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   BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10   

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https://dejure.org/2010,121
BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10 (https://dejure.org/2010,121)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10 (https://dejure.org/2010,121)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10 (https://dejure.org/2010,121)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 551 Abs 3 S 3 BGB
    Kautionspflicht des Mieters von Wohnraum: Abhängigkeit von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 551, 573 c, 575, 307, 305 c Abs. 2
    Pflicht zur Zahlung der Kaution nur bei Benennung eines insolvenzfesten Kontos

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benennung eines insolvenzfesten Kontos des Vermieters als Zahlungsvoraussetzung einer Mietkaution

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 551 Abs. 3 Satz 3
    Zahlung einer Mietkaution auf insolvenzfestes Konto

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kautionszahlung - Anspruch auf insolvenzfestes Konto

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlung der Mietkaution auf insolvenzfestes Konto; Barkaution; Kündigung wegen unterbliebener Kautionszahlung; Räumung und Herausgabe; Übergabe der Sicherheitsleistung bei Einzug; Treuhandvermögen; Mündelgeld; Insolvenz; Mietkautionsschutz

  • rewis.io

    Kautionspflicht des Mieters von Wohnraum: Abhängigkeit von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter

  • ra.de
  • rewis.io

    Kautionspflicht des Mieters von Wohnraum: Abhängigkeit von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietkautionszahlung: Insolvenzfestes Konto kann Voraussetzung sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546; BGB § 551 Abs. 3 S. 3; BGB § 575 Abs. 4
    Benennung eines insolvenzfesten Kontos des Vermieters als Zahlungsvoraussetzung einer Mietkaution

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kautionszahlung nur bei insolvenzfestem Konto!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kautionszahlung nur auf insovenzfetses Konto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kautionszahlung nur auf insolvenzfestes Konto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH sorgt für ordnungsgemäße Kautionsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um eine Kaution - Mieter müssen nur zahlen, wenn ihnen der Vermieter ein "insolvenzfestes" Konto nennt

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Zahlung der Barkaution auf insolvenzfestes Konto

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anlage von Mietsicherheiten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Insolvenzfestes Konto für Mietkaution

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Kautionszahlung - Zurückbehaltungsrecht des Mieters

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Insolvenzfestes Konto

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mietkaution gehört auf ein sicheres Konto

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Mietkautionszahlung nicht nachvollziehbar

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Kaution erst zahlen, wenn Konto eingerichtet ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Kaution erst zahlen, wenn Konto eingerichtet ist

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Mieter darf insolvenzfestes Konto verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden.

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietkaution - Konto anlegen ist Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterrecht bei Kautionen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Barzahlung muss nicht sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietkaution - Mieterschutz gestärkt

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Vermieter müssen insolvenzfestes Konto einrichten und nachweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter kann die Zahlung der Kaution verweigern, wenn der Vermieter kein insolvenzfestes Konto benannt hat

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnungsmietvertrag - Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss - Individualvereinbarung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mietkaution nur auf ein sicheres Konto // Mieter müssen nicht bar oder auf Girokonto einzahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieterrechte: Kaution

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermieter muss insolvenzfestes Kautionskonto einrichten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieterrecht bei Kautionen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abhängigkeit der Mietkautionszahlung von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietkautionszahlung erfordert insolvenzfestes Konto

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter kann insolvenzfestes Kautionskonto verlangen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietkaution - Wohnraum // Fristlose Kündigung - Kautionskonto

Besprechungen u.ä. (4)

  • mietrb.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Nachweis insolvenzfester Anlage geschuldet (RA Dr. Hans Reinold Horst; MietRB 2010, 349)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Der Wohnungsmieter darf vor Kautionszahlung die Benennung eines insolvenzfesten Kontos fordern

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Erst das Konto, dann die Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kaution ohne Kautionskonto! (IMR 2010, 503)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW 2011, 59
  • ZIP 2011, 89 (Ls.)
  • MDR 2010, 1444
  • NZI 2010, 1006
  • NZM 2011, 28
  • ZMR 2011, 193
  • WM 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Denn ein beiderseitiger Kündigungsausschluss kann im Wege einer Formularklausel für die Dauer von bis zu vier Jahren (Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574 unter II 2 d), im Wege einer Individualvereinbarung auch für einen noch längeren Zeitraum vereinbart werden (Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448 unter II - bezüglich eines einseitigen Kündigungsausschlusses des Mieters für die Dauer von fünf Jahren).

    Denn die Neuregelung des Zeitmietvertrages in § 575 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz sollte lediglich verhindern, dass das Wohnraummietverhältnis allein durch Zeitablauf endet, ohne dass der Mieter Kündigungsschutz genießt; der Mieter sollte somit vor dem Verlust der Wohnung, nicht aber vor einer längeren Bindung an den Vertrag geschützt werden (Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, aaO unter II 2).

