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   BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09   

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BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09 (https://dejure.org/2010,6097)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09 (https://dejure.org/2010,6097)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 (https://dejure.org/2010,6097)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 511 ff ZPO, § 398 ZPO, § 511 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne erneute Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Berufungsverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Zur erneuten Vernehmung von Zeugen in der Rechtsmittelinstanz

  • Wolters Kluwer

    Würdigung einer Zeugenaussage i.R.e. Mitverschuldens in einem Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne erneute Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne erneute Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93c Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Würdigung einer Zeugenaussage i.R.e. Mitverschuldens in einem Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 58
  • NJW 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 -, NJW-RR 1993, S. 510; für die generelle Notwendigkeit einer erneuten Beweisaufnahme Grunsky, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. V/1, 21. Aufl. 1994, § 526 Rn. 6; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. II, 3. Aufl. 2007, § 538 Rn. 7).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts sowie seine Auslegung und Anwendung im konkreten Fall müssen daher ein Ausmaß rechtlichen Gehörs eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 220 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts sowie seine Auslegung und Anwendung im konkreten Fall müssen daher ein Ausmaß rechtlichen Gehörs eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 220 ; 81, 123 ).
  • AG Holzminden, 09.10.2007 - 2 C 144/07

    Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.e. Insolvenz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Aufgrund dieser Aussage sprach das Amtsgericht dem Kläger mit Urteil vom 1. August 2008 - 2 C 144/07 - nur die Hälfte des geltend gemachten Betrages zu.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Eine erneute Vernehmung kann "allenfalls dann" unterbleiben, wenn das Berufungsgericht seine abweichende Würdigung auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, NJW 2007, S. 372 ; Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, NJW-RR 2009, S. 1291 f.; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 529 Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Indem das Landgericht auf die beantragte nochmalige Vernehmung des Zeugen verzichtet hat, hat es das entsprechende Beweisangebot zumindest teilweise nicht berücksichtigt, ohne dass dies hinreichenden Anhalt im Prozessrecht findet (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, NJW 2005, S. 1487).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts sowie seine Auslegung und Anwendung im konkreten Fall müssen daher ein Ausmaß rechtlichen Gehörs eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 220 ; 81, 123 ).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09
    Eine erneute Vernehmung kann "allenfalls dann" unterbleiben, wenn das Berufungsgericht seine abweichende Würdigung auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, NJW 2007, S. 372 ; Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, NJW-RR 2009, S. 1291 f.; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 529 Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Insbesondere muss es einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Aussage "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (BVerfG 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - Rn. 55; 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14 ) .

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (BVerfG 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14) .

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09, Rn. 14, juris).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Insbesondere muss es einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Aussage "anders würdigen" beziehungsweise "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (BVerfGK 18, 58 ; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, juris, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZR 140/09 -, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09 -, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11 -, juris, Rn. 6; BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 443/13 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2015 - XI ZR 326/14 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - I ZR 217/14 -, juris, Rn. 9; vgl. bei abweichender Glaubwürdigkeitsbeurteilung auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, juris, Rn. 11 mit weiteren Nachweisen, sowie BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 -, juris, Rn. 13).

    Eine erneute Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn das Berufungsgericht seine abweichende Würdigung auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BVerfGK 18, 58 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -, juris, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZR 140/09 -, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12 -, juris, Rn. 10 mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2015 - XI ZR 326/14 -, juris, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - I ZR 217/14 -, juris, Rn. 9).

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