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Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.2011 - C-462/09.   

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EuGH, 16.06.2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • EU-Kommission PDF

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • EU-Kommission

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • R&W Online

    Mitgliedsstaaten mit Privatkopieausnahme müssen angemessenen Ausgleich für Urheber sicherstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten, der dazu bestimmt ist, die Urheber zu entschädigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH entscheidet erneut zur Privatkopie

  • heise.de (Pressebericht, 24.06.2011)

    Händler muss auch für Privatkopien im Ausland bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Privatkopie und der Ausgleich für den Urheber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Privatkopievergütung muss nicht vom Endnutzer entrichtet werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheber muss gerechte Entschädigung für Privatkopie-Ausnahmen erhalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine "Abgabe für Privatkopien" ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien ?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Stichting de Thuiskopie

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 25. November 2009 - Stichting de Thuiskopie/Mijndert van der Lee u. a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3079
  • GRUR 2011, 909
  • GRUR Int. 2011, 716
  • EuZW 2011, 553
  • MMR 2011, 670
  • ZUM 2011, 644
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
    Demgemäß sind im Hinblick auf die letztgenannte Voraussetzung die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, verpflichtet, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an den Rechtsinhaber vorzusehen (vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30).

    Unter diesem Blickwinkel ist der gerechte Ausgleich als eine Gegenleistung für den dem Urheber entstandenen Schaden zu sehen (Urteil Padawan, Randnr. 40).

    Da der Verursacher des dem ausschließlichen Inhaber des Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, ist grundsätzlich diese Person verpflichtet, den mit dieser Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteil Padawan, Randnr. 45).

    Im Rahmen eines solchen Systems haben die über diese Anlagen verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteil Padawan, Randnr. 46).

    Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die Erbringung der Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Urheber und denjenigen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Padawan, Randnrn.

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Solche Vervielfältigungen sind gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie nur unter der Bedingung zulässig, dass die Rechtsinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 37, 50 und 59 - Padawan/SGAE; Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 32 bis 36 - Stichting/Opus).

    Die Gerichte der Mitgliedstaaten haben sich um eine Auslegung des nationalen Rechts zu bemühen, die gewährleistet, dass die Rechtsinhaber den gerechten Ausgleich erhalten (EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 39 - Stichting/Opus).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, die Nutzer von Vervielfältigungsgeräten oder Trägermaterial nicht unmittelbar mit der Vergütung zu belasten, sondern diese Vergütung von den Personen zu fordern, die den Nutzern die Vervielfältigungsgeräte oder das Trägermaterial zur Verfügung stellen oder eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringen, da sie die Möglichkeit haben, diese Belastung auf die Nutzer abzuwälzen (EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 43 bis 49 - Padawan/SGAE; EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 23 bis 28 - Stichting/Opus; Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./Thuiskopie und SONT).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten, die sich für die Aufnahme der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b verpflichtet sind, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an die Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts vorzusehen (vgl. Urteile vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 30, und vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, Slg. 2011, I-5331, Randnr. 22).

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass die Mitgliedstaaten, da die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 diese Frage nicht ausdrücklich regeln, bei der Bestimmung der Person, die den gerechten Ausgleich zu zahlen hat, über ein weites Ermessen verfügen (vgl. Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 23).

    In Bezug auf die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie geregelte Ausnahme für Privatkopien hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Verursacher des dem Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, so dass grundsätzlich diese Person verpflichtet ist, den mit der Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteile Padawan, Randnr. 45, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 26).

    Im Rahmen einer solchen Regelung haben die über diese Anlagen, Geräte und Medien zur Vervielfältigung verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteile Padawan, Randnr. 46, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 27).

    Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe für Privatkopien erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die erbrachte Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts und denen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 28).

    Hat nämlich ein Mitgliedstaat die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt, ist er verpflichtet, im Einklang mit seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des Schadens zu gewährleisten, der den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts aufgrund der Vervielfältigung geschützter Werke durch Endnutzer entstanden ist, die im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 dem Mitgliedstaat, der die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat, eine Ergebnispflicht in dem Sinne auferlegt, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten muss, der dazu bestimmt ist, den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts den ihnen entstandenen Schaden insbesondere dann zu ersetzen, wenn er im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 34).

    Da grundsätzlich die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, ohne die vorherige Genehmigung des Inhabers des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts einzuholen, und die ihm daher einen Schaden verursachen, diesen zu ersetzen haben, kann angenommen werden, dass der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entstanden ist, in dem diese Endnutzer wohnen (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 35).

    Folglich ist ein Mitgliedstaat, wenn er die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat und wenn die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, in seinem Hoheitsgebiet wohnen, verpflichtet, entsprechend seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts im Hoheitsgebiet dieses Staates entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählte Erhebungsregelung ihn nicht von der Ergebnispflicht befreien kann, den geschädigten Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts die tatsächliche Zahlung eines gerechten Ausgleichs als Ersatz des in seinem Hoheitsgebiet entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 39).

