Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.01.2011

Rechtsprechung
   BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R   

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BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R (https://dejure.org/2011,482)
BSG, Entscheidung vom 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R (https://dejure.org/2011,482)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R (https://dejure.org/2011,482)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für neuen Bewilligungszeitraum - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Jobcenter - Beteiligtenfähigkeit bzw -wechsel - Rechtsnachfolge - ...

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit Fortzahlungsantrag für neuen Bewilligungszeitraum; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft; Beteili ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 1 SGB 2, § 37 Abs 2 S 1 SGB 2, § 41 Abs 1 S 4 SGB 2 vom 20.07.2006, § 41 Abs 1 S 5 SGB 2 vom 20.07.2006, § 27 Abs 1 S 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit Fortzahlungsantrag für neuen Bewilligungszeitraum - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht auch bei Folgeanträgen erst ab dem Tag der Antragstellung; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit der rechtzeitigen Stellung eines Fortzahlungsantrags vor dem Ablauf des ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit Fortzahlungsantrag für neuen Bewilligungszeitraum - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit Fortzahlungsantrag für neuen Bewilligungszeitraum - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit der rechtzeitigen Stellung eines Fortzahlungsantrags vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Fortzahlungsantrag erforderlich bei Hartz IV

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Bei Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II ist unbedingt Antrag erforderlich

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II nur mit Fortzahlungsantrag

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Antragsstellung nicht vergessen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist Fortzahlungsantrag erforderlich - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen in der Regel erst ab Eingang des Fortzahlungsantrag gewährt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2538
  • NZS 2011, 955
 
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Wird zitiert von ... (276)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R
    Die Befristung erfolgt zum einen, um die Grundsicherungsleistungen wegen des Ziels der Eingliederung in den Arbeitsmarkt von vornherein nur auf den hierfür unerlässlichen Zeitraum zu begrenzen (vgl BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) .

    Zum anderen können durch die Befristung Änderungen der Verhältnisse - insbesondere bedingt durch wechselnde Einkommensverhältnisse und Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft - verfahrensrechtlich und verwaltungstechnisch leichter bearbeitet und erfasst werden (vgl BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; vgl hierzu auch Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 41 RdNr 2 ) .

    In diesen Zweck der Befristung der Leistungen fügt es sich systematisch zwingend ein, die Leistungsgewährung von der Antragstellung abhängig zu machen (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) .

    Zwar kann Hilfebedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung über den Bewilligungszeitraum hinaus und unabhängig von der Antragstellung vorliegen (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) .

    Mit diesem konstitutiven Akt wird das Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt - ab diesem Zeitpunkt hat der Leistungsträger die Verpflichtung, das Bestehen des Leistungsanspruchs zu prüfen und zu bescheiden (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; s auch BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).

    Nur aufgrund der Begrenzung der Bewilligungszeiträume mit dem Erfordernis eines Fortzahlungsantrags können Änderungsverfügungen selbst und deren Frequenz für den Leistungsträger und den Leistungsempfänger überschaubar bleiben (vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) .

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Rückwirkung bei fehlender Antragstellung wegen

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R
    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte die Auffassung vertreten, dass es sich bei § 37 SGB II nicht um eine gesetzliche Frist handele (s nur LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.11.2008 - L 2 AS 6052/07; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.4.2008 - L 9 AS 69/07; Hessisches LSG Urteil vom 18.12.2009 - L 7 AS 413/09, anhängig beim BSG unter B 4 AS 29/10 R) .

    Zwar kann es eine sich aus dem speziellen Sozialrechtsverhältnis des SGB II ergebende Pflicht des Grundsicherungsträgers sein, den Hilfebedürftigen vor dem Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums über das Erfordernis eines Fortzahlungsantrags zu beraten (s hierzu Entscheidung des Senats vom selben Tag B 4 AS 29/10 R).

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 6/90

    Keine Anhörung vor Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe bei neuem

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R
    Zum Recht der Alhi hat das BSG mehrfach entschieden, dass Arbeitslosmeldung und Antrag auf Alhi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums nicht seine Wirkung verlören (vgl Urteil vom 29.1.2001 - B 7 AL 16/00 R, BSGE 87, 262 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG Urteil vom 29.11.1990 - 7 RAr 6/90, BSGE 68, 42 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1; BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29; zustimmend der 11. Senat des BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 99/99 R , SozR 3-4100 § 152 Nr. 10) , weil es sich bei Alg und Alhi im Falle ununterbrochener Arbeitslosigkeit mit Fortbestand der übrigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich um einen einheitlichen und fortwährenden Anspruch handele ( BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29) .

    Die Bewilligung erfolge zwar nur für einen begrenzten Zeitraum (damals noch § 139a Abs. 1 AFG, später § 190 Abs. 3 Satz 1 SGB III) und danach sei das weitere Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einer erneuten Überprüfung zu unterziehen (zu § 139a Abs. 2 AFG: BSG Urteil vom 29.11.1990 - 7 RAr 6/90, BSGE 68, 42 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1; später § 190 Abs. 3 Satz 2 SGB III) .

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Es ist mit Wirkung vom 1.1.2011 als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten (vgl dazu im Einzelnen ua Bundessozialgericht Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Das Passivrubrum war entsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl dazu insgesamt BSG Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5) .
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Das Passivrubrum war daher von Amts wegen zu berichtigen (vgl dazu insgesamt BSG Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5) .
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Rechtsprechung
   BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09   

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https://dejure.org/2011,1025
BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09 (https://dejure.org/2011,1025)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 3 AZR 29/09 (https://dejure.org/2011,1025)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 (https://dejure.org/2011,1025)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; mittelbare Diskriminierung; Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtung einer mittelbaren Diskriminierung bei der betrieblichen Altersversorgung durch die Tarifparteien

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung, Diskriminierung: Mittelbar, Diskriminierung: Geschlecht, Betriebsrente, Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Mittelbare Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • rechtsportal.de

    Beachtung einer mittelbaren Diskriminierung bei der betrieblichen Altersversorgung durch die Tarifparteien

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts ? Bejahung mittelbarer Diskriminierung bei fehlendem Sachgrund für Ungleichbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses in der betrieblichen Altersversorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Nichtberücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BAV - Nichtberücksichtigung von Zeiten früheren Arbeitsverhältnisses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wechsel von VBL zu Betriebsrente bei der Lufthansa

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mittelbare Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung: Lufthansa nicht zur Berücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses verpflichtet - Fiktive rückwirkende Berechnung der Lufthansa-Betriebsrente stellt keine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 19
  • NJW 2011, 2538
  • NZA 2011, 860
  • BB 2011, 1716
  • DB 2011, 1644
  • JR 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Sie sind auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten (vgl. zur Vorgängerregelung von Art. 157 AEUV: EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 25 mwN, Slg. 2004, I-11143; für den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG: BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 44, BAGE 129, 105 sowie Art. 23 Buchst. b Gleichbehandlungsrichtlinie und § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG) .

    Dieses Recht ist durch die Tarifautonomie geschützt (vgl. nur BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 70 f., BVerfGE 116, 202; BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 45, 47, BAGE 129, 105 sowie 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 108, 333) .

    Die Europäische Sozialcharta garantiert in Art. 6 und die Gemeinschaftscharta in Nr. 11 bis 14 auch die Tarifautonomie (vgl. dazu BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 46, BAGE 129, 105) .

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Dieses Recht ist durch die Tarifautonomie geschützt (vgl. nur BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 70 f., BVerfGE 116, 202; BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 45, 47, BAGE 129, 105 sowie 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 108, 333) .

    Ebenso wie bereits Art. 139 des EG-Vertrages sieht Art. 155 AEUV einen Dialog zwischen den Sozialpartnern vor, der zu vertraglichen Vereinbarungen führen kann, die unionsrechtlich umgesetzt werden (dazu BAG 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 333) .

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Schließlich hat er ausgesprochen, bei der Prüfung einer unerlaubten Benachteiligung wegen des Geschlechts könne auch berücksichtigt werden, dass Entgeltbestandteile in Verhandlungen der Kollektivorganisationen festgesetzt wurden (31. Mai 1995 - C-400/93 - [Royal Copenhagen] Rn. 46, Slg. 1995, I-1275) .

    Insbesondere ist durch die Entscheidung in der Rechtssache "Royal Copenhagen" (EuGH 31. Mai 1995 - C-400/93 - Slg. 1995, I-1275) geklärt, dass dieser Umstand auch im Rahmen des Diskriminierungsrechts bei möglicher mittelbarer Diskriminierung wegen des Geschlechts zu berücksichtigen sein kann.

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Ausreichend ist, dass dies möglich ist (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 18, BAGE 125, 133) .

    Diese europäischen und deutschen Rechtsnormen gelten auch für die betriebliche Altersversorgung (vgl. zur Altersversorgung als Arbeitsentgelt iSd. Vorgängerregelung zu Art. 157 AEUV: EuGH 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 27, Slg. 1990, I-1889; zur Anwendung des AGG: BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Gleiches gilt für das deutsche Verfassungsrecht nach Art. 3 Abs. 2 GG (dazu BVerfG 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - Rn. 65, EuGRZ 2010, 336) und das einfache Gesetzesrecht nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG.

    Eine verbotene mittelbare Benachteiligung liegt danach vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (vgl. die Legaldefinitionen in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Gleichbehandlungsrichtlinie und § 3 Abs. 2 AGG; ebenso BVerfG 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - Rn. 65 ff., EuGRZ 2010, 336; ähnlich zur Vorgängerregelung des Art. 157 AEUV: EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 67, Slg. 2003, I-12575) .

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Sie sind auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten (vgl. zur Vorgängerregelung von Art. 157 AEUV: EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 25 mwN, Slg. 2004, I-11143; für den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG: BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 44, BAGE 129, 105 sowie Art. 23 Buchst. b Gleichbehandlungsrichtlinie und § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG) .

    Das schließt zwar eine Überprüfung anhand des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht aus (vgl. nur EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 24, Slg. 2004, I-11143) .

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Ferner verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 17 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Dieses Recht ist durch die Tarifautonomie geschützt (vgl. nur BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 70 f., BVerfGE 116, 202; BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 45, 47, BAGE 129, 105 sowie 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 108, 333) .
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Zwar ist den Tarifvertragsparteien eine gleichheits- und sachwidrige Außerachtlassung der Belange von Ehe und Familie verboten (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f., BAGE 128, 219) .
  • EGMR, 12.11.2008 - 34503/97

    Demir und Baykara ./. Türkei - Streikrecht für Beamte

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erkannt, das Recht einer Gewerkschaft, mit der Arbeitgeberseite kollektive Verhandlungen zu führen, sei durch Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt und deshalb könne der abgeschlossene Tarifvertrag ein wesentliches Mittel sein, die Interessen der Mitglieder zu fördern (12. November 2008 - 34503/97 - Demir und Baykara ./. Türkei, Rn. 154, 157, NZA 2010, 1425) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

  • LAG Hessen, 24.09.2008 - 8 Sa 1370/07

    Rückwirkende Zusage der Lufthansa Betriebsrente - Berücksichtigung von

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    Auch danach werden keine weiter gehenden Anforderungen hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung wegen des Geschlechts als nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgestellt (BAGE 160, 255 Rn. 63; vgl. auch BAGE 137, 19 Rn. 31 f.; BAGE 137, 80 Rn. 70; BVerfG NZA 2016, 939 Rn. 22; BVerfGE 126, 29, 53 f. [juris Rn. 65]).
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Zudem ist das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 1 AGG zu beachten, welches in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben ebenfalls eine Benachteiligung wegen des Geschlechts untersagt (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 31 mwN, BAGE 137, 19) .
  • BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16

    Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung;

    Für die Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen kommt es nicht darauf an, ob diese Leistungen auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden und ob ihre Zusage den Leistungsbezug an den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt enthält oder eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der Leistung ausschließt (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Sie durften im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden hat und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 65, 92; ausführlich BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 47 ff.) , dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .
  • BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 199/16

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Alters -

    Dies gilt erst recht, wenn - wie vorliegend - die Versorgungsordnung durch Tarifvertrag geregelt ist (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 46 ff., BAGE 137, 19).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung

    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15

    Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis in diesem Sinne ist die Bestimmung der anrechenbaren Dienstjahre für die Berechnung oder Festsetzung der Betriebsrente (vgl. BAG 18.11.2003 - 3 AZR 655/02, juris Rn. 24; BAG 19.01.2011 - 3 AZR 29/09, NZA 2011, 860 Rn. 9, 17).
  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

    Im Rahmen der Beurteilung, ob eine unzulässige Diskriminierung vorliegt, ist die durch die Koalitionsfreiheit geschützte Tarifautonomie und die daraus resultierende Gestaltungsbefugnis der Tarifvertragsparteien zu beachten, welche auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden haben (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 851/11 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 46 ff.).
  • LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer individuellen Zusage

    Es reicht, wenn sie sich - wie hier - auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG, 15.1.2013, 3 AZR 705/10; 19.11.2011, 3 AZR 29/09; 12.10.2004, 3 AZR 444/03; zit. nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - 6 Sa 1422/11

    Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte - TV Beschäftigte Ausland

    Ferner verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 3 AZR 29/09 - NZA 2011, 860 R 46).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • ArbG Würzburg, 13.05.2020 - 1 Ca 1333/19

    Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Manteltarifvertrag, Arbeitgeber,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 8 Sa 559/11

    TV-Wach- und Sicherheitsgewerbe - Höchstbefristungsdauer von 42 Monaten -

  • LAG Hessen, 15.12.2014 - 17 Sa 71/14

    Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - 22 Sa 27/13

    Erstattung von Weiterbildungssachkosten nach § 5

  • LAG Hamm, 31.05.2012 - 15 Sa 1872/11

    Berechnung des tariflichen zusätzlichen Urlaubsgelds; Berechnungsformel.

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