Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12
BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11 (https://dejure.org/2012,12)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    BGB § 312c Abs. 2, § 312d Abs. 2; EGBGB Art. 240, 235; BGB-InfoV § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 10 aF

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Postfachadresse in Widerrufsbelehrung - Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt(e) beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312c Abs 2 BGB vom 02.12.2004, § 312d Abs 2 BGB vom 02.12.2004, Art 235 BGBEG, Art 240 BGBEG, § 1 Abs 1 Nr 10 BGB-InfoV vom 02.12.2004
    Fernabsatzvertrag: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse in der Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Postfach als Widerrufsadresse ausreichend?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag durch Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse im Fernabsatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Postfachanschrift als Widerrufsadresse zulässig?

  • kanzlei.biz

    Postfach als Widerrufsadresse

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Belehrung bei einem Fernabsatzvertrag

  • info-it-recht.de

    Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag

  • Betriebs-Berater

    Angabe von Postfachadresse als Widerrufsadresse für Belehrung über Widerrufsrecht ausreichend

  • rewis.io

    Fernabsatzvertrag: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse in der Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 312 c Abs. 2; BGB § 312 d Abs. 2; EGBGB Art. 240; EGBGB Art. 235; BGB-InfoV a. F. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BGB-InfoV a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 10
    Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag durch Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwurfeinschreiben: Zugangsbeweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Die Angabe einer Postfachadresse im Rahmen der Widerrufsbelehrung ist wirksam

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen (war) ausreichend

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe eines Postfachs in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht zulässig - ACHTUNG: Nach aktueller Rechtslage reicht dies nicht !

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angabe des Postfachs genügt bei Widerrufsbelehrung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Widerrufsbelehrung und Adressangaben

  • heise.de (Pressebericht, 26.01.2012)

    Postfach als Widerrufsadresse zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung - Postfach als Widerrufsadresse?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträgen - Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angabe des Postfachs genügt bei Widerrufsbelehrung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträge: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse ist zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Postfachadresse in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen ausreichend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Angabe von Postfachadresse als Widerrufsadresse für Belehrung über Widerrufsrecht ausreichend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Postfach als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Postfachadresse bei Widerruf im Versand reicht aus

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Postfach oder doch Hausanschrift?

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Postfachanschrift als Widerrufsadresse ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Fernabsatzverträgen: Postfach als Widerrufsadresse ist zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen bejaht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Fernabsatzvertrag - Angabe eines Postfachs ausreichend!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Achtung Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben bei der Widerrufsadresse mit Vorsicht behandeln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Postfach ist innerhalb der Widerrufsadresse zulässig

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fernabsatzverträge widerrufen - Postfach genügte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wirksamer Zustellungsnachweis durch Einwurf-Einschreiben // Der dokumentierte Zugang eines Einwurf-Einschreibens ist anerkannter Zustellungsnachweis.

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Postfach als Widerrufsadresse nicht ausreichend

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf ist an Postfach zu richten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben! (IBR 2012, 1126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1065
  • ZIP 2012, 531
  • MDR 2012, 268
  • NZM 2012, 622
  • VersR 2012, 579
  • WM 2012, 561
  • MMR 2012, 302
  • MIR 2012, Dok. 010
  • BB 2012, 586
  • K&R 2012, 283
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
    Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. April 2002, I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 - Postfachanschrift).

    Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt diesen Anforderungen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II - Postfachanschrift).

    Der Umstand, dass dieser damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, aaO), zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden.

  • BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
    Dabei kann dahinstehen, ob dem Kläger nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung im Folgenden aF) ein Recht zum Widerruf seiner auf Abschluss des Erdgasliefervertrages gerichteten Willenserklärung zustand oder ob ein solches Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 Fall 3 BGB wegen beschaffenheitsbedingt fehlender Eignung der Ware für eine Rücksendung ausgeschlossen war (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2009 - VIII ZR 149/08, WuM 2009, 309).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Die Mitteilung einer Postfachanschrift des Widerrufsadressaten setzte den Verbraucher in gleicher Weise wie die Mitteilung der Hausanschrift in die Lage, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 2002 aaO und vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, WM 2012, 561 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Der Umstand, dass [der Verbraucher ] damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, aaO), zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden (BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11 -, juris, Rn. 11 und 13 zu Fernabsatzverträgen).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Anderes galt aber für die - an sich zulässige (BGH, Urteile vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 und vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, WM 2012, 561 Rn. 13) und nach § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV aF für sich unschädliche - Bezeichnung des Empfangsbevollmächtigten.
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13

    Finanzierter Neuwagenkauf: Anwendbarkeit der Vorschriften des Fernabsatzvertrages

    Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, wonach die Angabe eines Postfaches den formalen Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsrechts genüge, hat die Klägerin mit Schreiben vom 6.3.2012 (GA I Bl. 96) sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Erklärungen vorsorglich angefochten, soweit diese als Anerkenntnis verstanden werden könnten.

    Dieser Rechtauffassung hat sich der Bundesgerichtshof im Urt. vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, MDR 2012, 268 jedoch nicht angeschlossen, sondern mit Blick auf die Funktion der Adressatenangabe, die darin besteht, den Verbraucher zweifelsfrei darüber zu informieren, an wen der Widerruf zu richten ist, die Auffassung vertreten, dass die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen der BGB-InfoV an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht genüge.

  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 [zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft]; BGH NJW 2002, 2391; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1707; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 360 Rn.3).
  • KG, 04.03.2019 - 8 U 74/17

    Anforderungen an die Widerrufsinformation hinsichtlich der ladungsfähigen

    Die Rechtsprechung des BGH zum alten Recht der Widerrufsbelehrung, wonach eine "Anschrift" i.S. von § 355 Abs. 2 S. 1 BGB (in der Fassung bis 10.06.2010) nur als "Postanschrift" zu verstehen war und daher auch eine Postfachanschrift einschloss (s. BGH, Urt. v. 12.07.2016 -XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 = NJW 2016, 3512 Tz 16; Urt. v. 25.01.2012 -VIII ZR 95/11, NJW 2012, 1065 Tz 13; Urt. v. 11.04.2002 -I ZR 306/99, NJW 2002, 2391), ist auf das seit dem 11.06.2010 geltende Recht der Widerrufsinformation nicht mehr anwendbar, da die oben genannten, aufeinander abgestimmten Vorschriften insoweit eine andere Auslegung ergeben (a.A. Bülow /Artz, Verbraucherkreditrecht, 9. Aufl., § 495 Rn 103; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.12.2018 -4 U 166/17 -juris Tz 41 f. für einen am 28.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag unter Hinweis auf "§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB aF" und die genannte Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    Dieser Auffassung dürfte auch nicht entgegenstehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse bei einem Fernabsatzvertrag auch unter Geltung der BGB-InfoV ausreichte (BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11, juris Tz. 11 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2018 - 4 U 166/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsinformation bei Angabe von

    Unter dem Begriff der "Anschrift" im Sinne des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. war nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift und dementsprechend auch die Postfachanschrift zu verstehen (BGH WM 2002, 1352, 1353 f.; 2012, 561, 562 Rn. 13; 2016, 1930, 1931 Rn. 16).

    Der Umstand, dass dieser damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Widerrufsempfängers einwerfen kann, steht dem mit der Einräumung des Widerrufsrechts bezweckten Verbraucherschutz nicht entgegen, zumal für den Verbraucher (auch) bei Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsadresse die Möglichkeit besteht, seine Widerrufserklärung durch Einwurfeinschreiben an den Unternehmer zu übersenden (BGH WM 2012, 561, 562 Rn. 13).

  • OLG Köln, 14.03.2019 - 12 U 226/17

    Rechte des Verbrauchers bei Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung nach Auslauf

    Auch die Angabe einer Postfachadresse ist als gesetzeskonform zu bewerten, da sie den Verbraucher in gleicher Weise wie durch die Mitteilung der Hausanschrift des Widerrufsadressaten in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (BGH, Urteil vom 25.01.2012, VIII ZR 95/11, zitiert nach juris, Rn. 13, Urteil vom 20.06.2017, XI ZR 72/16, zitiert nach juris, Rn. 26).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2013 - 7 U 129/13

    Widerspruch gegen eine fondsgebundene Lebensversicherung in einem Altfall:

    Die Entscheidung BGH NJW 2012, 1065 f (Urteil vom 25.1.2012, VIII ZR 95/11) ist nicht einschlägig.
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 U 4697/15
  • OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 17 U 138/14

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf von Darlehensvertrag

  • LG Bonn, 07.09.2015 - 3 O 336/14

    Erstattung von Zahlungen und Nutzungsersatz nach Widerruf eines

  • OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag

  • LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 5 O 493/13
  • LG Verden, 24.07.2015 - 4 O 363/14

    Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Verden

  • OLG Hamm, 14.09.2015 - 2 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Rechtsgeschäft in einer

  • OLG München, 21.08.2012 - 25 U 526/12

    Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung: Unterjährige Prämienzahlung

  • LG Aachen, 07.01.2016 - 1 O 255/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zum Erwerb einer

  • LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 8 O 168/12

    Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung i.R. der Beteiliging eines Anlegers

  • LG Bonn, 15.07.2016 - 3 O 431/15

    Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Wirksamkeit des Widerrufs

  • LG Münster, 21.04.2016 - 14 O 458/15

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf des Darlehensvertrages

  • LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung zweier Darlehensverträge in ein

  • LG Aachen, 05.11.2015 - 1 O 219/15

    Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach erklärtem

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12

    Zur Angabe einer Postanschrift in der Widerrufsbelehrung nach alter Rechtslage

  • LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 217/15

    Erfolgsaussichten eines Rücktritts vom Darlehensvertrag nach Verstreichen der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2543
BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10 (https://dejure.org/2011,2543)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10 (https://dejure.org/2011,2543)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 (https://dejure.org/2011,2543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 52 WaffG; § 54 WaffG
    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht (Tatbestandsverwirklichung; Vorsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts - unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 105 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts - unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand - Aufhebung des Nichtannahmebeschlusses in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 105 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts - unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand - Aufhebung des Nichtannahmebeschlusses in ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafprozessuale Durchsuchungsanordnung für Wohnräume wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das WaffG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts - unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand - Aufhebung des Nichtannahmebeschlusses in ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts - unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand - Aufhebung des Nichtannahmebeschlusses in ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafprozessuale Durchsuchungsanordnung für Wohnräume wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das WaffG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 148
  • NJW 2012, 1065
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443, und vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).

    Nur wenn der zur Kontrolle des Eingriffs berufene Richter sich den in Frage kommenden Straftatbestand vergegenwärtigt, kann die Verhältnismäßigkeit vollständig geprüft werden, weil die Zumutbarkeit des Eingriffs auch von der Schwere der vorgeworfenen Tat abhängt, für die die Strafdrohung von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443-1444).

  • BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65

    Ausschuß

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Der Wiedereinsetzungsantrag des Beschwerdeführers ist als Gegenvorstellung gegen den Nichtannahmebeschluss vom 7. April 2011 auszulegen (vgl. BVerfGE 19, 88 ), die unter den vorliegenden besonderen Umständen auch begründet ist.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 51, 97 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (Strafverteidiger; Tatverdacht der Beleidigung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443, und vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Ein Verstoß gegen diese Anforderung liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    Ein Verstoß gegen diese Anforderung liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10
    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 51, 97 ).
  • VG Schwerin, 18.04.2023 - 3 E 578/23

    Richterliche Anordnung einer waffenrechtlichen Durchsuchung nach Drohungen

    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordert es ferner, dass die Gründe für die Durchsuchung plausibel dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, BeckRS 2011, 56248, Rn. 21; dazu bb).

    (BVerfGE 96, 27 ; 103, 142 )." (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, BeckRS 2011, 56248 Rn. 20).

    Es darf nicht an einer sachlich zureichenden plausiblen Begründung für die Durchsuchung fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, BeckRS 2011, 56248 Rn. 21).

    ("Die Durchsuchung bedarf vor allem einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein, die angenommene Gefahr zu beseitigen. Dabei dürfen mildere, gleich geeignete Mittel nicht zur Verfügung stehen." [vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, BeckRS 2011, 56248 Rn. 22]).

  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Es kann dahinstehen, ob Gegenvorstellungen im sozialgerichtlichen Verfahren nach Einführung der Anhörungsrüge (§ 178a SGG) überhaupt noch statthaft sind (bejahend BVerfG Beschlüsse vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190, 199 f, 201 f und der 3. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 2674/10 - NJW 2012, 1065 sowie BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 RdNr 4; offenlassend BSG Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - Juris RdNr 1) und der Senat befugt sein könnte, seinen unanfechtbaren Beschluss vom 18.4.2013 ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage (vgl dazu BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310; Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm 4 unter D.) im Verfahren der Gegenvorstellung mit dem Ziel aufzuheben, die formelle und materielle Rechtskraft (§ 141 Abs. 1 SGG) des angefochtenen Urteils vom 11.6.2012 rückwirkend wieder zu beseitigen, die gemäß § 160a Abs. 4 S 3 SGG kraft Gesetzes mit der Ablehnung der Beschwerde durch das BSG zugunsten der Beklagten eingetreten ist (zur Abänderungsbefugnis als Voraussetzung einer Gegenvorstellung vgl BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = NJW 2009, 829, 830 RdNr 36; BGH Beschlüsse vom 2.2.2004 - II ZR 294/01 - NJW-RR 2004, 574 und vom 24.6.1980 - KZR 12/79 - NJW 1981, 55; BAG Beschluss vom 10.10.2012 - 5 AZN 991/12 (A) - NZA 2013, 167, 168 RdNr 3; BFH Beschlüsse vom 6.12.2011 - IX S 19/11 - BFH/NV 2012, 438 und vom 28.5.2010 - III S 11/10 - BFH/NV 2010, 1651).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen benannt werden (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 18, 414 ; 19, 148 ).
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