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   OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10 - 136, 4 U 451/10   

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OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10 - 136, 4 U 451/10 (https://dejure.org/2011,8538)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.06.2011 - 4 U 451/10 - 136, 4 U 451/10 (https://dejure.org/2011,8538)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 4 U 451/10 - 136, 4 U 451/10 (https://dejure.org/2011,8538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 BGB
    Schmerzensgeldprozess nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer offenen Teilklage; Berücksichtigung künftiger Schadensentwicklung bei der Schmerzensgeldbemessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Teilklage im Verkehrsunfallprozess; Bemessung des Schmerzensgeldes; Höhe des Schmerzensgeldes bei Geltendmachung weiterer Unfallfolgen in einem Folgeprozess

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld - Teilklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Zulässigkeit einer Teilklage im Verkehrsunfallprozess; Bemessung des Schmerzensgeldes; Höhe des Schmerzensgeldes bei Geltendmachung weiterer Unfallfolgen in einem Folgeprozess

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3169
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 03.05.2010 - 12 U 119/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Minderung des Ersatzanspruchs eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    So werden in der einschlägigen Kasuistik Schmerzensgelder über 10.000 EUR regelmäßig nur dann zugesprochen, wenn gravierende Folgeschäden verbleiben (etwa: KG, Urt. v. 26.2.2004 - 12 U 276/02; Urt. v. 3.5.2010 - 12 U 119/09; LG Hannover, Urt. v. 29.2.22006 - 16 O 16/06; LG München I, Urt. v. 5.2.2004 - 19 O 17143/02).
  • OLG Naumburg, 15.10.2007 - 1 U 46/07

    Schmerzensgeld bei rechtswidrigem operativen Eingriff wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat, Schaden-Praxis 2011, 13; Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; KG NZV 2007, 301).
  • KG, 26.02.2004 - 12 U 276/02

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung eines ersatzfähigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    So werden in der einschlägigen Kasuistik Schmerzensgelder über 10.000 EUR regelmäßig nur dann zugesprochen, wenn gravierende Folgeschäden verbleiben (etwa: KG, Urt. v. 26.2.2004 - 12 U 276/02; Urt. v. 3.5.2010 - 12 U 119/09; LG Hannover, Urt. v. 29.2.22006 - 16 O 16/06; LG München I, Urt. v. 5.2.2004 - 19 O 17143/02).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat, Schaden-Praxis 2011, 13; Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; KG NZV 2007, 301).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat, Schaden-Praxis 2011, 13; Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; KG NZV 2007, 301).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    c) Hinsichtlich der Berechnung der vorprozessualen Anwaltskosten bleibt die Berufung ohne Erfolg: Nach der Rspr. des Senats (seit Urt. v. 24.2.2009 - 4 U 61/08-20-, OLGR 2009, 549 = Schaden-Praxis 2009, 376) sind "durchschnittliche" Verkehrsunfälle nach einer 1, 3-fachen Gebühr abzurechnen.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    In einem solchen Fall führt kein Weg daran vorbei, dem Geschädigten zunächst denjenigen Betrag des Schmerzensgeldes zuzusprechen, der dem Verletzten zum Zeitpunkt der Entscheidung mindestens zusteht, um das Schmerzensgeld in einem Folgeprozess auf die volle Summe zu erhöhen, die der Verletzte auf Grund der dann verlässlichen Beurteilung der weiteren Entwicklung beanspruchen kann (BGH, Urt. v. 20.1.2004 - VI ZR 70/03, NJW 2004, 1243 unter Berufung auf RG, Warn. 1917 Nr. 99, S. 143 f.; vgl. MünchKomm(BGB)/Oetker, 5. Aufl., § 253 Rdnr. 61).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967 f.; Beschl. v. 1.10.1985 - VI ZR 195/84, VersR 1986, 59).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967 f.; Beschl. v. 1.10.1985 - VI ZR 195/84, VersR 1986, 59).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
    Vielmehr sind sämtliche bis zum Stichtag bereits eingetretenen Schadensfolgen zugleich für die gesamte weitere Lebensentwicklung des Geschädigten zu gewichten (so OLG Celle, MDR 2009, 1270).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

  • LG Düsseldorf, 12.11.2008 - 8 O 110/08

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen des Erwerbs von

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Vielmehr orientiert sich die im Folgeprozess zuzuerkennende Summe danach, welches Gesamtschmerzensgeld zu zahlen ist, wenn die spätere Unfallfolge von vornherein in die ursprüngliche Schmerzensgeldberechnung Eingang gefunden hätte (OLG Saarbrücken, NJW 2011, 3169; OLG Celle, MDR 2009, 1273).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung

