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   VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11   

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VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11 (https://dejure.org/2012,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 (https://dejure.org/2012,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 10 S 3390/11 (https://dejure.org/2012,2855)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2744
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Denn selbst wenn zu Gunsten des Klägers von einem Verstoß gegen die strafprozessuale Beweiserhebungsvorschrift des § 81a Abs. 2 StPO ausgegangen wird - den der Senat offen lässt -, folgt daraus nicht zugleich ein Verbot für die Fahrerlaubnisbehörde, das Ergebnis der Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu verwerten (vgl. hierzu umfassend Beschluss des Senats vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - VBlBW 2010, 400).

    Auch der schnelle Abbau von Drogen im Körper könnte eine Eilkompetenz des Polizeibeamten rechtfertigen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - a.a.O., m.w.N.).

    Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (vgl. umfassend Senatsbeschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - a.a.O., m.w.N. aus der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; sowie vom 28.11.2011 - 10 S 2304/11 -).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81a Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (vgl. hierzu mit zahlreichen weiteren Nachweisen Beschluss des Senats vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - a.a.O.).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Anordnung durch Polizeibeamte nicht schlechthin ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst oder gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10 u.a.- DAR 2011, 196).

    Entgegen der Auffassung des Klägers gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/08 - juris), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - a.a.O.), wenn nicht ihrerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 CS 10.540

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Etwa nach zwölf Stunden ist THC nicht mehr bzw. nur noch mit Werten unter 0, 7 ng/ml nachweisbar (vgl. zum Ganzen: Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Kap. 3.12.1 Ziff. 3.1; Peter Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, 2001, S. 105, 114; Möller u.a., Blutalkohol Vol. 43, 2006, S. 361 f.; BayVGH, Beschlüsse vom 19.07.2010 - 11 CS 10.540 - juris; sowie vom 20.09.2007 - 11 CS 07.1589 - juris - jeweils mit ausführlichen Nachweisen aus dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Originalschrifttum).
  • VGH Bayern, 20.09.2007 - 11 CS 07.1589
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Etwa nach zwölf Stunden ist THC nicht mehr bzw. nur noch mit Werten unter 0, 7 ng/ml nachweisbar (vgl. zum Ganzen: Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Kap. 3.12.1 Ziff. 3.1; Peter Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, 2001, S. 105, 114; Möller u.a., Blutalkohol Vol. 43, 2006, S. 361 f.; BayVGH, Beschlüsse vom 19.07.2010 - 11 CS 10.540 - juris; sowie vom 20.09.2007 - 11 CS 07.1589 - juris - jeweils mit ausführlichen Nachweisen aus dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Originalschrifttum).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    a) Gelegentlicher Konsum liegt nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend herangezogenen ständigen Rechtsprechung des Senats bereits dann vor, wenn der Betroffene mehr als einmal Cannabis konsumiert hat, wenn es mithin zumindest zu zwei unabhängigen Konsumvorgängen gekommen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 - VBlBW 2004, 32; BayVGH, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 - juris).
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    In der strafprozessualen Rechtsprechung ist anerkannt, dass über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots - mit Ausnahme ausdrücklich geregelter Verwertungsverbote - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der wiederstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.2011 - 2 BvR 7072/10 - NJW 2011, 2783, m.w.N. zur Rechtsprechung der Strafgerichte).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/08 - juris), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - a.a.O.), wenn nicht ihrerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11
    Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135; Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156) bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mehr als 1, 0 ng/ml im Blut anzunehmen, da ab dieser Wirkstoffkonzentration nach naturwissenschaftlich-medizinischer Erkenntnis davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf den Betreffenden signifikant erhöht.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 11 CS 08.2576

