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   BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10   

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https://dejure.org/2011,1457
BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,1457)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2011 - V ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,1457)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,1457)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 WoEigG, § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Zustellung der Klage an den Wohnungseigentumsverwalter; Heilung des Zulässigkeitsmangels unterlassener Nachreichung einer Eigentümerliste

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt; Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG durch Zustellung der Klage an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft; Abweisung der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wahrung der WEG-rechtlichen Klagefrist durch Zustellung an Verwalter unabhängig von Vorlage vollständiger Eigentümerliste

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbesserung einer unvollständigen Wohnungseigentümerliste in Berufungsinstanz eines Anfechtungsverfahrens gem. § 46 WEG möglich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachreichen der ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer; Beschlussanfechtungsklage; Zustellung an den Verwalter; Klagefrist; Zulässigkeitsmangel

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Zustellung der Klage an den Wohnungseigentumsverwalter; Heilung des Zulässigkeitsmangels unterlassener Nachreichung einer Eigentümerliste

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Zustellung der Klage an den Wohnungseigentumsverwalter; Heilung des Zulässigkeitsmangels unterlassener Nachreichung einer Eigentümerliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG durch Zustellung der Klage an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft; Abweisung der Klage als unzulässig bei fehlender Nachreichung der Namen und ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagefrist und Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussanfechtung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsanlage - Beschlussanfechtung und Klageformalien

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: (Anfechtungs-)Klagefrist durch Zustellung an den Verwalter der WEG gewahrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kläger kann bei Beschlussanfechtung Adressen nachreichen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kläger kann bei Beschlussanfechtung Adressen lange nachreichen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sondereigentum: Anforderungen an die Entstehung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage: Heilung ungenügender Beklagtenbezeichnung in Berufung möglich! (IMR 2011, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3237
  • ZIP 2011, 2328 (Ls.)
  • MDR 2011, 972
  • NZM 2011, 779
  • ZMR 2011, 809
  • WM 2011, 2382
  • NZG 2011, 1339
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    a) Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Erhebung der Klage, also durch deren Zustellung gewahrt (§ 253 Abs. 1 ZPO; Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 Rn. 15).

    b) Dass ladungsfähige Anschriften der Beklagten erst im Berufungsrechtszug beigebracht worden sind, spielt für die Wahrung der materiellen Ausschlussfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 WEG (zum Rechtscharakter Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 233 Rn. 8) keine Rolle.

    Mit den Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG soll erreicht werden, dass die Wohnungseigentümer und der mit der Ausführung von Beschlüssen betraute Verwalter alsbald Klarheit darüber gewinnen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten wird (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446, 447 Rn. 16; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237 Rn. 20).

    Mit diesem Einwand ist die Klägerin nach § 46 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, weil sie diesen Gesichtspunkt innerhalb der Klagebegründungsfrist weder in seinem wesentlichen tatsächlichen Kern vorgebracht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237) noch überhaupt angedeutet hat.

    Die Versäumung der Klagebegründungsfrist würde die Klägerin zwar nicht daran hindern, Nichtigkeitsgründe geltend zu machen (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 236 Rn. 17).

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt aber nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338, 341 f. und vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).

    Die ausreichend eindeutige Abgrenzbarkeit kann auch gegeben sein, wenn eine vorgesehene Trennwand fehlt, sich ihre Lage nach dem Aufteilungsplan indes eindeutig feststellen lässt (Senat, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, aaO S. 343).

    Den mit dem Umbau verbundenen Verlust der Abgeschlossenheit hat das Berufungsgericht zu Recht als unerheblich angesehen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338, 342).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    a) Eine zulässige Klage erforderte allerdings nach § 253 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, § 130 Nr. 1 ZPO die Angabe nicht nur des Namens, sondern auch einer Anschrift des Beklagten (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 333, 335), unter welcher er geladen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99, BGHZ 145, 358, 364).

    b) Die fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift der beklagten Partei kann indessen im Berufungsrechtszug nachgeholt, der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 333, 336).

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Der Senat hat entschieden, dass die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes - ähnlich wie bei einer werdenden oder faktischen Eigentümergemeinschaft - auch auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile in einer WEG Anwendung finden (Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).

    Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt aber nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338, 341 f. und vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).

  • KG, 19.07.2004 - 24 W 45/04

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses über Kündigung des

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Fehler in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung sind Mängel, die nur zur Anfechtbarkeit, aber nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse führen könnten (für Verstoß gegen § 21 Abs. 4 WEG: Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 = NJW 2010, 2513, 2515 Rn. 20; BayObLG, NJW-RR 1999, 520, 521; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54; für Verstoß gegen § 23 Abs. 2 WEG: KG, NZM 2004, 913, 914; Merle ibid.
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Fehler in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung sind Mängel, die nur zur Anfechtbarkeit, aber nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse führen könnten (für Verstoß gegen § 21 Abs. 4 WEG: Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 = NJW 2010, 2513, 2515 Rn. 20; BayObLG, NJW-RR 1999, 520, 521; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54; für Verstoß gegen § 23 Abs. 2 WEG: KG, NZM 2004, 913, 914; Merle ibid.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    (a) Nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan, die der Senat selbst auszulegen hat (Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 166), umfasste das Sondereigentum der Kläger zwei in dem Aufteilungsplan als Mehrzweckräume bezeichnete und mit der Nummer 25 versehene große Kellerräume an den Stirnseiten des Gebäudes nebst Sondernutzungsrechten an abgesenkten Flächen, die den Räumen außerhalb der Kellerwände vorgelagert sind.
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98

    Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Fehler in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung sind Mängel, die nur zur Anfechtbarkeit, aber nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse führen könnten (für Verstoß gegen § 21 Abs. 4 WEG: Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 = NJW 2010, 2513, 2515 Rn. 20; BayObLG, NJW-RR 1999, 520, 521; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54; für Verstoß gegen § 23 Abs. 2 WEG: KG, NZM 2004, 913, 914; Merle ibid.
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Es ist nicht erforderlich, dass diese Angabe von der klagenden Partei in das Verfahren eingeführt wird oder sich diese die Angabe der beklagten Partei zu eigen macht (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, WuM 2011, 317, 318 Rn. 12).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
    Da der Verwalter gehalten ist, die Wohnungseigentümer zu informieren (vgl. auch Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132, 2133 Rn. 11 mwN), wird dieser Zweck auch dann erreicht, wenn die Klage fristwahrend dem Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer zugestellt worden ist.
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 259/05

    Entstehung eines sog. isolierten oder sondereigentumslosen Miteigentumsanteils

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800; Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 Rn. 9; Urteil vom 20. Mai 2011- V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 19).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Die Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG findet auf Nichtigkeitsgründe keine Anwendung (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 33; Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 19).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Kläger auf eine Liste Bezug nehmen, die die Gegenseite vorgelegt hat (Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, aaO Rn. 12); eine solche Bezugnahme kann auch stillschweigend erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9).

    Dies hat der Senat - allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils - zunächst für das Fehlen ladungsfähiger Anschriften (Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, aaO Rn. 9) und anschließend für die unterbliebene namentliche Bezeichnung entschieden; dabei hat er auf die deklaratorische Bedeutung der Eigentümerliste hingewiesen (Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 8 und vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, NJW 2012, 997 Rn. 10).

  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Ob dieser Umstand überhaupt etwas an deren Verpflichtung änderte, sich an den Kosten des Gemeinschaftseigentums zu beteiligen, was zweifelhaft erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 17), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19

    Wie kann eine Jahresabrechnung bei einer großen Gemeinschaft mit mehreren Konten

    Die Fristen des § 46 WEG dienen in erster Linie der Information der übrigen Wohnungseigentümer, die möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 14), und welche Beschlüsse in Bestandskraft erwachsen sind.
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 266/16

    Vorlage einer Eigentümerliste durch den Verwalter auf Anordnung des Gerichts;

    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage - vorbehaltlich der Ausführungen unter 2. - als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 8; Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 6).

    § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG hat deshalb lediglich für die verfahrensrechtliche Frage Relevanz, ob die Klage durch Prozessurteil abzuweisen ist (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 12 f.).

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

    Die nach Ansicht des Landgerichts fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift der Klägerin in der Klageschrift konnte noch in den Tatsacheninstanzen und damit durch entsprechenden Vortrag in der Berufungsbegründung geheilt werden (BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9).
  • LG Dortmund, 11.04.2017 - 1 S 473/16

    WEG - Erneuerung Wohnungseingangstür bei Zerstörung durch Mieter

    Die Nachholung der Einreichung der Eigentümerliste ist bis zum Abschluss der Berufungsinstanz möglich (vgl. BGH, V ZR 99/10).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 8, juris).

    c) Die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht benannter Wohnungseigentümer kann indessen im Berufungsrechtszug nachgeholt werden mit der Folge, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 9, juris).

    Daher kommt es für die Einhaltung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG allein auf die fristgerechte Einreichung und Zustellung der Klage an, nicht aber darauf, ob und zu welchem Zeitpunkt die beklagten Wohnungseigentümer in einer § 253 ZPO genügenden Weise bezeichnet worden sind (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 11 ff., juris).

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei

    Die Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer ist dagegen nicht erforderlich, wenn sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG); geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung in der Berufungsinstanz Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9 und Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 7 sowie zur entsprechenden Anwendung von § 142 ZPO Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Klage ist innerhalb der materiellen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG erhoben worden; der Umstand, dass die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Beklagten erst danach beigebracht wurden, spielt für die Wahrung der Frist keine Rolle (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 12).

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei

  • LG München I, 31.03.2016 - 1 S 11890/14

    Gemeinschaftseigentum - Ursache für Schimmelbildung?

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21

    Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 3 Wx 282/15

    Eintragung des Eigentumserwerbs an einer Eigentumswohnung bei Abweichung der

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 56/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschwerdewert bei

  • OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13

    Wohnungsgrundbuch: Eintragung unter Bezugnahme auf einen die formellen

  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 60/11

    Unwirksamkeit angefochtener Beschlüsse bei Diskrepanz zwischen anwesenden

  • LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 24 S 63/21
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
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