Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2011 - I-6 W 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage - Zur tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Internet-Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, zum Bestreiten der ordnungsgemäßen IP-Ermittlung mit Nichtwissen und zur Haftung für Ehegatten beim ...
- damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)
§ 97 Abs. 2 UrhG; § 138 Abs. 4 ZPO
Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse eines Filesharers kann doch mit Nichtwissen bestritten werden - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG §§ 97 Abs. 1 und 2; 101 Abs. 9
- JurPC
Unerlaubtes Herunterladen eines Computerspiels; Haftung für Ehepartner
- aufrecht.de
Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses beim Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines Computerspiels vor dessen Veröffentlichung durch eine unbefugte Person
- kanzlei.biz
Filesharing: Haftung für Ehegatten
- info-it-recht.de
Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage (hier: Ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse auf dem Prüfstand)
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Hoffnung für Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- anwalt.de (Kurzinformation und Volltext)
Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubtes Herunterladen eines Computerspiels; Haftung für Ehepartner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Eine Pressemitteilung als Fundstelle
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Pressemitteilung als Fundstelle
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Filesharing: Kontrollpflichten unter Ehegatten zweifelhaft
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Die Haftung des Anschlussinhabers im Falle des Filesharing
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Anschlussinhaber haftet nicht zwingend für P2P-Urheberrechtsverletzungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine zwingende Verantwortlichkeit für Internet-Anschlussinhaber bei P2P-Filesharingverstößen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des Ehepartner bei unerlaubtem Runterladen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abwehrmöglichkeiten gegen Abmahnungen (Filesharing/Tauschbörsen)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hoffnung für Filesharing-Beklagte
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verschiedene Fragen des Filesharings
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing-Verfahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ein Lichtblick für Filesharing-Abmahnopfer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Ehepartners sowie zuverlässige Ermittlung der IP-Adresse in P2P-Fällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Ehepartners
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Verteidigung bei filesharing-Abmahnungen
Besprechungen u.ä. (11)
- damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)
§ 97 Abs. 2 UrhG; § 138 Abs. 4 ZPO
Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse eines Filesharers kann doch mit Nichtwissen bestritten werden - ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen & Meldungen
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing: OLG Köln lässt aufhorchen
- palawa.de (Entscheidungsbesprechung)
Frischer Wind aus Kölle in Sachen "P2P-Filesharing-Abmahnung”
- medienrecht-kanzlei.com (Entscheidungsbesprechung)
Aktuelles Filesharing-Recht: OLG Köln vereinfacht die Rechtsverteidigung bei illegalen Uploads
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 97 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 9
Unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels über Tauschbörsen im Internet - dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Machtwort des Oberlandesgericht Köln!
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Ich war's nicht: Verteidigung bei filesharing-Abmahnungen
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Hoffnung für Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Haftet die Witwe doch nicht?
- 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen und Tauschbörsen
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10
- OLG Köln, 24.03.2011 - I-6 W 42/11
- LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2597
- GRUR-RR 2011, 448 (Ls.)
- MMR 2011, 396
- MIR 2011, Dok. 033
- K&R 2011, 354
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10
Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Senats den Inhaber eines Internetanschlusses Aufklärungs- und Belehrungspflichten auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen treffen können, denen er die Nutzung des Anschlusses gestattet (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 sowie Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Dabei geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass der Antrag, ein Werk im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die konkrete Verletzungsform verfehlt, wenn die in Anspruch genommene Person als Störer haftet (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Tz. 35 - Sommer unseres Lebens). - BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03
Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Insofern gelten die Erwägungen, die zur Einordnung des Abschlusses eines Telefondienstvertrages als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 BGB geführt haben (vgl. BGH NJW 2004, 1593), entsprechend. - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Senats den Inhaber eines Internetanschlusses Aufklärungs- und Belehrungspflichten auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen treffen können, denen er die Nutzung des Anschlusses gestattet (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 sowie Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10).