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration im

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    Bei der insoweit gebotenen Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls (zum Maßstab bei der Prüfung eines Verwertungsverbots im Verwaltungsverfahren vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, VBlBW 2010, 400, und vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 -, NJW 2012, 2744; Urteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; ferner Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 5. Aufl. 2013, Rn. 237 ff.; Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 24 Rn. 33 und § 26 Rn. 60; Spilker, Behördliche Amtsermittlung, 2015, S. 217 ff.; jeweils m. w. N.), besteht kein Grund, die in dem Kommissionsbericht enthaltenen Erkenntnisse einem Verwertungsverbot zu unterziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 2373/20

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen als "geborene"

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 -NJW 2009, 3642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 -NJW 2009, 3642; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.2.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744).
  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - nicht substantiiert, nachvollziehbar und glaubhaft vorgetragen wird, dass und warum der Vortrag während der Verkehrskontrolle unzutreffend gewesen sein soll und wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen haben soll (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.1012, 10 S 3390/11, NJW 2012, 2744, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    So geht etwa die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch davon aus, dass selbst bei einem Verstoß gegen strafprozessuale Beweiserhebungsvorschriften daraus nicht zugleich ein Verbot für die Fahrerlaubnisbehörde folgt, das Ergebnis dieser strafprozessualen Maßnahme im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu verwerten (vgl. hierzu umfassend Senatsbeschlüsse vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - VBlBW 2010, 400; sowie vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2747).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Angaben eines Beschuldigten gegenüber der Polizei im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren selbst bei einem etwaigen Verstoß gegen strafprozessuale Bestimmungen grundsätzlich gegen ihn verwendet werden können und keinem Verwertungsverbot unterliegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744 und vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 - NJW 2007, 2571; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.09.2013 - 16 B 976/13 - juris und vom 03.09.2010 - 16 B 382/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 31.05.2012 - 11 CS 12.807 - juris; VG München, Urteil vom 23.01.2015 - M 6a K 14.4275 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Bei der insoweit gebotenen Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls (zum Maßstab bei der Prüfung eines Verwertungsverbots im Verwaltungsverfahren vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, VBlBW 2010, 400, und vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 -, NJW 2012, 2744; Urteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; ferner Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 5. Aufl. 2013, Rn. 237 ff.; Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 24 Rn. 33 und § 26 Rn. 60; Spilker, Behördliche Amtsermittlung, 2015, S. 217 ff.; jeweils m.w.N.), besteht kein Grund, die in dem Kommissionsbericht enthaltenen Erkenntnisse einem Verwertungsverbot zu unterziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 512/20

    Bevollmächtigung des Vorsitzenden eines Zweckverbandes durch eine Gemeinde im

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung, also eine Korrektur des Ergebnisses der erstinstanzlichen Entscheidung, nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2015 - 3 S 901/15

    Nachbarschützende Wirkung einer hinteren Baugrenze

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 10 S 1586/14

    Anordnung einer MPU bei gelegentlichem Cannabis-Konsum; Fahren eines Kfz mit

    Etwa nach zwölf Stunden ist THC nicht mehr bzw. nur noch mit Werten unter 0, 7 ng/ml nachweisbar (vgl. zum Ganzen: Schubert/ Schneider/ Eisenmenger/ Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Kap. 3.12.1 Ziff. 3.1; Peter Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, 2001, S. 105, 114; Möller u.a., Blutalkohol Vol. 43, 2006, S. 361 f.; vgl. auch Senatsurteile vom 22.11.2012 - 10 S 1783/10 - und 10 S 3174/11 -, VBlBW 2013, 391; Senatsbeschlüsse vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744 und vom 28.04.2014 - 10 S 355/14; BayVGH, Beschlüsse vom 19.07.2010 - 11 CS 10.540 - juris; sowie vom 20.09.2007 - 11 CS 07.1589 - juris - jeweils mit Nachweisen aus dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Originalschrifttum).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

  • VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20

    Anerkennung von Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher

  • VG Stuttgart, 23.02.2022 - 8 K 658/20

    Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe; Blaulicht; Kennleuchten für

  • VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2017 - 9 K 8912/17

    Cannabis; Fahrerlaubnis; Substantiierung; einmaliger Konsum; Erstkonsum;

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