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   OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40384
OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10 (https://dejure.org/2012,40384)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2012 - 11 Wx 42/10 (https://dejure.org/2012,40384)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 11 Wx 42/10 (https://dejure.org/2012,40384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sterberegister und Sterbeurkunde: Eintragung des akademischen Grads des Verstorbenen nach 1. Januar 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung des akademischen Grades eines Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 31 PStG; § 60 PStG
    Eintragung des akademischen Grades des Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Akademiker bis in den Tod

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Dr. in der Sterbeurkunde

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    "Dr. med." vergeht im Tod

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doktortitel hat nichts in Sterbeurkunde zu suchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Eintragung des akademischen Grades eines Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde - Bisherige Verwaltungspraxis nach Einführung des § 31 PStG überholt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1099
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 08.08.2012 - 11 W 1282/12

    Personenstandsverfahren: Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10
    Auf diese tatsächliche Übung hat auch in neuester Zeit trotz der Änderung des Personenstandsrechts zum 01.01.2009 durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19.02.2007 - Personenstandsrechtsreformgesetz - (BGBl Teil 1 2007 Nr. 5 23.02.2007 S. 122) das OLG Nürnberg seine Beschlüsse vom 17.03.2010 und 08.08.2012 gestützt, in denen es den Standesbeamten angewiesen hat, im Heiratsregister und im Geburtenregister dem Namen des jeweiligen Antragstellers den akademischen Grad "Dr." voranzustellen (vgl. B. v. 17.03.2010 Az.: 11 W 229/10, BeckRS 2010, 11992; B.v. 08.08.2012 Az. 11 W 1282/12 StAZ 2012, 374).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10
    Bereits 1962 hatte der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass akademische Grade zwar kein Namensbestandteil sind und nicht zu den Berufsangaben gerechnet werden, gleichwohl die Eintragung in die Personenstandsbücher ständiger Übung entspricht und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung der Fassung des § 62 PStG im Gesetz vom 18.05.1957, das den Wegfall der Berufsangabe der Eltern in der Geburtsurkunde der Kinder betraf, die bestehende Übung der Eintragung akademischer Grade ändern wollte (BGH, B. v. 19.12.1962, IV ZB 282/62, NJW 1993, 581).
  • BayObLG, 27.03.1995 - 1Z BR 99/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10
    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat 1995 (vgl. B. v. 27.03.1995, 1 Z BR 99/94, BayObLGZ 1995, 140 ff.) entschieden, dass der akademische Grad eines Elternteils auf dessen Verlangen im Geburtenbuch einzutragen sei, da dies einer tatsächlich bestehenden Übung entspreche und allgemein als rechtsmäßig angesehen werde, wenn es dem Willen des Inhabers entspreche.
  • BGH, 19.12.1962 - IV ZB 282/62

    Eintragung akademischer Grade

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10
    Bereits 1962 hatte der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass akademische Grade zwar kein Namensbestandteil sind und nicht zu den Berufsangaben gerechnet werden, gleichwohl die Eintragung in die Personenstandsbücher ständiger Übung entspricht und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung der Fassung des § 62 PStG im Gesetz vom 18.05.1957, das den Wegfall der Berufsangabe der Eltern in der Geburtsurkunde der Kinder betraf, die bestehende Übung der Eintragung akademischer Grade ändern wollte (BGH, B. v. 19.12.1962, IV ZB 282/62, NJW 1993, 581).
  • OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 11 W 229/10

    Personenstandsrecht: Eintragung akademischer Grade in das Eheregister

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 Wx 42/10
    Auf diese tatsächliche Übung hat auch in neuester Zeit trotz der Änderung des Personenstandsrechts zum 01.01.2009 durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19.02.2007 - Personenstandsrechtsreformgesetz - (BGBl Teil 1 2007 Nr. 5 23.02.2007 S. 122) das OLG Nürnberg seine Beschlüsse vom 17.03.2010 und 08.08.2012 gestützt, in denen es den Standesbeamten angewiesen hat, im Heiratsregister und im Geburtenregister dem Namen des jeweiligen Antragstellers den akademischen Grad "Dr." voranzustellen (vgl. B. v. 17.03.2010 Az.: 11 W 229/10, BeckRS 2010, 11992; B.v. 08.08.2012 Az. 11 W 1282/12 StAZ 2012, 374).
  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 526/12

    Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im

    Dieses Vorhaben - über das auf fachlicher Ebene an sich Einigkeit geherrscht hatte - scheiterte am Widerstand des Bundesrates, der einer Änderung der Dienstanweisung nur mit der Maßgabe zustimmte, dass die dort bislang enthaltenen Regelungen über die Eintragung akademischer Grade erhalten blieben (Gaaz StAZ 1985, 189, 190; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1099, 1100; Berkl StAZ 2013, 177, 178).

    Eine abweichende Auffassung meint demgegenüber, dass nach der Reform des Personenstandsgesetzes von einer Fortgeltung des bisherigen Gewohnheitsrechts nicht mehr ausgegangen werden könne (OLG Karlsruhe NJW 2013, 1099, 1100 f; OLG Celle Beschluss vom 5. Februar 2013 - 17 W 9/12 - juris Rn. 15 ff. = StAZ 2013, 142 [Ls.]; Gaaz/Bornhofen Personenstandsgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 30 und § 21 Rn. 35 [zum Geburtenregister]; Gaaz FamRZ 2007, 1057, 1060; Selbig StAZ 2010, 148 f.; Helms StAZ 2012, 376; Berkl StAZ 2013, 177, 179 ff.).

    Vielmehr enthalten die Gesetzgebungsmaterialien für das nach Erlass der angefochtenen Entscheidung verabschiedete Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 BGBl. I S. 1122) in der Begründung zur Neufassung von § 69 PStV einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Angabe des akademischen Grades "nach dem ab 1. Januar 2009 geltenden Personenstandsrecht nicht mehr vorgesehen" sei (BT-Drucks. 17/10489 S. 52; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1099, 1101), ohne dass dieser Aspekt während der Beratungen des Gesetzentwurfes in Frage gestellt worden wäre (Berkl StAZ 2013, 177, 181).

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