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   BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10   

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https://dejure.org/2011,3368
BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,3368)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2011 - VI ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,3368)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,3368)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Postausgangskontrolle

  • verkehrslexikon.de

    Zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei der Postausgangskontrolle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine fristwahrende Maßnahme darf als erledigt gekennzeichnet werden im Falle des Einlegens eines fristwahrenden Schriftsatzes in ein Postausgangsfach und deren Kennzeichnung als "letzte Station"; Ein Postausgangsfach ist nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Postausgangsfach: Wann darf die Frist gestrichen werden?

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Postausgangskontrolle

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Postausgangskontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Zulässige Streichung im Fristenkalender nach Einlage des kuvertierten Schriftsatzes in Postausgangsfach als "letzte Station"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichnung einer fristwahrende Maßnahme als erledigt im Falle des Einlegens eines fristwahrenden Schriftsatzes in ein Postausgangsfach und deren Kennzeichnung als "letzte Station"; Postausgangsfach als "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten im Falle des ...

  • rechtsportal.de

    Kennzeichnung einer fristwahrende Maßnahme als erledigt im Falle des Einlegens eines fristwahrenden Schriftsatzes in ein Postausgangsfach und deren Kennzeichnung als "letzte Station"; Postausgangsfach als "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten im Falle des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristwahrende Maßnahme im Postausgangsfach: "letzte Station"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkalender, Erledigungsvermerk und Eintüten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einordnung des Postausgangsfachs eines Rechtsanwalts als "letzte Station"

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Postausgangsfach: Wann darf die Frist gestrichen werden?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2051
  • MDR 2011, 809
  • FamRZ 2011, 1052
  • VersR 2012, 506
  • AnwBl 2012, 95
  • AnwBl Online 2012, 13
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713 Rn. 6; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 5, jeweils mwN).

    Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563, 1564; BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, VersR 2002, 380, 381; vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, BGH-Report 2003, 1035 f.; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7).

    Die Erledigung fristgebundener Sachen ist am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, aaO; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, aaO).

    Einen Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, hat der Bundesgerichtshof ebenso wenig gefordert wie eine - meist nicht mögliche - Darlegung, wann und wie genau ein Schriftstück verloren gegangen ist; vielmehr genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den die Partei - auch über die Zurechnung des Verschuldens ihres Prozessbevollmächtigten nach § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, aaO).

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563, 1564; BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, VersR 2002, 380, 381; vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, BGH-Report 2003, 1035 f.; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7).

    Diese Voraussetzungen waren in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des III. Zivilsenats (Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, aaO) und des I. Zivilsenats (Beschluss vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, aaO) erfüllt.

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563, 1564; BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, VersR 2002, 380, 381; vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, BGH-Report 2003, 1035 f.; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7).

    Die Erledigung fristgebundener Sachen ist am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, aaO; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, aaO).

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563, 1564; BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, VersR 2002, 380, 381; vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, BGH-Report 2003, 1035 f.; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7).

    Diese Voraussetzungen waren in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des III. Zivilsenats (Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, aaO) und des I. Zivilsenats (Beschluss vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, aaO) erfüllt.

  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Anders als in dem Fall, dass der unkuvertierte Brief so, wie er in das Postausgangsfach gelegt wird, vom Boten zur Eingangsstelle des Gerichts gebracht wurde, war bei der im Streitfall glaubhaft gemachten allgemeinen Anweisung der weitere Zwischenschritt des Kuvertierens erforderlich, bevor die Sendung postfertig war und im nächsten Schritt zur Post gebracht werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08, juris Rn. 11), wodurch die Gefahr entstand, dass der Schriftsatz in ein anderes Kuvert gerät und die Frist nicht eingehalten wird.
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Wird für die Fristenkontrolle bereits daran angeknüpft, dass der fristwahrende Schriftsatz postfertig gemacht worden ist, muss die Beförderung zu der Stelle, für die der Schriftsatz bestimmt ist, organisatorisch so weit vorbereitet sein, dass sie durch Versehen, welche die eigentliche Beförderung nicht betreffen, nicht mehr verhindert werden kann (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, 3447).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713 Rn. 6; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713 Rn. 6; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZB 13/13

    Anforderungen an die anwaltliche Organisation in Bezug auf fristgebundene

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 5 mwN).

    Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist (BGH, NJW 2011, 2051 Rn. 7 mwN).

    Ein fristwahrender Schriftsatz ist in diesem Sinne postfertig gemacht, wenn die Beförderung zu der Stelle, für die der Schriftsatz bestimmt ist, organisatorisch so weit vorbereitet ist, dass sie durch Versehen, welche die eigentliche Beförderung nicht betreffen, nicht mehr ausbleiben kann (BGH, NJW 2011, 2051 Rn. 8 mwN).

    Während eine Austragung noch nicht erfolgen darf, wenn die Schriftstücke noch in Umschläge zu sortieren sind, darf die Frist bereits ausgetragen werden, wenn der Umschlag lediglich noch zu frankieren ist (vgl. BGH, NJW 2011, 2051 Rn. 9 und 10 mwN).

  • BGH, 17.01.2012 - VI ZB 11/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 5 mwN).

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563 Rn. 5; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, aaO, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7, jeweils mwN).

  • VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Ein Postausgangsfach ist nicht die letzte Station auf dem Weg zum Adressaten, wenn die in dem Postausgangsstapel gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortiert werden müssen (s. BGH Beschluss vom 12. April 2011, VI ZB 6/10, juris Rn. 10).

    Denn mit einer derart abgestuften organisierten Ausgangskontrolle soll die Prüfung sichergestellt werden, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 -, juris Rn. 10 und vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris Rn. 7).

    Auf bloße Rückschlüsse, dass die Klageschrift in der dem Postbediensteten übergebenen Post "gewesen sein müsse", lässt sich - wenn es wie hier an einer zureichenden Postausgangskontrolle für den Fall des Ausfalls elektronischer Systeme fehlt - ein Wiedereinsetzungsantrag nicht stützen (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris), zumal vorliegend in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Postausgangsstapel, auf den die Mitarbeiterin, Frau X, die Klageschrift vom 18. April 2019 gelegt haben will, nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten - hier das erkennende Gericht - war, weil nämlich die auf dem Postausgangsstapel von ihr gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einkuvertiert werden mussten und erst nach Durchführung des Zwischenschritts des Kuvertierens eine Sendung postfertig zur Abholung vorlag.

    Durch den Zwischenschritt des Kuvertierens der auf dem Postausgangsstapel liegenden Schriftstücke besteht nämlich die Gefahr, dass ein fristwahrender Schriftsatz in ein anderes Kuvert gerät und die Frist dann nicht eingehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris).

  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 78/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 6).

    Da für die Ausgangskontrolle in jedem Anwaltsbüro ein Fristenkalender unabdingbar ist, muss der Rechtsanwalt sicherstellen, dass die im Kalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden (oder ihre Erledigung sonst kenntlich gemacht wird), wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, VersR 2006, 1563 Rn. 5; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, aaO, Rn. 7; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, aaO, Rn. 9).

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 55/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Organisationspflichten

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 5 mwN; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - X ZB 13/12, BeckRS 2013, 09353 Rn. 9 mwN; vom 27. März 2012 - II ZB 10/11, NJW-RR 2012, 745, 746 Rn. 9; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427 f Rn. 9; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051, 2052 Rn. 7 f; vom 20. Juli 2010 - XI ZB 19/09, BeckRS 2010, 18808 Rn. 12 und vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378, 1379 Rn. 7).

    "Postfertig" ist ein fristgebundener Schriftsatz aber erst dann, wenn er kuvertiert, frankiert und damit so zur Versendung fertig gemacht wird, dass die Beförderung normalerweise nicht mehr durch ein Versehen, welches die eigentliche Beförderung nicht betrifft, verhindert werden kann; erst danach darf auch die betroffene Frist als erledigt vermerkt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2011 aaO S. 2052  f Rn. 8, 10 und vom 20. Juli 2010 aaO Rn. 13, jeweils mwN).

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 6; vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Eine zusätzliche Ausgangskontrolle ist dann entbehrlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 7; Beschluss vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02, NJW-RR 2003, 862, juris Rn. 5; Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (st. Rspr., s. etwa BGH, Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 9; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 7 f; BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2014 - IV ZB 40/13, juris Rn. 9; vom 27. November 2013 - III ZB 46/13, juris Rn. 8; vom 23. April 2013 - X ZB 13/12, juris Rn. 9; vom 27. März 2012 - II ZB 10/11, NJW-RR 2012, 745, 746 Rn. 9; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378, Rn. 7).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 76/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 57/11

    Berufungsbegründungsfrist: Darlegung der notwendigen Einwilligung des

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 49/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfung der Faxnummer des

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische

  • BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer Partei hinsichtlich der

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZB 5/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zweck der Fristenkontrolle

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 25/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen der falschen Unterschrift unter dem

  • BGH, 26.04.2012 - V ZB 45/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Büroorganisation des

  • OLG Stuttgart, 07.05.2015 - 2 W 18/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist gegen einen

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZB 40/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des

  • BGH, 23.04.2020 - I ZB 77/19

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts (Marken- und

  • OLG Frankfurt, 16.06.2017 - 16 U 41/17

    Wiedereinsetzung: Hinreichende Ausgangskontrolle bei Nutzung des EGVP-Verfahrens

  • BGH, 18.03.2014 - VIII ZB 55/13

    Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Implementierung einer Ausgangskontrolle

  • BGH, 23.04.2013 - X ZB 13/12

    Anspruch auf Herausgabe einer Damenuhr i.R.d. Wiedereinsetzungsantrags bei

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 691/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtvorlage der Handakte trotz

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

  • BGH, 08.07.2020 - IV ZB 10/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 12 U 116/13

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an die Fristenkontrolle des Rechtsanwalts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Ausgangskontrolle

  • LSG Sachsen, 14.10.2019 - L 3 AS 1009/17

    Versäumung der Beschwerdefrist im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BPatG, 09.08.2019 - 30 W (pat) 702/17

    Designbeschwerdeverfahren - "Zeitschaltuhren" - keine Wiedereinsetzung in die

  • OLG München, 14.06.2016 - 25 U 4140/15

    Anforderungen an die Fristenkontrolle eines Rechtsanwaltes

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