Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12   

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https://dejure.org/2012,25747
BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 246 Abs. 1 und 2 StGB; § 266 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen Untreue; schwerere Strafdrohung; Strafzumessung)

  • lexetius.com

    StGB §§ 246 Abs. 1 und 2, 266 Abs. 2 i. V. m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246 Abs 1 StGB, § 246 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue und Unterschlagung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Veruntreuende Unterschlagung tritt hinter gewerbsmäßiger Untreue zurück - Aufgrund formeller Subsidiarität tritt die veruntreuende Unterschlagung in Konkurrenz hinter der gewerbsmäßigen Untreue zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Subsidiarität der Unterschlagung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2013, 124)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formelle Subsidiarität der qualifizierten Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3046
  • NStZ 2012, 628
  • NStZ 2013, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die konkurrierende Norm auch eine höhere Strafdrohung vorsieht als der qualifizierte Unterschlagungstatbestand (zum Vergleichsmaßstab bei § 125 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 477/02

    Formelle Subsidiarität der Unterschlagung auch gegenüber dem Totschlag;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Es besteht - unbeschadet der Platzierung in Absatz 1 (LK/Vogel aaO) - schon nach dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. zur weiten Wortlautauslegung BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238 f.) kein Grund zu der Annahme, dass die Subsidiaritätsklausel im Fall einer nach § 246 Abs. 2 StGB qualifizierten Unterschlagung keine Geltung mehr beanspruchen soll.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dies gilt nach der Rechtsprechung für ein Zusammentreffen der Unterschlagung mit allen Delikten, für die das Gesetz eine höhere Strafdrohung vorsieht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; krit. Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 246 Rn. 23a).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Eine Strafbarkeit wegen Betruges ginge einem Schuldspruch wegen Unterschlagung aufgrund deren Subsidiarität (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628) konkurrenzrechtlich vor.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Diese gilt innerhalb derselben prozessualen Tat für alle Delikte mit höherer Strafdrohung unabhängig von ihrer Schutzrichtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628; vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 573/19

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen

    Die tateinheitliche Verurteilung wegen veruntreuender Unterschlagung begegnet wegen der formellen Subsidiarität gegenüber der Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2012 - III-3 RVs 41/12   

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https://dejure.org/2012,21791
OLG Hamm, 09.07.2012 - III-3 RVs 41/12 (https://dejure.org/2012,21791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2012 - III-3 RVs 41/12 (https://dejure.org/2012,21791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12 (https://dejure.org/2012,21791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 20; StrEG § 1 Abs. 1; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung); Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Fehlende Beschwer bei Freispruch; Entscheidung des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen [Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung]; Ermessensausübung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3046
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.12.1973 - 3 Ws 515/73
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2012 - 3 RVs 41/12
    An seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest.

    Das Beschwerdegericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (gegen eine solche Beschränkung ausdrücklich OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190, und Meyer-Goßner, a.a.O., § 8 StrEG Rdnr. 22; ebenso wohl auch BGH, NStZ-RR 2010, 296; an seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest), sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung.

  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2012 - 3 RVs 41/12
    Das Beschwerdegericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (gegen eine solche Beschränkung ausdrücklich OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190, und Meyer-Goßner, a.a.O., § 8 StrEG Rdnr. 22; ebenso wohl auch BGH, NStZ-RR 2010, 296; an seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest), sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung.
  • OLG Stuttgart, 11.02.2000 - 1 Ws 13/00
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2012 - 3 RVs 41/12
    Das Beschwerdegericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (gegen eine solche Beschränkung ausdrücklich OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190, und Meyer-Goßner, a.a.O., § 8 StrEG Rdnr. 22; ebenso wohl auch BGH, NStZ-RR 2010, 296; an seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest), sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung.
  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Die Vorentscheidung wird durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzt (vgl. OLG Schleswig, NJW 1976, 1467; OLG Hamm NJW 2012, 3046).
  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Der Senat ist dabei als Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - III-1 Ws 518/14, juris, Rn. 13; Beschluss vom 09. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12, juris, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2000 - 1 Ws 13/00, juris, Rn. 7 zu § 6 Abs. Abs. 1 Nr. 2 StrEG; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 309, Rn. 4 m.w.N. ).
  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Im Rahmen der Überprüfung der nach § 6 Abs. 1 StrEG zu treffenden Ermessensentscheidung ist das Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190; Cornelius in BeckOK, 31. Edition, § 8 StrEG Rnr. 17 m.w.N.; Kunz, StrEG 4. Auflage, § 8 Rnr. 66 m.w.N.; an seiner anderslautenden Auffassung in NStZ 2010, 284 hält der Senat, ebenso wie das OLG Hamm [vgl. Beschluss vom 9. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12 - Juris] nicht mehr fest).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14

    Entschädigung; einstweilige Unterbringung

    Denn das Beschwerdegericht ist nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Hamm, NJW 2012, 3046 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 286; KG, NStZ 2010, 284, allerdings nicht für den - hier gegebenen - Fall, dass der Tatrichter überhaupt keine Ermessenserwägungen angestellt hat - vgl. insoweit KG, NStZ-RR 2013, 32).
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