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   AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10   

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https://dejure.org/2011,3430
AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10 (https://dejure.org/2011,3430)
AG Meldorf, Entscheidung vom 29.03.2011 - 81 C 1601/10 (https://dejure.org/2011,3430)
AG Meldorf, Entscheidung vom 29. März 2011 - 81 C 1601/10 (https://dejure.org/2011,3430)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 678 BGB
    Wann geht eine E-Mail zu?

  • openjur.de

    §§ 130, 678 BGB
    Zum Zugang von, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten versandter, elektronischer Post

  • Telemedicus

    Korrektur einer Online-Bestellung

  • Telemedicus

    Korrektur einer Online-Bestellung

  • webshoprecht.de

    Zum Zugangszeitpunkt einer außerhalb der üblichen Geschäftszeit verschickten E-Mail

  • JurPC

    Zeitpunkt des Zugangs elektronischer Post

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang einer unter Abwesenden abgegebenen Willenserklärung; Zeitpunkt des Zugangs elektronischer Nachrichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Email - Zugang zu üblichen Geschäftszeiten

  • info-it-recht.de

    Zeitpunkt des Zugangs einer unter Abwesenden abgegebenen Willenserklärung (elektronische Nachricht per E-Mail)

  • reise-recht-wiki.de

    Erstattung von Stornogebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; BGB § 675 Abs. 1
    Zugang einer unter Abwesenden abgegebenen Willenserklärung; Zeitpunkt des Zugangs elektronischer Nachrichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann geht eine E-Mail zu?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugang einer außerhalb der Geschäftsstunden übersandten E-Mail

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2011)

    Zugangszeitpunkt von E-Mails

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zugang einer außerhalb der Geschäftsstunden übersandten E-Mail

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reise per Internet doppelt gebucht - E-Mail ans Reisebüro kam zu spät: Kunde bleibt auf der Stornogebühr sitzen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kenntnisnahme einer eingegangenen E-Mail nicht vor Geschäftsbeginn

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Reisevermittlungsvertrag, Anspruch auf Erstattung von Stornierungsgebühren, Zeitpunkt des Zugangs, Zugang elektronisch versandter Post

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zugang einer gesendeten E-Mail erst bei Beginn des Geschäftsbetriebs

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Stornierung einer Online-Buchung für Reise

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stornierung einer Online-Buchung für Reise

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2890
  • MMR 2011, 527
  • K&R 2011, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    a) Eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung geht nach der Rechtsprechung zu, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass eine Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich (BGHZ 67, 271) und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist (BGH, NJW 2004, 1320; BGH, WM 1955, 416).
  • LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09

    Muss der Zugang der Abmahnung nachgewiesen werden?

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    Dementsprechend gehe eine im Postfach bereit liegende E-Mail erst zu dem Zeitpunkt zu, zu dem mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden könne (LG Hamburg, MMR 2010, 654; MüKo-Einsele, § 130 BGB, Rn. 19).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    In einer früheren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ohne auf die Verkehrsanschauung einzugehen angenommen, Briefsendungen seien im allgemeinen bereits dann als zugegangen anzusehen, wenn sie in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden; für Eilbriefe gelte nichts anderes (BGH, NJW 1979, 2032).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01

    E-Mail - Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    Nach anderer Ansicht kann von Unternehmen, die auf ihre elektronische Erreichbarkeit im Rechtsverkehr hinweisen, erwartet werden, dass sie mindestens einmal am Tag ihre elektronische Post abrufen (Wietzorek, MMR 2007, 156, 156; Herwig, MMR 2001, 145, 146; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2002, 1721).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    a) Eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung geht nach der Rechtsprechung zu, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass eine Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich (BGHZ 67, 271) und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist (BGH, NJW 2004, 1320; BGH, WM 1955, 416).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93

    Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10
    In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sich auf die Feststellung beschränkt, der Zugang eines außerhalb der Geschäftsstunden zugetragenen Schriftstücks sei grundsätzlich nicht vor Beginn der Geschäftsstunden am nächsten Arbeitstag anzunehmen, weil außerhalb der Geschäftszeiten nicht davon ausgegangen werden könne, dass Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend sind (BGH, WM 1994, 903).
  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    Eine Ausnahme soll für den Fall gelten, dass die E-Mail zur Unzeit oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingeht; in diesem Fall liege der Zugang der Erklärung am Folgetag (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2011 - 24 U 186/10, juris Rn. 33 ff.; AG Meldorf, Urteil vom 29. März 2011 - 81 C 1601/10, NJW 2011, 2890, juris Rn. 20 ff.; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 130 Rn. 7a; Bierekoven in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl., § 26 E-Commerce und Fernabsatzrecht Rn. 24; Holzbach/Süßenberger in Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2. Aufl., Abschnitt C Rn. 169; Ultsch, NJW 1997, 3007, 3008).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Hiernach war der Kläger gehalten, nach Zugang der Rechnung vom 17. Dezember 2009 (siehe zum Zugang bei Verwendung elektronischer Medien z.B. LG Berlin, WM 2010, 1121, 1122 zur Abrufbarkeit über ein vom Absender eingerichtetes Internetkonto ["online-banking"]; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12, juris Rn. 50; LG Hamburg MMR 2010, 654; AG Meldorf NJW 2011, 2890, 2891 jeweils zur E-Mail) unverzüglich zu reagieren und entweder die dauerhafte Verbindung seines Routers mit dem Internet zu unterbinden oder sogleich in den reinen Pauschaltarif der Beklagten zu wechseln.
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