    Hierbei zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

    Vielmehr orientiert sich die im Folgeprozess zuzuerkennende Summe danach, welches Gesamtschmerzensgeld zu zahlen ist, wenn die spätere Unfallfolge von vorneherein in die ursprüngliche Schmerzensgeldberechnung Eingang gefunden hätte (Senat, NJW 2011, 3169).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    Besteht die ernsthafte Möglichkeit weiterer, bereits in der Entwicklung angelegter, aber noch nicht absehbarer Folgen, kann die Schmerzensgeldforderung im Wege der Teilklage geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte bei der Bemessung auf die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetretenen Unfallfolgen abstellt und dadurch eine hinreichende Individualisierung gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - VI ZR 70/03 -, Rn. 17 ff., juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. September 2021 - 4 U 195/18 -, Rn. 32, juris; OLG Köln, Beschluss vom 6. März 2020 - 11 U 274/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 25. Oktober 2019 - 10 U 3171/18 -, Rn. 63, juris; KG Berlin, Urteil vom 14. September 2017 - 22 U 174/16 -, Rn. 14, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. Juni 2011 - 4 U 451/10-, Rn. 23, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20

    1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein

    Als objektivierbare Umstände besitzen vor allem die Art der Verletzungen, Art und Dauer der Behandlungen sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein besonderes Gewicht (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).
  • OLG Köln, 06.03.2020 - 11 U 274/19

    Unfall im Bärenkostüm - An Karneval ist mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen

    Ausnahmsweise zulässig ist eine offene Teilklage nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn sich nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustands noch eintreten können, die Schadensentwicklung - wie hier - also noch nicht abgeschlossen ist, und der Geschädigte bei dessen Bemessung auf die Unfallfolgen, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten sind, abstellt und hierdurch eine hinreichende Individualisierbarkeit gewährleistet (BGH, NJW 2004, 1243, 1244; vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 2011, 3169, 3170; KG, NJW-RR 2018, 25 f.).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2011 - 4 U 593/10

    Haftung von Kraftfahrzeughalter und Fahrzeugführer: Gefährdungshaftung bei

    Vielmehr sind sämtliche bis zum Stichtag bereits eingetretenen Schadensfolgen zugleich für die gesamte weitere Lebensentwicklung des Geschädigten zu gewichten (Senat, NJW 2011, 3169; OLG Celle, MDR 2009, 1273).

    Vielmehr orientiert sich die im Folgeprozess zuzuerkennende Summe danach, welches Gesamtschmerzensgeld zu zahlen ist, wenn die spätere Unfallfolge von vornherein in die ursprüngliche Schmerzensgeldberechnung Eingang gefunden hätte (Senat, NJW 2011, 3169; OLG Celle, MDR 2009, 1273).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Die Frage, ob Verletzungsfolgen in Zeiten der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, richtet sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (BGH 14.2.06 - VI ZR 322/04 - OLG Saarbrücken 7.6.11 - 4 U 451/10 - OLG München 15.3.13 - 10 U 4171/12 -).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Die Frage, ob Verletzungsfolgen in Zeiten der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, richtet sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (BGH 14.2.06 - VI ZR 322/04 - OLG Saarbrücken 7.6.11 - 4 U 451/10 - OLG München 15.3.13 - 10 U 4171/12 -).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 116/21
    Die Klägerin hat die wesentlichen, für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevanten Faktoren, nämlich Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden sowie die Art und Dauer der Behandlungen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senat, Urt. v. 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166, NJW 2011, 933 - 936, juris Rdn. 44; Senat, Urt. v. 07.06.2011 - 4 U 451/10 - 136, NJW 2011, 3169 - 3172, juris Rdn. 27); Senat, Urt. v. 23.11.2017 - 4 U 26/15, juris Rdn. 211) im Rahmen ihrer Klage (Bl. 3 ff und 121 f d. A.) dargelegt und die Beklagte hat diese im Wesentlichen nicht bestritten, sondern nur behauptet, dass die Verletzung nicht immer noch erhebliche Folgen bzw. Nachwirkungen zeitige, weil nach dem vorgelegten ärztlichen Bericht mit vollständiger Heilung zu rechnen sei (Bl 37 und 141 d. A.).
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