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   OLG Köln, 20.04.2012 - II-25 WF 64/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10699
OLG Köln, 20.04.2012 - II-25 WF 64/12 (https://dejure.org/2012,10699)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2012 - II-25 WF 64/12 (https://dejure.org/2012,10699)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2012 - II-25 WF 64/12 (https://dejure.org/2012,10699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufsorientierungsjahr stellt allgemeine Schulausbildung im Sinne der BGB-Vorschrift über die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Kindesunterhalt dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Ausbildungsunterhaltsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Einer Schulausbildung steht es daher gleich, wenn ein Kind, ohne einen Beruf auszuüben, allgemeinbildenden Schulunterricht in Form von Privat- und Abendkursen erhält, der diesem Ziel dient, eine staatlich anerkannte allgemeine Schulabschlussprüfung abzulegen (BGH FamRZ 2001, 1068 - zitiert nach Juris; SenE v. 17.05.2002 - 25 UF 269/01 = FamRZ 2003, 179 [L] - zitiert nach Juris; Wendl/Dose -Klinkhammer , Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage 2011, § 2 Rz. 584).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    b) Die Frage, ob und bejahendenfalls in welcher Größenordnung eine Herabsetzung dieses Selbstbehalts der Kindesmutter mit Rücksicht auf einen von ihrem neuen Ehemann zur Verfügung gestellten, den Selbstbehalt ganz oder teilweise deckenden Familienunterhalt angesichts des Umstands in Betracht kommt, dass die Kindesmutter ihrerseits erwerbstätig ist (hierzu vgl. Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 555, 574, 291 ff., 279; s. auch BGH FamRZ 2008, 594 - zitiert nach Juris, dort Tz. 36) stellt eine komplexe Rechtsfrage dar, zu der ggf. noch weiterer tatsächlicher Vortrag der Beteiligten erforderlich ist und die - ebenso wie diejenige der Verwirkung - nicht im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren abschließend beurteilt werden kann.
  • OLG Hamm, 31.07.1995 - 13 WF 193/95
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    In der Rechtsprechung wird aber eine - und dann auch nur teilweise - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs lediglich für Fälle längeren verschwiegenen Einkommensbezugs erwogen (OLG Hamm FamRZ 1996, 809; OLG Koblenz FamRZ 1999, 402 - beide zitiert nach Juris: mehr als ein Jahr).
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
  • OLG Koblenz, 02.02.1998 - 13 UF 931/97

    Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen bei Verschweigen der

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    In der Rechtsprechung wird aber eine - und dann auch nur teilweise - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs lediglich für Fälle längeren verschwiegenen Einkommensbezugs erwogen (OLG Hamm FamRZ 1996, 809; OLG Koblenz FamRZ 1999, 402 - beide zitiert nach Juris: mehr als ein Jahr).
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 25 UF 269/01

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Einer Schulausbildung steht es daher gleich, wenn ein Kind, ohne einen Beruf auszuüben, allgemeinbildenden Schulunterricht in Form von Privat- und Abendkursen erhält, der diesem Ziel dient, eine staatlich anerkannte allgemeine Schulabschlussprüfung abzulegen (BGH FamRZ 2001, 1068 - zitiert nach Juris; SenE v. 17.05.2002 - 25 UF 269/01 = FamRZ 2003, 179 [L] - zitiert nach Juris; Wendl/Dose -Klinkhammer , Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage 2011, § 2 Rz. 584).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03

    Zur Frage der Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes bei langer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Die schwere Verfehlung der Antragstellerin gegenüber ihrem Vater läge dann darin begründet, dass sie diesem einen nicht unerheblichen Schaden durch diese schuldhafte Pflichtverletzung zugefügt hat (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 301 - zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen Schülers - Teilweise Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um eine Obliegenheitsverletzung der unterhaltsberechtigten Antragstellerin sondern um die eines Dritten, ihrer Mutter, deren Verhalten ihr nicht zurechenbar ist (OLG Nürnberg MDR 2000, 34; s. weiter Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage 2010, Rz. 180; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 435, 567).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
    Anderenfalls würde dieses summarische Verfahren an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 867 - zitiert nach Juris).
  • KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Erwerbstätigkeit des

    Festzuhalten ist denn auch, dass die unterlassene Information über unterhaltsrechtlich relevante Gesichtspunkte wie etwa den Bezug von Nebeneinkünften durch das volljährige Kind in Zeiträumen, in denen dieses bereits volljährig war (§ 1611 Abs. 2 BGB), zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2012 - 25 WF 64/12 -, NJW 2012, 2364 [unterlassene Mitteilung über den Schulabbruch]; OLG Köln, Urteil vom 20. April 2004 - 11 UF 229/03 -, FamRZ 2005, 301 [Weiterbezug von Unterhalt trotz Schulabbruchs]; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1998 - 13 UF 931/97 -, FamRZ 1999, 402 [Verschweigen von Nebeneinkünften über einen längeren Zeitraum hinweg]).
  • AG Frankfurt/Main, 06.06.2017 - 403 F 3322/16
    Das volljährige Kind, das einen leistungsfähigen Elternteil auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch nimmt, braucht sich nicht im Rahmen des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB auf hypothetische, unter Verletzung einer Erwerbsobliegenheit nicht erzielte Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 231 f.; OLG Brandenburg, BeckRS 2003, 6689; OLG Köln, NJW 2012, 2364 f.).
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