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   BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09   

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https://dejure.org/2009,3911
BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09 (https://dejure.org/2009,3911)
BAG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 AZN 753/09 (https://dejure.org/2009,3911)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 (https://dejure.org/2009,3911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Rechtliche Aspekte in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gründe einer Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72a; BGB § 133
    Zulässiger Inhalt einer Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätze der Auslegung von Prozesserklärung durch das Beschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkte Berücksichtigung des Parteivortrags im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtliche Aspekte in der Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 28
  • NJW 2010, 956
  • MDR 2010, 716
  • NZA 2010, 243
  • BB 2010, 696
  • DB 2010, 512
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - zugelassen.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Prozesserklärungen sind im Zweifel so auszulegen, dass Dasjenige gewollt ist, was aus der Sicht der Prozesspartei nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    aa) Ebenso wie das Revisionsgericht (dazu BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 13) ist auch das Nichtzulassungsbeschwerdegericht im Vorfeld eines möglichen Revisionsverfahrens befugt, prozessuale Willenserklärungen selbständig auszulegen.
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Entscheidend ist allein, ob das Gericht - wie hier das Arbeitsgericht - eine Sachentscheidung getroffen hat (vgl. zum Ganzen BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - NJW 2008, 1227).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Die Prozesspartei darf nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden (BGH 2. Juli 2004 - V ZR 290/03 - zu II a der Gründe mwN, NJW-RR 2005, 371).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    So liegt der Fall zB, wenn Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung eingelegt wurde, die nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht erging, und sich die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung auf rechtliche Aspekte beschränkt, hinsichtlich derer das Landesarbeitsgericht und im Falle einer erneuten Revision auch das Bundesarbeitsgericht an die Gründe der zurückverweisenden Entscheidung gebunden ist (BAG 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - NJW 2009, 3739).
  • BGH, 14.02.2001 - XII ZB 192/99

    Bedingte Einlegung der Berufung bei Verbindung mit einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Daher ist analog § 133 BGB nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille anhand der erkennbaren Umstände - gegebenenfalls in einer Gesamtbetrachtung mehrerer gleichzeitiger Erklärungen - zu ermitteln (BGH 14. Februar 2001 - XII ZB 192/99 - zu II 1 der Gründe, FamRZ 2001, 1703).
  • BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05

    - Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    a) Allerdings dient das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dazu, die Überprüfung der anzufechtenden Entscheidung im Revisionsverfahren zu ermöglichen (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 69 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 233/01

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
    Zudem sind auch die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. BGH 11. Juli 2003 - V ZR 233/01 - zu II der Gründe, NJW 2003, 3203).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Gerade das Erfordernis der Berücksichtigung auch der Interessen des Gegners in einem kontradiktorischen Verfahren verbietet es, eindeutigen Erklärungen nachträglich einen Sinn zu geben, der den Interessen des Erklärenden am besten dient (vgl. BGH MDR 2003, 1434 = NJW 2003, 3203, 3204; BAG NJW 2010, 956, 957; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., Vor § 121 Rdn. 29).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Durch eine solche Auslegung werden schutzwürdige Belange der Prozessgegnerin, der O S.A., nicht verletzt (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 12, BAGE 133, 28; BGH 11. Juli 2003 - V ZR 233/01 - zu II der Gründe, NJW 2003, 3203) .
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG v. 22.12.2009 - 3 AZN 753/09, juris; BAG v. 16.12.2008 - 9 AZR 164/08, DB 2009, 1246).
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