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung des Internetanschlusses durch einen Ehepartner an den anderen Ehepartner (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; GRUR-RR 2013, 246; OLG Köln, WRP 2011, 781; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; Rathsack, jurisPR-ITR 25/2012 Anm. 4 unter D; ders., jurisPR-ITR 12/2013 Anm. 5 unter D; ders., jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C;… Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2255). - BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
Ob dies auch auf Ehepartner zutrifft, hat dasselbe Gericht, ohne die Frage bereits entscheiden zu müssen, hingegen skeptisch gesehen (vgl. Beschluss vom 24. März 2011 - 6 W 42/11 -, ZUM-RD 2011, S. 309). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers - wie sein Ehegatte - selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können; mit dieser Begründung hat der Senat der Beklagten in erster Instanz bereits Prozesskostenhilfe für ihre Rechtsverteidigung bewilligt (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396 m.w.N.).Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396) näher ausgeführt hat, bestehen im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren - insbesondere minderjährigen - Kindern oder anderen Hausgenossen.
- OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder
Den Beklagten ist einzuräumen, dass - wie der Senat im Verfahren 6 W 42/11 entschieden hat - im Schadensersatzprozess die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse bestritten werden kann. - OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines …
Auch der Senatsbeschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 (WRP 2011, 781 = MMR 2011, 396; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2012, 329), wonach einer Partei Prozesskostenhilfe in Hinblick auf beweisbedürftige Ermittlungsergebnisse nicht unter Hinweis auf fälschlich als präjudiziell angesehene Feststellungen im Verfahren nach § 101 Absatz 9 UrhG versagt werden könne, betraf - ebenso wie die vom Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Gerichte - eine von der vorliegenden Konstellation abweichende Fallgestaltung. - LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
"Jedenfalls aber ist die Vermutung dann entkräftet, wenn weitere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenso als Täter in Betracht kommen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2011 - 6 W 42/11, BeckRS 2011, 06737), wovon hier zugunsten der Beklagten zu 1 auszugehen ist.Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396) näher ausgeführt hat, bestehen im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren - insbesondere minderjährigen - Kindern oder anderen Hausgenossen.
- LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im …
Zwar hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.08.2010 im Hinblick auf eine mögliche Tatbegehung am 04.11.2009 bestritten, dass ihre Internetadresse von der Firma M AG ordnungsgemäß ermittelt worden sei, was im Regelfall prozessual beachtlich ist (OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309).Es erscheint zweifelhaft, ob die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast bezogen auf den Rechtsverstoß vom 04.11.2009 schon dadurch genügt hat, indem sie aufzeigt, dass auch ihr damaliger Ehemann die Rechtsverletzungen habe begehen können (so OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309), ohne sich zugleich konkret zu ihrem eigenen Verhalten zur ermittelten Tatzeit (Internetnutzung, Aufenthalt etc.) zu erklären.
- OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf …
Hierzu bedarf es keiner Entscheidung der Streitfrage, ob es dem Verfügungsbeklagten zur Vermeidung einer sog. Störerhaftung oblegen hätte, seinen WLAN-Anschluss seinen erwachsenen Haushaltsangehörigen (Ehefrau und Schwiegereltern) entweder gar nicht zur Mitnutzung zu überlassen, also durch ein diesen nicht bekanntgegebenes Passwort zu sichern, oder aber nur unter der Voraussetzung zur Mitnutzung zu überlassen, dass sie sich mit angemessenen Überprüfungsmaßnahmen einverstanden erklärten (offengelassen ebenfalls in OLG Köln MMR 2011, 396, Juris-Rn. 13). - AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an Internet-Filmtauschbörse: Tatsächliche …
Erforderlich für die Entkräftung wäre, dass die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes für das Gericht feststeht, nachdem die Beklagte im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast eine solche vortrug (vgl. auch OLG Köln NJOZ 2011, 1239 f.). - LG Hamburg, 11.01.2013 - 308 O 442/12
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse: …
Aus all dem folgt die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Dritter, unter Nutzung des Anschlusses der Antragsgegnerin die angegriffene Verletzung begangen hat (vgl. zu entsprechenden Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers: OLG Köln, B. v. 24.3.2011, Az.: 6 W 42/11, Juris, Absatz-Nr. 9). - LG Bielefeld, 18.07.2011 - 4 O 672/10
- AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
Filesharing - Personalisierung des Kennworts eines WLAN-Routers
- LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von …
- OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer …
- LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19
Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der …
- AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des …
- LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10
Tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers eines …
- LG Hamburg, 24.09.2012 - 308 O 319/12
Zur Haftung von Nutzern des Netzwerkes RetroShare für Urheberrechtsverletzungen …
- OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen …
- AG Hamburg, 27.03.2015 - 36a C 363/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des …
Rechtsprechung
BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 3 GG; § 46 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; Gerechtigkeit; Aufklärungspflicht) - lexetius.com
StGB § 46
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten - IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Strafgerichte zur Bestrafung von Mittätern mit gleicher Tatbeteiligung in gleicher Höhe; Folgen der Verurteilung eines Mittäters nach Jugendrecht und eines anderen nach Erwachsenenrecht
- rewis.io
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
- ra.de
- rewis.io
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 46; BtMG § 31
Verpflichtung der Strafgerichte zur Bestrafung von Mittätern mit gleicher Tatbeteiligung in gleicher Höhe; Folgen der Verurteilung eines Mittäters nach Jugendrecht und eines anderen nach Erwachsenenrecht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Vergleiche mit anderen Urteilen sind unzulässig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vergleichende Strafzumessung - gibt es nicht bzw. kann es nicht geben
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Ist die Strafe für meinen Mandanten zu hart/schwer….?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligung
- uni-bielefeld.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterschiedliche Strafen bei Mittätern
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zur vergleichenden Strafzumessung bei Tatbeteiligten
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 04.02.2011 - 1 KLs 13 Js 4639/07
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 262
- NJW 2011, 2597
- NStZ 2011, 689
- StV 2011, 722
- JR 2012, 249
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
Blockieren der Fahrspuren und des Standstreifen in der Absicht eine Fahrtrichtung …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Umgekehrt ist der Tatrichter nicht berechtigt, gegen einen Angeklagten im Hinblick auf eine hohe Strafe eines Mittäters in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu verhängen als er selbst für schuldangemessen hält (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ-RR 1997, 196, 197).
Es wird danach als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn ein Gericht nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe festgesetzt hat, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hat (vgl. u.a. BGH NStZ-RR 1997, 196, 197).
Dieser Gedanke lag auch dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1996 - (1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197) zugrunde, wo es um gleichgelagerte Delikte einer massenhaft begangenen Autobahnblockade ging.
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06
Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Als Konsequenz aus diesen Überlegungen hat die Rechtsprechung daher festgehalten, dass die in anderen Verfahren verhängten Strafen zu keiner, wie auch immer beschaffenen, rechtlichen Bindung des Gerichts bei der Strafzumessung führen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 1 StR 327/06 = StV 2008, 295 mwN;… Detter, Einführung in die Praxis des Strafzumessungsrechts, II. Teil Rn. 181).Es wäre daher rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Strafe allein im Hinblick auf die Strafen bemessen würde, die in anderen Urteilen - sei es desselben Gerichts, sei es eines anderen Gerichts - verhängt wurden (vgl. u.a. BGH, StV 2008, 295, 296 mwN).
Der Senat hat im Übrigen bereits darauf hingewiesen, dass selbst wenn ausnahmsweise eine Strafzumessungserwägung eines anderen gegen Mittäter ergangenen Urteils vom Tatrichter verwertet wird, daraus noch nicht folgt, dass dieser mögliche Strafzumessungsgesichtspunkt aus Rechtsgründen als bestimmend (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) anzusehen und daher ausdrücklich zu erörtern wäre (vgl. Senatsbeschluss, StV 2008, 295 f.).