  • LG Berlin, 13.06.1988 - 61 S 429/87
    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    a) Der Wortlaut des Gesetzes, wonach der Vermieter eine ihm als Sicherheit "überlassene Geldsumme" anzulegen hat, spricht zwar eher für die vom Berufungsgericht und teilweise auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur vertretene Meinung, die Verpflichtung zur insolvenzfesten Anlage der Kaution treffe den Vermieter erst nach Erhalt der entsprechenden Geldsumme in bar oder durch Überweisung auf sein Konto (LG Berlin, WuM 1988, 266; v. Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rn. 791).
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 336/08

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Zwangsverwalter wegen einer vom

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Der Mieter müsste dann im Interesse seiner eigenen Absicherung nachträglich einen Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution verlangen und seinen dahin gehenden Anspruch gegebenenfalls durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der laufenden Miete (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 336/08, NJW 2009, 3505 Rn. 10) oder durch Klageerhebung durchsetzen.
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Es handelt sich vielmehr um eine bloße Fälligkeitsklausel, bei deren Wegfall eine sprachlich und inhaltlich selbständige Regelung über eine Kaution von 2.000 EUR verbleibt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02, NZM 2003, 754 unter II 2).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Denn ein beiderseitiger Kündigungsausschluss kann im Wege einer Formularklausel für die Dauer von bis zu vier Jahren (Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574 unter II 2 d), im Wege einer Individualvereinbarung auch für einen noch längeren Zeitraum vereinbart werden (Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448 unter II - bezüglich eines einseitigen Kündigungsausschlusses des Mieters für die Dauer von fünf Jahren).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen kann durch das Revisionsgericht insoweit nachgeprüft werden, als gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 unter III 2 a).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

    Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Damit verletzt das Berufungsgericht die Auslegungsregel, dass die Parteien im Zweifel dasjenige wollen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung wirksam ist und der wohlverstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - XII ZR 170/96, BGHZ 140, 175, 180; vom 13. Oktober 2000 - V ZR 451/98, NJW-RR 2001, 217 unter II 3 a).
  • BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96

    Umfang einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
    Damit verletzt das Berufungsgericht die Auslegungsregel, dass die Parteien im Zweifel dasjenige wollen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung wirksam ist und der wohlverstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - XII ZR 170/96, BGHZ 140, 175, 180; vom 13. Oktober 2000 - V ZR 451/98, NJW-RR 2001, 217 unter II 3 a).
  • LG Waldshut-Tiengen, 10.11.2011 - 2 S 37/11

    Schadensersatz wegen Nichtanlage der Mietkaution durch Vermieter

    Der Kläger hätte bis zur Rückzahlung der Kaution auf eine Vertrags- und gesetzeskonforme Anlage der Kaution klagen (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 551 Rdnr. 12), die Leistung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Beklagten abhängig machen (BGH NJW 2011, 59) und bis zum Nachweis der vertragsgemäßen Anlage fällige Mietzahlungen gleicher Höhe zunächst einbehalten, d. h. von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen dürfen (BGH NJW 2008, 1152).

    Um diesem zu entgehen, wäre der Kläger zwar berechtigt gewesen, die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Beklagten abhängig zu machen (BGH NJW 2011, 59).

  • BGH, 07.05.2014 - VIII ZR 234/13

    Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution während des laufenden

    Mit der Pflicht zur treuhänderischen Sonderung der vom Mieter erbrachten Kaution wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch in der Insolvenz des Vermieters ungeschmälert auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06, WM 2008, 367 Rn. 8; Senatsurteil vom 13. Oktober 2011 - VIII ZR 98/10, NJW 2010, 59 Rn.19; jeweils unter Hinweis auf BT-Drucks. 9/2079, S. 10 f.).
  • AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17

    Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!

    Der Schutz des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters vor den Risiken einer Vermieterinsolvenz hat insgesamt in der Rechtsprechung des BGH eine ganz hohe Bedeutung (insbesondere BGH NZM 2011, 28 = MietPrax-AK § 551 BGB Nr. 11 m. Anm. C; dazu Horst, MietRB 2010, 349; Blank, LMK 12/2010 Anm. 1; C, jurisPR-BGHZivilR 1/2011 Anm 4; Drasdo, NJW-Spezial 2011, 34; Schmid, ZMR 2011, 194; Krapf, jurisPR-MietR 6/2011 Anm. 2).
  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, aaO sowie vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 25).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 86/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses bei

    Hierauf kommt es aber entscheidend an, weil im Wege einer Individualvereinbarung außerhalb der Staffelmiete auch ein Kündigungsausschluss für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren wirksam vereinbart werden kann (vgl. Senatsurteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448 unter II, sowie vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, juris Rn. 25).
  • BGH, 08.05.2018 - VIII ZR 200/17

