Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27433
OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,27433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder Gerüchten zu Finanzinstrumenten oder deren Emittenten ohne Offenlegung eigener Interessenkonflikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3664
  • NZG 2011, 1228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11
    Durch die signifikant abweichende Entwicklung des Kurses wie der Umsätze der jeweiligen Aktien in unmittelbarer zeitlicher Folge der medialen Veröffentlichung ist auch die erforderliche tatsächliche Einwirkung auf die Marktpreisbildung nach dem Maßstab des BGH hinreichend belegt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - bei juris Rdnr. 30 = BGHSt 48, 373ff).

    Das dem Beschuldigten zur Last liegende so genannte "Scalping" erfüllt nach der Rechtsprechung des BGH den Tatbestand der "sonstigen Täuschungshandlungen" nach § 20 a Abs. 1 Nr. 3 WpHG, weil die Verbreitung von (Kauf- oder Verkaufs-) Empfehlungen (über traditionelle wie digitale Medien) stets auch die stillschweigende Erklärung beinhaltet, dass sie frei von sachfremden Zielen, insbesondere dem Ziel der eigennützigen Kursbeeinflussung sei (vgl. BGHSt 48, 373 ff. unter Verweis auf BGHR StGB § 263 Abs. 3 Täuschung 21 - Verschweigen einer Preisabsprache; bei juris Rdnr. 21).

    Entscheidend ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof bereits in seinem oben bereits wiederholt angesprochenen grundlegenden Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - (BGHSt 48, 373 ff.) eindeutig und klar den Grundsatz des "disclose or abstain" herausgebildet hatte.

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Auszug aus OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11
    Dies würde zwar grundsätzlich zur Unterbrechung der Verjährungsfrist auch bezüglich des Beschuldigten S genügen, weil auch die Anordnung der Durchsuchung bei Dritten, also auch bei Mitbeschuldigten die Verjährung unterbricht, wenn der zugrundeliegende Tatvorwurf - wie hier - sich auch gegen diesen richtet (vgl. BGH StV 06, 632, Fischer, StGB, 58. Aufl., Rdnr. 14 zu § 78 c).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Ein zur Einwirkung auf den Börsenpreis geeigneter Interessenkonflikt besteht über den Fall, dass der Empfehlende selbst eigene Positionen des empfohlenen Finanzinstruments hält (Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 36; BR-Drucks. 18/05 S. 17), hinaus in gleicher Weise, wenn mehrere Personen - Positionshalter einerseits, Empfehlender andererseits - gemeinschaftlich zusammenwirken (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Denn das Verbot des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ließe sich dann durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise umgehen (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Jedenfalls reichen - wie hier - pauschal gehaltene Hinweise, wonach Herausgeber und Mitarbeiter potenziell Positionen der in den Veröffentlichungen behandelten Wertpapiere halten können, ohne dass auf den konkret bestehenden Interessenkonflikt eingegangen wird, nicht aus (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011- 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664; Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Ohne die Möglichkeit einer Zurechnung der Kundgabe bzw. des Haltens von Positionen - sei es über § 25 Abs. 2 StGB, sei es über § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB - liefe der Schutzzweck der Norm leer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897 f.; OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664, 3666; Brand, NJW 2014, 1900; Trüg, NStZ 2014, 558, 559 f.; MüKo-StGB/Pananis aaO, Rn. 249; Altenhain in Hirte/Möllers aaO, Rn. 105; Schömann aaO, S. 152).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

    Im Unterschied dazu wären die hiesigen Verkaufsgeschäfte nicht bemakelt, wenn bei der Kaufempfehlung das Eigeninteresse hinreichend offengelegt worden wäre (vgl. dazu OLG München, NJW 2011, S. 3664 (3665)).
  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

    Hinsichtlich des dringenden Tatverdachts und der Fluchtgefahr haben sich keine Änderungen zu Gunsten des Beschuldigten ergeben, so dass auf die erwähnten Beschlüsse und 01.04.2011 sowie auf die vorausgegangene umfangreiche Haftbeschwerdeentscheidung des Senats vom 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 - Bezug genommen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht