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   OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11 - 106   

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https://dejure.org/2012,30605
OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11 - 106 (https://dejure.org/2012,30605)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.10.2012 - 8 U 391/11 - 106 (https://dejure.org/2012,30605)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 8 U 391/11 - 106 (https://dejure.org/2012,30605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlen von Pachtzins bei Entfallen der Geschäftsgrundlage eines geschlossenen Pachtvertrages infolge der nachträglichen Änderung des EEG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 32 Abs. 3
    Störung der Geschäftsgrundlage eines zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage geschlossenen Pachtvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Photovoltaik: Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Änderung des EEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • flaig-ritterhoff.de (Kurzanmerkung)

    Gesetzliche EEG-Vergütungsstreichung ist Grund für Nutzungsvertragskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Wegfall der EEG-Förderung: Störung der Geschäftsgrundlage! (IMR 2013, 1070)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3731
  • BauR 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Diese Geschäftsgrundlage ist durch die aufgrund des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.8.2010 (BGBl I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.2010 in Kraft getretene Änderung des § 32 Abs. 3 EEG, die von Verfassung wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2010, 905 ff.), entfallen.

    Es liegt auf der Hand, dass eine Photovoltaikanlage unter diesen Bedingungen nicht wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann (so bereits BVerfG NVwZ-RR 2010, 905 ff. Rdnr. 29, zit. nach juris), weshalb es der von der Beklagten für diese Behauptung beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedarf.

    Schon im Hinblick hierauf musste, auch wenn die Investitionen in Projekte auf ehemaligen Ackerflächen auf der Grundlage des EEG 2009 im Hinblick auf den auch danach erforderlichen Beschluss über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zunächst auf einer ungesicherten Vertrauensgrundlage beruhten (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2010, 905 ff. Rdnr. 35 ff., zit. nach juris), anders als im Falle von Steuervergünstigungen nicht ohne Weiteres mit einem Wegfall der garantierten Vergütung gerechnet werden.

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters bzw. Pächters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters bzw. Pächters, welches dieser nicht nachträglich auf den Vermieter bzw. Verpächter verlagern kann (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 22; NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 30; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 17; jeweils zit. nach juris).

    b) Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die Parteien die Risikoverteilung ändern und vereinbaren, dass der Vermieter bzw. Verpächter das Geschäftsrisiko des Mieters bzw. Pächters - ganz oder zum Teil - übernimmt (vgl. BGH NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 31; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 18; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 17.03.2010 - XII ZR 108/08

    Gewerberaummiete: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters bzw. Pächters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters bzw. Pächters, welches dieser nicht nachträglich auf den Vermieter bzw. Verpächter verlagern kann (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 22; NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 30; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 17; jeweils zit. nach juris).

    b) Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die Parteien die Risikoverteilung ändern und vereinbaren, dass der Vermieter bzw. Verpächter das Geschäftsrisiko des Mieters bzw. Pächters - ganz oder zum Teil - übernimmt (vgl. BGH NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 31; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 18; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eintritt von Äquivalenzstörungen - Recht des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters bzw. Pächters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters bzw. Pächters, welches dieser nicht nachträglich auf den Vermieter bzw. Verpächter verlagern kann (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 22; NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 30; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 17; jeweils zit. nach juris).

    a) Zwar trifft es zu, dass der nachteilig Betroffene sich grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann, wenn die Änderung für ihn vorhersehbar war (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 27 f., zit. nach juris; NJW 2002, 3695 ff. Rdnr. 34, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 74; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 313 Rdnr. 23).

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    a) Zwar trifft es zu, dass der nachteilig Betroffene sich grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann, wenn die Änderung für ihn vorhersehbar war (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 27 f., zit. nach juris; NJW 2002, 3695 ff. Rdnr. 34, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 74; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 313 Rdnr. 23).

    Zwar kann sich der von der Störung Betroffene auch dann nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn er die entscheidende Änderung der Verhältnisse selbst bewirkt hat (vgl. BGH NJW 2002, 3695 ff. Rdnr. 34, zit. nach juris) oder sie während seines Verzugs mit der Leistung eingetreten ist (vgl. MünchKomm.BGB/ Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 75; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 313 Rdnr. 22).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung der getroffenen Vertragsvereinbarungen zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2000, 1714 ff. Rdnr. 46, zit. nach juris).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    In einem solchen Fall kann sich der Betroffene bei Verwirklichung des Risikos regelmäßig nicht auf das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen (vgl. BGH NJW 2010, 1874 ff. Rdnr. 24, zit. nach juris).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Aus diesem Grund führt etwa der Wegfall von Steuervergünstigungen regelmäßig nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil hiermit stets gerechnet werden muss (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 557 ff. Rdnr. 34; MünchKomm.BGB/Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 233).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Im Übrigen genügt es für eine Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien bestimmte Umstände als selbstverständlich ansahen, ohne sich diese bewusst zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 699 ff. Rdnr. 19, zit. nach juris).
  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1037 ff. Rdnr. 8, zit. nach juris).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