    Wohnraummiete: Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften

    Wie der Senat bereits entschieden und das Berufungsgericht insoweit auch nicht verkannt hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820 Rn. 17; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 25; vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448 unter II 1).
  • BGH, 23.10.2019 - XII ZR 125/18

    Bestand des Mietvertrag einer Gemeinde über ein Objekt zur Unterbringung ihr

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass selbst bei einem Wohnraummietverhältnis die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung im Wege der Individualvereinbarung für sehr lange Zeit (vgl. BGH Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03 - NJW 2004, 1448 f. für einen 5-jährigen Kündigungsausschluss; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10 - NJW 2011, 59 Rn. 25 für einen 10-jährigen Kündigungsausschluss und vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 388/12 - NJW 2013, 2820 Rn. 15 ff. für einen bis zu 13-jährigen Kündigungsausschluss) oder in den Grenzen des § 138 BGB sogar dauerhaft ausschließen können (vgl. BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VIII ZR 200/17 - NJW-RR 2018, 843 Rn. 16 und Urteil vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 388/12 - NJW 2013, 2820 Rn. 17).
  • LG Berlin, 20.07.2017 - 67 S 111/17

    Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der

    Das entspricht im Ergebnis der Rechtslage während des bestehenden Mietverhältnisses, bei dem der Wohnraummieter unabhängig von den konkreten Vermögensverhältnissen des Vermieters nicht nur die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59, juris Tz. 15), sondern ihm sogar hinsichtlich der laufenden Miete ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB bis zur insolvenzfesten Anlage der Kaution entgegen halten kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 13. Dezember 2012 - IX ZR 9/12, NJW 2013, 1243, juris Tz. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12

    Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht

    Damit wollten die Vertragsparteien sicherstellen, dass der Beklagte nach Beendigung des Mietverhältnisses auch in der Insolvenz seiner Vermieterin die Sicherheitsleistung ungeschmälert zurückerhält, soweit dieser keine gesicherten Ansprüche gegen ihn zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 5 StR 371/95, BGHSt 41, 224, 228 f; Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06, ZIP 2008, 469 Rn. 8; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 19; vgl. Staudinger/Emmerich, aaO, § 551 Rn. 19).

    Der Beklagte hätte ohne die Insolvenz seinen Anspruch auf Einzahlung der Mietsicherheit auf ein auf seinen Namen lautendes Sonderkonto gegenüber der Schuldnerin durchsetzen können, sei es im Wege einer Aktivklage, sei es durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe des Kautionsbetrages an der laufenden Miete (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007, aaO; vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 2010, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO, § 551 Rn. 16; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., § 551 Rn. 74).

    Er hätte die Zahlung der Kaution nach Vertragsschluss von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch die Schuldnerin abhängig machen können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010, aaO Rn. 15, 18 f).

    Deshalb geht der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass dem Mieter, solange der Vermieter seiner Anlagepflicht nicht nachkommt, nur ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007, aaO Rn. 8; vom 23. September 2009 - VIII ZR 336/08, NJW 2009, 3505 Rn. 10; siehe auch Urteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 19).

    Will er sich vor einem Verlust der Mietsicherheit in der Insolvenz seines Vermieters schützen, kann er von den ihm eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen, den Anspruch auf Anlage der Kaution vor Eintritt der Insolvenz durchzusetzen, indem er seinen Vermieter durch geeignete Maßnahmen dazu zwingt, die Kaution auf ein insolvenzfestes Sonderkonto einzuzahlen (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 19).

  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZR 324/14

    Wohnraummiete: Verstoß des Vermieters gegen die Pflicht zur Anlage der

    In den Gesetzesmaterialien wird zur Begründung der Anlagepflicht des Vermieters insoweit ausgeführt, dass die Kaution wie ein Treuhandvermögen oder Mündelgeld zu behandeln sei, um sie im Falle der Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken an dem Kautionskonto auszuschließen (BT-Drucks. 9/2079, S. 11; vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 98/10, NJW 2011, 59 Rn. 19).
  • AG Dortmund, 19.06.2018 - 425 C 376/18

    Sparbuch als Mietsicherheit: Wann wird der Freigabeanspruch fällig?

  • LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12

    Wohnraummietverhältnis: Wirksamkeit eines Vertrages auf Lebenszeit des Mieters;

  • AG Bremen, 22.12.2011 - 10 C 331/11

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem Nachweis der Anlage der Mietsicherheit

  • LG Kiel, 04.11.2014 - 1 S 6/14

    Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei nicht ordnungsgemäßer Anlage

  • LG Berlin, 06.03.2014 - 67 S 425/13

    Wann besteht Anspruch des Mieters auf insolvenzfeste Anlage einer Mietkaution?

  • LG Kleve, 12.07.2012 - 6 S 155/11

    Wirksamkeit eines einseitigen Kündigungsausschlusses für die Dauer von vier

  • AG Homburg, 07.10.2014 - 23 C 120/14

    Kaution ist separat anzulegen!

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