    Dabei ist es ohne Einfluss auf diese Verpflichtung, dass bei Versandkäufen der gewerbliche Verkäufer, der den im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Käufern als Endnutzern Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung zur Verfügung stellt, in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 40).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Hierzu ist festzustellen, dass in den Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 nicht geregelt ist, unter welchen Umständen ein Interesse der öffentlichen Sicherheit geltend gemacht werden kann, um ein geschütztes Werk zu verwenden, so dass die Mitgliedstaaten, die eine solche Ausnahme vorzusehen beschließen, insoweit über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10   

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BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10 (https://dejure.org/2011,5831)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Gewährung eines Vorschusses auf eine zu erwartende Pauschvergütung für eine anwaltliche Pflichtverteidigung in einem umfangreichen Prozess verstößt gegen die Berufsfreiheit; Vereinbarkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine zu erwartende ...

  • Anwaltsblatt

    § 51 RVG
    Von Verfassungs wegen: Vorschuss auf Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorschuss auf Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger verfassungsrechtlich geboten !

  • IWW (Leitsatz)

    Kostenvorschuss bei Pflichtmandaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschuss für den Pflichtverteidiger

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Vorschuss auf die Pauschvergütung - argumentiert das OLG Dresden zynisch?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidiger-Vergütung - Bei aufwändigen Verfahren muss der Staat einen Vorschuss zahlen

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts D.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 28
  • NJW 2011, 3079
  • AnwBl 2011, 701
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).

    12 Abs. 1 GG gebietet weiter, dem Pflichtverteidiger einen (angemessenen) Vorschuss zu zahlen, wenn das Strafverfahren lange dauert, die höhere Pauschgebühr mit Sicherheit zu erwarten ist und es für den Verteidiger unzumutbar ist, die Festsetzung der endgültigen Pauschgebühr abzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Die Grenze der Zumutbarkeit muss gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06

    Verfassungsmäßigkeit eines Vorschusses auf eine zuzubilligende Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Seine Ausführungen genügen den Anforderungen an die für diese Prüfung erforderliche konkrete Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben seines Kanzleibetriebs (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 -, NJW 2007, S. 1445).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    a) Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts durch die Fachgerichte können vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    (1) Allein der immense Aktenumfang erforderte objektiv einen hohen Zeitaufwand für die Einarbeitung in das Verfahren und die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, dessen Vergütung mit den Pflichtverteidigergebühren von 192, 00 EUR (Grundgebühr) und 180, 00 EUR (Verfahrensgebühr) ersichtlich für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BVerfG NJW 2011, 3079 Rdn. 25 ff. nach juris).

    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen besonders umfangreicher oder besonders schwieriger Verfahren eine Regelung, die es, wie § 51 RVG, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 68, 237 Rdn. 42 f. nach juris; BVerfG NJW 2005, 3699 Rdn. 3 nach juris; NJW 2007, 3420 Rdn. 3 nach juris; NJW 2011, 3079 Rdn. 18 nach juris).

    Die Grenze der Zumutbarkeit muss gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt wird (vgl. BVerfG, AGS 2009, 66, Rdn. 9 nach juris; NJW 2011, 3079 Rdn. 18 nach juris).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit

    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

    diesem außergewöhnlichen Verfahren erforderte objektiv einen hohen Zeitaufwand für die Einarbeitung in das Verfahren und die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, dessen Vergütung mit den Pflichtverteidigergebühren von 162 EUR (Grundgebühr) und 137 EUR (Verfahrensgebühr) ersichtlich für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BVerfG NJW 2011, 3079 Rdn. 25 ff. nach [...]).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 175/20

    Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.
  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre - dieses Kriterium wird in Anlehnung an die diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.06.2011 (1 BvR 3171/10, juris) vielmehr bei der Entscheidung ob ein Vorschuss zu zahlen ist, herangezogen (vgl. auch den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 01.06.2017,1 AR 208/17).
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    b) Ein Vorschuss ist ein Ausgleich dafür, dass der Pflichtverteidiger während er das Pflichtverteidigermandat bearbeiten muss, keine oder nur unbedeutende Umsätze erzielen kann (zit. BverfG, B. v. vom 01. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 - dort Rn. 37, juris) und dadurch in eine wirtschaftlich existenzgefährdete Lage gerät.
  • OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17

    Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht,

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 27.09.2023 - 1 AR 263/23

    Höhe der Pauschgebühr bei lediglich einem Verhandlungstag in einer

  • OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
  • OLG Koblenz, 19.12.2019 - 1 AR 97/19

    Pauschgebühr, Wahlanwaltshöchstgebühr, ausgefallene Termine, Übergangsgeld

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 3 AR 231/16

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen Durcharbeitung einer 7800 Seiten umfassenden

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