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   OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - III-3 RBs 143/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,782
OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - III-3 RBs 143/11 (https://dejure.org/2011,782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2011 - III-3 RBs 143/11 (https://dejure.org/2011,782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2011 - III-3 RBs 143/11 (https://dejure.org/2011,782)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Benutzung eines mit Kurzzeitkennzeichen versehenen, nicht zugelassenen Fahrzeugs zur Fahrt zu einem Kinobesuch als Ordnungswidrigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Benutzung eines roten Kennzeichens zu anderen als Prüfungs-. Probe- oder Überführungsfahrten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zu Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten als Ordnungswidrigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kurzzeitkennzeichen/rote Nummern - Missbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauch eines "roten Nummernschildes"

  • rechtsportal.de

    Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zu Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten als Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Missbrauch eines "roten Nummernschildes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rote Kennzeichen - Fahrten außerhalb des Kennzeichenzwecks sind nur OWis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Alter Wein in neuen Schläuchen: § 28 Abs. 1 StVZO a.F. = § 16 FZV

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurzzeitkennzeichen nur zum Fahrzweck verwenden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch eines Kurzzeitkennzeichens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rotes Kennzeichen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Benutzung von Kurzzeitkennzeichen (roten Kennzeichen)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrten mit roten Kennzeichen müssen den richtigen Zweck haben

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3176
  • NStZ-RR 2012, 27 (Ls.)
  • NZV 2011, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92

    Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
    Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311).
  • BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
    Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311).
  • BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95

    Kurzkennzeichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
    Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311).
  • KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20

    Privilegierung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 FZV bei Unterbrechung einer innörtlichen

    Auch habe das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechtsfrage bereits entschieden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 3176).
  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

    Schließlich stellt die Inbetriebsetzung eines mit roten Kennzeichen versehenen, nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen Zwecken als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eine Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FZV erforderliche Zulassung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV (OLG Düsseldorf, B.v. 16.9.2011 - 3 RBs 143/11 - juris Rn. 7).
  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

    Schließlich stellt die Inbetriebsetzung eines mit roten Kennzeichen versehenen, nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen Zwecken als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eine Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FZV erforderliche Zulassung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV (OLG Düsseldorf, B.v. 16.9.2011 - 3 RBs 143/11 - juris Rn. 7 ).
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