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   BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11   

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https://dejure.org/2012,5834
BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11 (https://dejure.org/2012,5834)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - XII ZB 479/11 (https://dejure.org/2012,5834)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 (https://dejure.org/2012,5834)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1093 Abs 1 S 1 BGB, § 1804 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1907 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1804, 1821 Abs. 1, 1907 Abs. 1; FamFG § 299
    Verzicht des Betreuers auf ein zugunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht eines Betreuers auf ein durch den Betreuten nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht zugunsten des Betreuten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf wirtschaftlich nachteiliges Wohnungsrecht durch Betreuer; Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts; verbotene Schenkung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Wohnrecht, Genehmigungspflicht

  • rewis.io

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zum Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht eines Betreuers auf ein durch den Betreuten nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht zugunsten des Betreuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verzicht des Betreuers auf ein Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnrecht wegen Pflegebedürftigkeit keine Schenkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf ein Wohnungsrecht durch den Betreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann der Betreuer auf Wohnrecht des Betreuten verzichten?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verzicht auf Wohnrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung eines Wohnungsrechts durch Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1956
  • MDR 2012, 652
  • FGPrax 2012, 108
  • FamRZ 2012, 967
  • Rpfleger 2012, 384
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11
    Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts für den Betreuten vorzunehmen (vgl. OLG Hamm RPfleger 2004, 214, 216; Staudinger/Engler BGB [2004] § 1828 Rn. 16; MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1828 Rn. 17).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11
    Für eine solche Gestattung bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten (BGH Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - FamRZ 2007, 632, 634 mwN).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11
    Sie kann - ähnlich einer Ermessensentscheidung - vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten oder einen unsachgemäßen, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch von seiner Entscheidungsbefugnis gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - juris Rn. 21; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 72 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Bei dieser Sachlage kann das Betreuungsgericht im Einzelfall sogar eine Aufgabe des Wohnungsrechts durch den Betreuer genehmigen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956 f.; Zimmer, NJW 2012, 1919 ff.).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 119/16

    Rückforderung des schenkweise erklärten Verzichts auf einen anlässlich der

    Unabhängig von den mit dem Nießbrauch verbundenen Belastungen hatte dieser - anders als möglicherweise ein bloßes Wohnungsrecht (vgl. dazu BGH NJW 2012, 1956 zu §§ 1804, 1821 Abs. 1 BGB; Zimmer NJW 2012, 1919 f.; Everts MittBayNot 2015, 14; andererseits aber OLG Nürnberg a.a.O.) - schon im Hinblick auf das Recht der Nutzungsziehung und Vermietung einen objektiven Vermögenswert.
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Hierin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur eine vorübergehende Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Beklagte, sondern eine Schenkung (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 23; siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, juris Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08, juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 7. April 1997 - 16 U 47/95, juris Rn. 14; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, juris Rn. 18 zur Schenkung im Sinne des § 1804 Satz 1 BGB).
  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 335/16

    Betreuung: Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des

    Zu den Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufs eines Grundstücks des Betroffenen durch den Betreuer (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013, XII ZB 334/12, FamRZ 2013, 438 und vom 25. Januar 2012, XII ZB 479/11, FamRZ 2012, 967 und Senatsurteil vom 22. Juli 2009, BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656).

    Maßgebender Gesichtspunkt ist das Gesamtinteresse, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 334/12 - FamRZ 2013, 438 Rn. 11 mwN und vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 9 mwN; Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656 Rn. 18 f.).

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten oder einen unsachgemäßen, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch von seiner Entscheidungsbefugnis gemacht hat (Senatsbeschluss 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    ee) Aus der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956) ergibt sich nichts Abweichendes.

    Einen solchen Nachteil hat der Bundesgerichtshof im dort zugrundeliegenden Fall verneint, weil dem Wohnungsrecht, an dessen Ausübung der Betreute auf Dauer gehindert war, eine laufende Kostenbelastung durch Hausgeld und Nebenkosten gegenüberstand, so dass die Aufgabe des Wohnungsrechts für den Betreuten wirtschaftlich günstig war (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956 Rn. 16 ff.).

  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12

    Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts:

    Die vereinbarungsgemäß unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts löst im Falle der Verarmung auch dann einen Rückforderungsanspruch aus, wenn der Wohnrechtsinhaber an der Ausübung kein Interesse mehr hat, er aber objektiv die Möglichkeit hätte, sein Recht weiter zu nutzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25.01.2012, XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (NJW 2012, 1956) ergebe sich nichts anderes.

    c) Der Einordnung, dass es sich bei dem Verzicht auf das Wohnungsrecht um eine Schenkung handelt, steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (NJW 2012, 1956) nicht entgegen.

  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19

    Streit um die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens;

    Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, 1804 BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, FamRZ 2012, 967).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch keine Einschränkung des Schenkungsverbots aufgrund der Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 25. Januar 2012 (XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967).

    Auf dieser tatsächlichen Grundlage hat der Senat entschieden, dass der Verzicht auf ein wertlos gewordenes Wohnungsrecht den Begriff der Schenkung im Sinne des § 1804 BGB nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 18).

    Die dieser Entscheidung zugrundeliegende Erwägung des Senats, dass eine Rechtsposition, die keinen Vermögenswert darstellt, nicht dem Schutz des § 1804 BGB untersteht (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 17), lässt sich - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - schon deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil es sich hier um werthaltiges Vermögen handelt.

    Der Zweck des § 1804 BGB liegt in dem Schutz des Vermögens des Betreuten, aus dem nichts unentgeltlich weggegeben werden soll (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 17).

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 334/12

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Überweisung eines Geldbetrages aus dem

    Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts für den Betreuten vorzunehmen (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 9).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der

    Im Übrigen ist ein Verzicht auf das Wohnungsrecht ohnehin nicht generell ausgeschlossen, sondern kommt etwa dann in Betracht, wenn ein Betroffener das Wohnungsrecht auf Dauer nicht mehr ausüben wird (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 7 ff. mwN).
  • LG Aachen, 25.03.2019 - 3 T 474/18

    Schenkungsversprechen auf den Todesfall, Testierfähigkeit, Geschäftsfähigkeit

    Hierbei kann dahinstehen, ob dies bereits aus dem Schenkungsverbot des § 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB folgt, wonach ein Betreuer an der Vertretung eines Betroffenen bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen gehindert ist (was nach Auffassung des BayObLG NJW-RR 2003, 4, vgl. dort 2.c,bb, insbesondere auch bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dessen Todesfall - dort diskutiert im Rahmen des Valutaverhältnisses bei § 331 BGB - gilt), oder ob auf Grundlage der Entscheidung des BGH in NJW 2012, 1956 (vgl. auch OLG Nürnberg ZEV 2014, 37) möglicherweise der Zweck der v.g. Vorschriften, die dem Schutz des Vermögens eines Betreuten dienen, mangels realen Vermögenswerts für die - bei einer Schenkung auf den Todesfall bei Eintritt der Schenkungsfolgen nicht mehr in ihrem Vermögen tangierten - Betroffene keinen Schutz mehr erfordert.

    Die Rechtsbeschwerde war, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH in NJW 2012, 1956, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17

    Klagebefugnis, Heimträger, Rechtsnachfolge, Verfahrenszeitraum,,

  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
  • OLG Frankfurt, 01.04.2022 - 20 W 221/21

    Bestimmbarkeit des Eintritts eines Ereignisses bei Bestellung eines

  • SG Münster, 17.07.2012 - S 8 SO 214/12

    Überleitung des Anspruchs aus der fehlenden Inanspruchnahme des dinglichen

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