    Daher ist eine Vertragsanpassung im Allgemeinen dann als unzumutbar anzusehen, wenn sie nur zu einem Vertragsinhalt führen kann, der einer Überprüfung am Maßstab eines hypothetischen Parteiwillens nicht standhält und den zumindest eine Partei in Kenntnis der geänderten Umstände nicht vereinbart hätte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2012, 3731, 3734 [zu B IV 1 a]; Erman/Böttcher, BGB, 15. Aufl., § 313 Rn. 44; MünchKomm.BGB/Finkenauer, 8. Aufl., § 313 Rn. 105).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZR 129/16

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis setzt Zugang der Vertragsurkunden nicht

    Damit weicht es von der in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten, dort aber nicht näher begründeten Beurteilung vergleichbarer Nutzungsverhältnisse als Pachtvertrag ab (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2017, 694, 695; OLG Frankfurt Beschluss vom 4. November 2014 - 20 W 256/13 - juris Rn. 11 f.; OLG Saarbrücken NJW 2012, 3731 ff.; OLG München MittBayNot 2008, 320 f.; OLG Koblenz CuR 2007, 107, 108; OLG Schleswig WM 2005, 1909, 1912; OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 644; Vergabekammer Bremen Beschluss vom 14. August 2007 - VK 5/07 - juris Rn. 20 f.; offen gelassen etwa von OLG Oldenburg NJW-RR 2014, 571; OLG Brandenburg Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 113/10 - juris Rn. 29; OLG Brandenburg Urteil vom 16. September 2009 - 3 U 180/08 - juris Rn. 16; OLG Naumburg - Urteil vom 18. Dezember 2001 - 11 U 213/01 - juris Rn. 11).
  • OLG Dresden, 08.02.2017 - 5 U 1669/16

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrages über Gewerbeflächen wegen Störung der

    Während die außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses ein vertragsimmanentes Mittel zur Auflösung der Vertragsbeziehung ist, begründet die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalles bzw. Störung der Geschäftsgrundlage eine außerhalb des Vertrages liegende von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Pflichten zu lösen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95, NJW 1997, 1702; Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 52/09, NJW 2010, 1874; speziell zur Anwendbarkeit des § 313 Abs. 3 Satz 2 im Mietrecht: Senatsurteil vom 16.08.2012, 5 U 1350/11, ZMR 2013, 429; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.10.2012, 8 U 391/11, NJW 2012, 3731; OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2011, 7 U 54/10, DStR 2011, 2314; KG, Urteil vom 14.07.2014, 8 U 140/13, ZMR 2014, 876; vgl. auch Alberts in: Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Aufl., § 543 Rn. 6).
  • OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16

    Nutzungsvertrag über Dach- und Freiflächen zur Errichtung und zum Unterhalt von

    Entgegen der Ansicht des Klägers findet sich keine eindeutige Rechtsprechung zu der Rechtsnatur von Nutzungsverträgen der vorliegenden Art. Soweit der Kläger im Rahmen seiner Gegenerklärung vom 28.10.2016 (S. 13f, Bl. 372 d.A.) auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bremen (Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 5/07 -, juris), Saarbrücken (Urteil vom 04.10.2012 - 8 U 391/11 - 106, 8 U 391/11 -, juris; das von dem Kläger zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.09.2011, Az. 6 O 50/11, stellt hierzu die erstinstanzliche Entscheidung dar) und München (Beschluss vom 08.01.2008, juris) abstellt, die Nutzungsverträge zur Errichtung und Betrieb von Windkraftbzw.
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    Zudem hatte der Beklagte nur der Verkäuferin für die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage, welche nach § 5 Nr. 1 lit. c des Kaufvertrages für die Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate Voraussetzung war, die erforderliche Vollmacht für Erklärungen gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen nach § 10 des Kaufvertrages erteilt und die Insolvenzschuldnerin sollte ausschließlich die Wartung des ordnungsgemäß überlassenen Mietgegenstandes nach Ziffer 1 lit. e des Mietvertrages übernehmen, da sie als Mieterin nach der Inbetriebnahme dann auch das unternehmerische Risiko der Erwirtschaftung kostendeckender und gewinnabwerfender Erträge nach der tatsächlich geschaffenen Möglichkeit der Einspeisung trug (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.10.2012, 8 U 391/11-106, Juris Rdnr. 30).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19

    Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    Zudem hatte die Beklagte nur der Verkäuferin für die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage, welche nach § 5 Nr. 1 lit. c des Kaufvertrages für die Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate Voraussetzung war, die erforderliche Vollmacht für Erklärungen gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen nach § 10 des Kaufvertrages erteilt und die Insolvenzschuldnerin sollte ausschließlich die Wartung des ordnungsgemäß überlassenen Mietgegenstandes nach Ziffer 1 lit. e des Mietvertrages übernehmen, da sie als Mieterin nach der Inbetriebnahme dann auch das unternehmerische Risiko der Erwirtschaftung kostendeckender und gewinnabwerfender Erträge nach der tatsächlich geschaffenen Möglichkeit der Einspeisung trug (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.10.2012, 8 U 391/11-106, Juris Rdnr. 30).
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
    Dass sich das Schiedsgericht trotz dieses Vortrags nicht unkritisch von einer Preisbildung auf dieser Grundlage ausgegangen ist, sondern die Möglichkeit einer Preisfindung auf Basis erzielbarer Erlöse in Betracht gezogen und untersucht hat, ergibt sich aus den weiteren Darlegungen im Schiedsspruch sowie der ausführlichen Auseinandersetzung mit der seitens der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 04.10.2012 - 8 U 391/11).
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