg. 2008, I-411, Randnr. 58).13, 14 und 22, sowie Kempter, Randnr. 45).
- EuGH, 04.06.2009 - C-243/08
DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG …
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf zielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, und vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 15).Folglich ist ein mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Schiedsspruch befasstes nationales Gericht, wenn es nach den Bestimmungen seines nationalen Verfahrensrechts von Amts wegen den Verstoß einer Schiedsklausel gegen zwingende nationale Vorschriften prüfen muss, auch verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Schiedsklausel in Anbetracht von Art. 6 der Richtlinie von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Pannon GSM, Randnr. 32).
- EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 27).Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass zum einen, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, eine Anfechtungsfrist von 60 Tagen als solche nicht zu beanstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Peterbroeck, Randnr. 16).
- EuGH, 16.05.2000 - C-78/98
Preston u.a.
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Um festzustellen, ob der erwähnte Grundsatz im Ausgangsverfahren gewahrt ist, hat das nationale Gericht, das allein eine unmittelbare Kenntnis der Verfahrensmodalitäten für Klagen im Bereich des nationalen Rechts besitzt, sowohl den Gegenstand als auch die wesentlichen Merkmale der als vergleichbar dargestellten Klagen zu prüfen (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnrn. - EuGH, 27.02.2003 - C-327/00
Santex
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Unter diesen Umständen erweist sich eine solche Anfechtungsfrist als mit dem Effektivitätsgrundsatz in Einklang stehend, da sie als solche nicht die Ausübung der Rechte, die den Verbrauchern nach der Richtlinie 93/13 zustehen, unmöglich macht oder übermäßig erschwert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 55). - EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 12. Februar 2008, Kempter, C-2/06, Slg. 2008, I-411, Randnr. 58). - EuGH, 24.09.2002 - C-255/00
Grundig Italiana
- EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …
- EuGH, 27.06.2000 - C-240/98
Océano Grupo Editorial
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss
- EuGH, 04.06.2015 - C-497/13
Der Gerichtshof klärt die Verbraucherschutzregeln im Bereich des …
Daraus folgt, dass das nationale Gericht, sofern es im Rahmen seines nationalen Rechtspflegesystems über die Möglichkeit verfügt, eine solche Norm von Amts wegen anzuwenden, von Amts wegen jede Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts anwenden muss, die diesen Art. 5 Abs. 3 umsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 52 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21
Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z.B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (EuGH…, Urteil vom 14.12.1995 - C-312/93 [Peterbroeck], Rn. 14, juris; EuGH, Urteil vom 06.10.2009 - C-40/08 [Asturcom Telecomunicaciones], Rn. 39, juris). - BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20
Urlaubsabgeltung - Verjährung
Es ist nicht ersichtlich, dass die in § 195 BGB bestimmte Frist von drei Jahren nach Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten [zu § 15 Abs. 4 AGG] EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - [Asturcom Telecomunicaciones] Rn. 42 ff.) .
- BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15
BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von …
Erforderlich ist vielmehr, dass es sich um eine grundlegende Bestimmung handelt, die für die Erfüllung der Aufgaben der Union und insbesondere für das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich ist (…vgl. EuGH, EuZW 1999, 565 Rn. 36 - Eco Swiss;… NJW 2007, 135 Rn. 37 - Mostaza Claro; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-40/08, Slg. 2009, I-9579 = EuZW 2009, 852 Rn. 51 - Asturcom Telecomunicaciones). - BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20
Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
Es ist nicht ersichtlich, dass die in § 195 BGB bestimmte Frist von drei Jahren nach Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten [zu § 15 Abs. 4 AGG] EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - [Asturcom Telecomunicaciones] Rn. 42 ff.) . - EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores, C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941, Randnr. 25, vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47, und vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, Randnr. 28).
Um den durch die Richtlinie 93/13 angestrebten Schutz zu gewährleisten, hat der Gerichtshof bereits mehrfach wiederholt, dass die bestehende Ungleichheit zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem nur durch ein positives Eingreifen von dritter, von den Vertragsparteien unabhängiger Seite ausgeglichen werden kann (vgl. Urteile Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 27, Mostaza Claro, Randnr. 26, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 31, und VB Pénzügyi Lízing, Randnr. 48).
Im Licht dieser Grundsätze hat der Gerichtshof entschieden, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile Mostaza Claro, Randnr. 38, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 31, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 32, und VB Pénzügyi Lízing, Randnr. 49).
