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   EuGH, 26.05.2011 - C-293/10   

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https://dejure.org/2011,9422
EuGH, 26.05.2011 - C-293/10 (https://dejure.org/2011,9422)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - C-293/10 (https://dejure.org/2011,9422)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - C-293/10 (https://dejure.org/2011,9422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten - Erstattung nur bis zur Höhe des Betrags, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stark

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten - Erstattung nur bis zur Höhe des Betrags, ...

  • EU-Kommission PDF

    Stark

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten - Erstattung nur bis zur Höhe des Betrags, ...

  • EU-Kommission

    Stark

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten - Erstattung nur bis zur Höhe des Betrags, ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzversicherter darf zu seiner Vertretung in einem Gerichtsverfahren die mit Kanzleisitz am zuständigen Gericht zur Parteivertretung befugten Personen wählen; Rechtsschutzversicherung; Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer; Beschränkung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzversicherung; Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer; Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten; Erstattung nur bis zur Höhe des von einem im Sprengel des in erster Instanz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stark

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Beschränkung der Erstattung der mit der Rechtsvertretung des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten - Erstattung nur bis zur Höhe des Betrags, ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Stark

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck (Österreich) eingereicht am 14. Juni 2010 - Gebhard Stark gegen D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutzversicherung AG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landesgericht Innsbruck - Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) - Versicherungsvertrag, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3077
  • EuZW 2011, 564
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-293/10
    Der Gerichtshof hat hierzu bereits entschieden, dass diese Bestimmung, in der die freie Wahl des Vertreters vorgesehen ist, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, Slg. 2009, I-8295, Randnr. 47).
  • EuGH, 24.06.2008 - C-188/07

    DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-293/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 24. Juni 2008, Commune de Mesquer, C-188/07, Slg. 2008, I-4501, Randnr. 30).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    (bb) In seiner späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (NJW 2011, 3077; bestätigt durch Urteil vom 7. November 2013 - C-442/12 Rn. 27) hat der EuGH deutlich gemacht, dass Einschränkungen der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sind.
  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) hat wiederholt ausgeführt, dass die Richtlinie keine vollständige Harmonisierung der auf die Rechtsschutzversicherung anwendbaren Vorschriften der Mitgliedstaaten bezweckt (Urteile vom 7. April 2016, Büyüktipi, C-5/15, EU:C:2016:218, Rn. 25, und Massar, C-460/14, EU:C:2016:216, Rn. 27; Urteil vom 26. Mai 2011, Stark, C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 31; Urteil vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, EU:C:2009:538, Rn. 65 f.), und entschieden, dass sie insbesondere die Frage des Umfangs der Deckung der mit dem Tätigwerden eines Rechtsanwalts oder sonstigen Vertreters verbundenen Kosten nicht regelt (Urteil vom 26. Mai 2011 aaO Rn. 32).

    Maßnahmen, die diese Frage betreffen, verstoßen nur dann gegen die Vorgaben der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie, wenn sie eine angemessene Wahl des Rechtsanwalts oder sonstigen Vertreters durch den Versicherungsnehmer faktisch unmöglich machen und damit die Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie ausgehöhlt würde, was das mit der Sache befasste nationale Gericht zu prüfen hat (EuGH, Urteile vom 7. April 2016 aaO; Urteil vom 7. November 2013, Sneller, C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 27; Urteil vom 26. Mai 2011 aaO Rn. 33).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-442/12

    Sneller - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 -

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts liefern sowohl die Analyse der verschiedenen Sprachfassungen von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 als auch die Urteile vom 10. September 2009, Eschig (C-199/08, Slg. 2009, I-8295), und vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, Slg. 2011, I-4711) gewichtige Argumente für die Auffassung, dass die Vertragsbedingungen für den Fall der Einleitung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens dem Versicherungsnehmer stets das Recht einräumen müssten, seinen Rechtsvertreter frei zu wählen.

    Insoweit ist festzustellen, dass sowohl aus dem elften Erwägungsgrund als auch aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 hervorgeht, dass das Interesse des Rechtsschutzversicherten voraussetzt, dass es diesem freisteht, im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren selbst seinen Rechtsanwalt oder eine sonstige nach nationalem Recht entsprechend qualifizierte Person zu wählen (Urteil Stark, Randnr. 28).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344, der die freie Wahl des Vertreters vorsieht, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. Urteile Eschig, Randnr. 47, und Stark, Randnr. 29).

    Jedenfalls ist es Sache der eventuell mit dieser Frage befassten nationalen Gerichte, zu prüfen, ob eine derartige Beschränkung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Stark, Randnr. 33).

    Außerdem bleibt es den Vertragsparteien unbenommen, die Übernahme höherer Kosten zu vereinbaren, unter Umständen gegen Zahlung einer höheren Prämie durch den Versicherungsnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil Stark, Randnr. 34).

  • OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer

    Eine Bestätigung als richtlinienkonform fand diese den Leistungsumfang betreffende Einschränkung durch das Urteil des EuGH vom 26.05.2011 (NJW 2011, 3077).

    Gleichwohl dürfe hiernach die Freiheit der Anwaltswahl nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass durch die Beschränkung der Übernahme dieser Kosten eine angemessene Wahl des anwaltlichen Vertreters durch den Versicherungsnehmer faktisch unmöglich gemacht würde (EuGH NJW 2011, 3077 Tz. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

    22 Vgl. Urteile Eschig (Rn. 47) und vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 29), sowie Zusammenfassung in Rn. 25 des Urteils vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717).

    23 Vgl. Urteile Eschig (Rn. 65 und 66) sowie vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 31).

    27 C-293/10, EU:C:2011:355.

    29 Vgl. Urteil vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 36).

    31 Im Urteil vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, EU:C:2011:355), hat der Gerichtshof anhand der in Rn. 11 dieses Urteils wiedergegebenen österreichischen Rechtsvorschriften entschieden, in denen die freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherten "zu seiner Vertretung vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden" vorgesehen ist.

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13

    "Mediatorenklausel" unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

    In der späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (EuGH (U.v. 26.05.2011 - C-293/10), juris, Rn. 33 f.; bestätigt durch Urteil vom 07.11.2013 - C-442/12, juris, Rn. 26 f.) machte der EuGH deutlich, dass eine Einschränkung der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sei.
  • EuGH, 14.05.2020 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, zunächst einmal klarzustellen, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344, der die freie Wahl des Vertreters vorsieht, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, EU:C:2009:538, Rn. 47, vom 26. Mai 2011, Stark, C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 29, und vom 7. November 2013, Sneller, C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 25).
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