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   BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10   

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https://dejure.org/2010,3379
BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10 (https://dejure.org/2010,3379)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - 4 StR 441/10 (https://dejure.org/2010,3379)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - 4 StR 441/10 (https://dejure.org/2010,3379)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StGB
    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: Härteausgleich bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Härteausgleich für den Ausschluss einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung wegen Vollstreckung, Verjährung oder Erlass i.R.d. Bemessung der neu zu erkennenden Strafe

  • rewis.io

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: Härteausgleich bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen

  • ra.de
  • rewis.io

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: Härteausgleich bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Härteausgleich für den Ausschluss einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung wegen Vollstreckung, Verjährung oder Erlass i.R.d. Bemessung der neu zu erkennenden Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung = Vollstreckungslösung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Härteausgleich für die nicht mehr mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 868
  • StV 2011, 158
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es im Ermessen des Tatgerichts, auf welche Weise es den Härteausgleich vornimmt (Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 301/11, StV 2012, 596 Rn. 3; vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 6; Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 10; Urteile vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132; vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; ferner LK/Rissingvan Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 32).

    Es bleibt dem Tatgericht insbesondere überlassen, ob es zunächst eine "fiktive Gesamtstrafe" bildet und diese um die vollstreckte Strafe mildert oder ob es den Nachteil unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe berücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 6; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240 Rn. 4; Urteile vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132; vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 8 102, 103).

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
    Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber - wie hier - daran, dass die früher erkannte Strafe bereits vollstreckt ist, so ist die darin liegende Härte bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, NJW 1997, 1993; NJW 2011, 868; BeckRS 2017, 110742).

    Auf welche Weise der Tatrichter den Härteausgleich vornimmt, steht dabei in seinem Ermessen (vgl. BGH, NJW 2011, 868).

    Er kann von einer unter Heranziehung der bereits vollstreckten Strafe gebildeten "fiktiven Gesamtstrafe" ausgehen und diese um die vollstreckte Strafe mindern oder den Umstand, dass eine Gesamtstrafenbildung mit der früheren Strafe ausscheidet, unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2011, 868).

  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt;

    Das Revisionsgericht kann daher nicht beurteilten, ob das Landgericht die Einzelgeldstrafen zu Recht gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 StGB in die Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe einbezogen hat oder - für den Fall ihrer Erledigung - ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1, Härteausgleich 20).
  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18
    Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber - wie hier - daran, dass die früher erkannte Strafe bereits vollstreckt ist, so ist die darin liegende Härte bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, NJW 1997, 1993; NJW 2011, 868; BeckRS 2017, 110742).

    Auf welche Weise der Tatrichter den Härteausgleich vornimmt, steht dabei in seinem Ermessen (vgl. BGH, NJW 2011, 868).

    Er kann von einer unter Heranziehung der bereits vollstreckten Strafe gebildeten "fiktiven Gesamtstrafe" ausgehen und diese um die vollstreckte Strafe mindern oder den Umstand, dass eine Gesamtstrafenbildung mit der früheren Strafe ausscheidet, unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2011, 868).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

    Diese Regelung soll ihrem Grundgedanken nach sicherstellen, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach den §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren, sodass der Täter im Ergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 1954 - 3 StR 189/54, BGHSt 7, 180, 181; Beschlüsse vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, StV 2011, 158; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 2).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Das ist nur dann der Fall, wenn die auf der getrennten Aburteilung beruhenden Nachteile tatsächlich ausgeglichen worden sind, der Täter bei der Strafzumessung also so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn bei der früheren Verurteilung auch die den Gegenstand des späteren Verfahrens bildende Tat mit abgeurteilt worden wäre (vgl. nur BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131 = NJW 1985, 1231, juris Rn. 6; BGH, Beschl. v. 09.11.2010 - 4 StR 441/10, NJW 2011, 868, juris Rn. 6 m.w.Nachw.; LK-StGB/ Rissing-van Saan/Scholze , 13. Aufl. 2020, § 55 Rn. 27 m.w.Nachw.).

    Bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen ist der Ausgleich für eine in dem Ausschluss einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung liegenden Härte nicht in Anwendung des Vollstreckungsmodells, sondern bei der Bemessung der Strafe für die nunmehr abzuurteilende Tat vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 09.11.2010, a.a.O., Rn. 8; Fischer , a.a.O., § 55 Rn. 22a).

  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, NJW 2011, 868).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 342/12

    Bildung einer Gesamtstrafe (mögliche Erledigung einer einbezogenen Einzelstrafe;

    Das Revisionsgericht kann daher nicht beurteilen, ob das Landgericht diese Geldstrafe zu Recht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB in die Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe einbezogen hat oder - für den Fall ihrer Erledigung - ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1, Härteausgleich 20).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 595/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Diese Regelung soll ihrem Grundgedanken nach sicherstellen, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach den §§ 53 und 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren, sodass der Täter im Ergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 1954 - 3 StR 189/54, BGHSt 7, 180, 181; Beschlüsse vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, StV 2011, 158; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 21.01.2014 - 1 RVs 102/13

    Anforderungen an die anzustellenden Berechnungen im Rahmen des Härteausgleichs

    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung, so erfordert die darin liegende Härte, nämlich dass nun an sich zwei isolierte (Gesamt-)Strafen, die nicht nach den §§ 54, 55 StGB in einer den Täter begünstigenden Weise auf eine einheitliche Gesamtstrafe zurückgeführt werden konnten, einen angemessenen Ausgleich (BGH NJW 2011, 868 m.w.N.).

    Eine Fallkonstellation, in der der Härteausgleich im Wege des Vollstreckungsmodells hätte vorgenommen werden können, wie es die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung für bestimmte Gestaltungen nahe legt (BGH NStZ 2010, 387) bzw. für "vorzugswürdig" erachtet (BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 301/11 = BeckRS 2011, 22411; str. a.A.: BGH NJW 2011, 868) ist hier nicht gegeben.

  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 301/11

    Härteausgleich (revisionsgerichtliche Prüfung; Vollstreckungslösung;

  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 176/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderlicher Härteausgleich)

  • LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 KLs 9/12

    Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für einen besonders schweren Fall der

  • BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe;

  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 543/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Maßgebliche Bestimmung des

  • BGH, 22.09.2021 - 3 StR 64/21

    Teileinstellung

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 439/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich gescheiterter

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 278/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Entscheidung über einen Härteausgleich)

  • BGH, 15.09.2015 - 2 StR 303/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtstrafe bei bereits

  • BGH, 11.04.2011 - 5 StR 100/11

    Härteausgleich für infolge der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe entgangene

  • BGH, 18.03.2014 - 2 StR 590/13

    Beschwer des Angeklagten durch die Anwendung des Vollstreckungsmodells

  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 604/10

    Keine Vollstreckterklärung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe als

  • OLG Köln, 26.10.2021 - 1 RVs 198/21
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