Da die nationalen Mechanismen zur Beitreibung unbestrittener Forderungen nicht vereinheitlicht worden sind, ist es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten, die Modalitäten, nach denen die nationalen Mahnverfahren durchgeführt werden, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzprinzip), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip) (vgl. in diesem Sinne Urteile Mostaza Claro, Randnr. 24, und Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 38).
Was den Effektivitätsgrundsatz angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat diese Bestimmung bereits dahin ausgelegt, dass die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit vertraglicher Klauseln feststellen, verpflichtet sind, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 58, Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovos?¥, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 62, sowie Urteil Perenicová und Perenic, Randnr. 30).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt diese Richtlinie nämlich insgesamt eine Maßnahme dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Union und insbesondere für die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität in der ganzen Union unerlässlich ist (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 37, Pannon GSM, Randnr. 26, und Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 51).
- EuGH, 16.11.2010 - C-76/10
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Um den durch die Richtlinie 93/13 gewollten Schutz zu gewährleisten, hat der Gerichtshof ebenfalls mehrfach wiederholt, dass die bestehende Ungleichheit zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem nur durch ein positives Eingreifen von dritter, von den Vertragsparteien unabhängiger Seite ausgeglichen werden kann (Urteile Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 27, und Mostaza Claro, Randnr. 26, sowie vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 31).Im Licht dieser Grundsätze hat der Gerichtshof entschieden, dass das nationale Gericht von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel prüfen muss (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 32).
Allerdings gebietet es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung, wie z. B. ein Schiedsspruch, Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 37).
Wie der Gerichtshof insoweit klargestellt hat, sollten zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 38).
Was den Äquivalenzgrundsatz angeht, so verlangt dieser, dass die vom nationalen Recht aufgestellten Voraussetzungen für die Prüfung einer Bestimmung des Unionsrechts von Amts wegen nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die die Prüfung gleichrangiger Bestimmungen des nationalen Rechts regeln (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zudem stellt diese Richtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs insgesamt eine Maßnahme dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Europäischen Union und insbesondere für die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität in der ganzen Union unerlässlich ist (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 37, und Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 51).
In Anbetracht von Natur und Bedeutung des öffentlichen Interesses, auf dem der Schutz beruht, den die Richtlinie 93/13 für den Verbraucher sicherstellt, ist daher Art. 6 der Richtlinie als eine Norm zu betrachten, die den nationalen Bestimmungen, die im nationalen Recht zwingend sind, gleichwertig ist (Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 52).
Folglich ist ein mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Schiedsspruch befasstes nationales Gericht, wenn es nach den Bestimmungen seines nationalen Verfahrensrechts von Amts wegen den Verstoß einer Schiedsklausel gegen zwingende nationale Vorschriften prüfen muss, auch verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Schiedsklausel in Anbetracht von Art. 6 der Richtlinie von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile Pannon GSM, Randnr. 32, und Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 53).
In einer Situation wie derjenigen des Ausgangsverfahrens, in der das mit der Vollstreckung eines Schiedsspruchs befasste Gericht von Amts wegen die Durchführung dieses Schiedsspruchs aussetzen kann, wenn er die betroffene Partei zu einer Leistung verpflichtet, die objektiv unmöglich oder gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstößt, ist dieses Gericht daher ebenso wie im Kontext der Rechtssache, in der das Urteil Asturcom Telecomunicaciones ergangen ist, verpflichtet, von Amts wegen im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Missbräuchlichkeit der in einem zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher geschlossenen Kreditvertrag vorgesehenen Sanktion zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen Informationen über die rechtliche und tatsächliche Lage verfügt.
In einem solchen Fall ist das nationale Gericht somit verpflichtet, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, um sich zu vergewissern, dass diese Klausel für den Verbraucher unverbindlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 59).
- EuGH, 10.07.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …
Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 46 und 47, Kapferer, EU:C:2006:178, Rn. 20 und 21, Fallimento Olimpiclub, EU:C:2009:506, Rn. 22 und 23, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 bis 37, sowie Kommission/Slowakei, C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 59 und 60). - BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
Unabhängig davon ist nicht ersichtlich, dass die Länge der mit § 22 Ziffer 3 Abs. 1 b MTV gesetzten Frist von drei Monaten nach Fälligkeit als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten [zu § 15 Abs. 4 AGG] EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - [Asturcom Telecomunicaciones] Rn. 42 ff.) , zumal Fälligkeit im Sinne tariflicher Ausschlussfristen nicht stets ohne weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs eintritt.Der Arbeitnehmer kann sich mithin nicht in einer Situation befinden, in der die Ausschlussfrist zu laufen beginnt oder sogar abgelaufen ist, ohne dass ihm die anspruchsbegründenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (vgl. EuGH 6. Oktober 2009 - C-40/08 - [Asturcom Telecomunicaciones] Rn. 45; BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 24, BAGE 166, 285; 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 56, BAGE 159, 159 ) .
- EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
BNP Paribas Personal Finance
Eine Verjährungsfrist kann nur dann mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 45…, vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 67, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 91). - BFH, 16.09.2010 - V R 57/09
Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. …
- BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
- EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
- EuGH, 08.07.2010 - C-246/09
Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09
Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben …
- EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem …
- BFH, 16.09.2010 - V R 51/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine …
- BFH, 16.09.2010 - V R 49/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …
- BFH, 16.09.2010 - V R 46/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …
- BFH, 16.09.2010 - V R 48/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …
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Finanmadrid E.F.C. - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
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- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
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- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- BFH, 16.09.2010 - V R 52/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine …
- EuGH, 09.11.2010 - C-137/08
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Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18
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- EuGH, 21.09.2017 - C-605/15
Aviva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-154/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi ist die zeitliche Beschränkung der …
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 186/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse …
- EuGH, 21.02.2013 - C-472/11
Banif Plus Bank - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 17.05.2022 - C-693/19
SPV Project 1503
- EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- EuGH, 30.05.2013 - C-488/11
Asbeek Brusse und de Man Garabito - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-168/15
Tomásová
- BFH, 28.08.2014 - V R 8/14
Festsetzungsverjährungshemmender Antrag
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-482/12
Macinský und Macinská - Zulässigkeit - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-147/16
Karel de Grote - Hogeschool Katholieke Hogeschool Antwerpen - Richtlinie …
- EuGH, 21.09.2017 - C-326/15
DNB Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- EuGH, 17.05.2022 - C-869/19
Unicaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-8/14
BBVA
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-679/18
OPR-Finance - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-452/18
Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 11.09.2019 - C-676/17
Calin
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-470/12
Pohotovosť - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - …
- EuGH, 16.07.2020 - C-224/19
Caixabank
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-616/18
Cofidis - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 - …
- EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2011 - C-472/10
Invitel - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 Abs. 1 in Verbindung …
- FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre …
- EuGH, 09.07.2020 - C-698/18
Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20
Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- OLG Stuttgart, 20.07.2021 - 9 U 34/21
Darlegungs- und Beweislast bei einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DS- GVO
- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18
Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …
- EuGH, 07.11.2019 - C-280/18
Wenn der Öffentlichkeit nicht ermöglicht wird, sich an der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-693/19
SPV Project 1503 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-453/10
Perenicová und Perenic - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 4 Abs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15
Bensada Benallal
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-415/11
Aziz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13
Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-69/14
Târșia - Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Wiederaufnahme des …
- EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 29.10.2015 - C-8/14
Die Frist für einen Einspruch gegen die Vollstreckung von Hypotheken, die in …
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 187/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verträgen …
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 188/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2019 - C-260/18
Dziubak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-497/13
Faber - Richtlinie 1999/44/EG - Eigenschaft des Käufers - Gerichtlicher Schutz - …
- EuGH, 30.05.2013 - C-397/11
Jőrös - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- BFH, 11.05.2020 - V B 99/19
Zum Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern
- BGH, 23.02.2010 - XI ZR 190/09
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-381/14
Sales Sinués
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12
Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des …
- BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12
Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-92/11
RWE Vertrieb - Preiserhöhungsklauseln in Gasversorgungsverträgen - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
- EuGH, 05.12.2013 - C-413/12
Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17
Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 01.07.2010 - C-35/09
Speranza - Indirekte Steuern - Besteuerung der Erhöhung des Gesellschaftskapitals …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
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Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen …
- EuGH, 03.04.2014 - C-342/13
Sebestyén - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Vertrag mit einer Bank …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08
Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-119/15
Biuro podrózy Partner
- EuGH, 18.10.2012 - C-603/10
Pelati - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-385/20
Caixabank
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-600/19
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- OLG Brandenburg, 16.02.2011 - 13 U 11/10
Treuwidrigkeit der Erhebung der Schiedsgerichtseinrede nach Zustimmung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-421/14
Banco Primus
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18
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- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
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- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2015 - C-377/14
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- OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 13 U 11/10
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-142/22
The Minister for Justice and Equality (Demande de consentement - Effets du mandat …