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 StR 327/06 (= StV 2008, 295 f. mit Anm. Köberer) Bedenken geäußert, ob eine solche Verfahrensrüge überhaupt Erfolg haben könnte, und unter welchen, jedenfalls ungewöhnlichen Umständen des Einzelfalls dies gegebenenfalls (allenfalls ausnahmsweise) der Fall sein könnte.
- BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91
Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Ein Grundsatz, dass Mittäter, wenngleich von verschiedenen Gerichten, bei vermeintlich gleicher Tatbeteiligung gleich hoch zu bestrafen seien, besteht nicht und kann in dieser Form auch nicht bestehen, weil die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Verfahren gewonnenen Ergebnissen zu gering sind, ganz besonders zur inneren Tatseite und zum Maße der Schuld (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. April 1951 - 4 StR 129/51 NJW 1951, 532; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).
Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
Es wäre bedenklich, wenn ein Gericht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe allein im Hinblick auf in anderen Sachen von anderen Kammern verhängte Strafen mildern würde (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).
- BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79
Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dies gilt auch bei vermeintlich abgestufter Beteiligung und demgemäß abgestufter Strafe (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 bei Schmidt MDR 1979, 886).Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
Nur die in den anderen Fällen etwa angeführten Strafzumessungsgründe darf der Tatrichter im Rahmen eigener Erwägungen verwerten, aber auch nur, soweit er sie selbst billigt (BGH NJW 1951, 532; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08
Strafzumessung bei schwerem Raub (minder schwerer Fall; Wertungsfehler bei einer …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat …
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Ein Grundsatz, dass Mittäter, wenngleich von verschiedenen Gerichten, bei vermeintlich gleicher Tatbeteiligung gleich hoch zu bestrafen seien, besteht nicht und kann in dieser Form auch nicht bestehen, weil die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Verfahren gewonnenen Ergebnissen zu gering sind, ganz besonders zur inneren Tatseite und zum Maße der Schuld (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. April 1951 - 4 StR 129/51 NJW 1951, 532;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).Nur die in den anderen Fällen etwa angeführten Strafzumessungsgründe darf der Tatrichter im Rahmen eigener Erwägungen verwerten, aber auch nur, soweit er sie selbst billigt (BGH NJW 1951, 532; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis
Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
- BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
- BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung an DDR-KoKo
- BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig
- BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91
Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters …
- BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen …
- BGH, 06.02.1987 - 2 StR 19/87
Strafschwerende Anlastung einer Beteiligung an der Verabredung zum Verbrechen des …
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
- BGH, 10.07.1987 - 2 StR 243/87
Tatrichterliche Beurteilung im Fall, dass nicht eindeutig festgestellt werden …
- BayObLG, 19.10.2023 - 207 StRR 325/23
Strafbarkeit des Schriftzuges "Hängt die Grünen" auf einem Wahlplakat
Anderes gilt nur bei der Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch dasselbe Gericht (BGHSt 56, 262; BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 406/16, juris). - BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14
Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von …
Bei der konkreten Bemessung der Einzelstrafen innerhalb dieser Strafrahmen sind keine Verstöße gegen den für den Fall der Mittäterschaft in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz ersichtlich, nach dem die gegen die Mittäter in einem Urteil verhängten Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (dazu nur BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 Rn. 4 und 6 mwN). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Es gilt nichts anderes als hinsichtlich der Strafzumessung gegen Tatbeteiligte in anderen Urteilen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11 mwN).
- BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16
Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Revisionen, die auf vergleichende Strafzumessung gerichtet sind, werden daher grundsätzlich als unbegründet angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, Rn. 9 f., BGHSt 56, 262 mwN). - BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10
Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung; …
Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht dem Postulat des Bundesgerichtshofs, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. zuletzt BGH NJW 2011, 2597 mwN), Rechnung getragen. - BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit …
Soweit die Staatsanwaltschaft meint, ein Abweichen der Strafe von zehn Monaten für die "zweite Plantage' gegenüber zwei Jahren und zehn Monaten für die "erste Plantage' sei unter keinen Umständen vertretbar, verkennt sie, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen regelmäßig kein Raum ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 ff.). - BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13
Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen …
b) Die Staatsanwaltschaft meint, "man (käme) nicht umhin, vergleichbare Strafen" - damit dürfte wohl die Höhe sonst verhängter Strafen gemeint sein - "bei vergleichbar hohen Schäden und vergleichbar angewandter krimineller Energie heranzuziehen." Dies verkennt, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen bei Tatbeteiligten - etwa den Mitgliedern derselben Bande - regelmäßig kein Raum ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263). - OLG Hamm, 11.10.2012 - 3 RVs 73/12
Strafzumessung; Strafmaßvergleich; Berufungsurteil
Der Gesichtspunkt, dass gegen mehrere Tatbeteiligte verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen müssen, gilt nicht für eine vom Landgericht im Berufungsverfahren gegen einen Tatbeteiligten verhängte Strafe im Vergleich mit der vom Amtsgericht im vorangegangenen ersten Rechtszug gegen einen damals mitangeklagten anderen Tatbeteiligten verhängten Strafe, die nicht mit einem Rechtsmittel angefochten wurde (im Anschluss an BGH, NJW 2011, 2597).Abgesehen davon, dass, worauf bereits die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat, nicht unerhebliche Unterschiede insbesondere im Hinblick auf das eigene wirtschaftliche Interesse an der Tatbegehung zwischen dem Maß der Schuld des Angeklagten K auf der einen Seite und dem Maß der Schuld des früheren Mitangeklagten C auf der anderen Seite bestehen, die die unterschiedlichen Strafhöhen rechtfertigen, steht dem Einwand des Angeklagten K bereits entgegen, dass der Gesichtspunkt, dass gegen mehrere Tatbeteiligte verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen müssen, grundsätzlich nur bei einer Aburteilung durch dasselbe erkennende Gericht gilt (BGH, NJW 2011, 2597).
- BGH, 01.07.2020 - 2 StR 547/19
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)
Die Ausführungen der Strafkammer, der zu entscheidende Fall sei mit dem der Senatsentscheidung vom 3. Juli 2019 (2 StR 589/18) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar, geben zwar Anlass zu dem Hinweis, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen regelmäßig kein Raum ist (Senat…, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 ff.). - BGH, 03.11.2016 - 2 StR 363/16
Strafzumessung (Verhältnis der Strafmaße mehrerer Beteiligter zueinander)
Bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch dasselbe Gericht in demselben Verfahren müssen die jeweiligen Strafmaße in einem sachgerechten, nachprüfbaren Verhältnis zur Strafe anderer Beteiligter stehen (vgl. etwa BGH StV 2011, 725; 2011, 725, 726; s. auch BGHSt 56, 262, 263). - BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung; …
- BGH, 23.03.2017 - 2 StR 406/16
Strafzumessung bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch …
- BGH, 20.02.2014 - 5 StR 647/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- BGH, 04.06.2014 - 1 StR 69/14
Verfahrenseinstellung infolge laufenden Vorabentscheidungsverfahrens vor dem …
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen …
- KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20
Zuständigkeit des (erweiterten) Schöffengerichts oder des Landgerichts bei …
- BGH, 04.04.2014 - 1 StR 69/14
Forderung nach einem gerechten Verhältnis der gegen Mittäter verhängten Strafen
- BGH, 09.05.2018 - 2 StR 45/18
Grundsätze der Strafzumessung (Verhältnis gegen Mittäter verhängter Strafen); …