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   EuGH, 11.04.2013 - C-645/11   

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EuGH, 11.04.2013 - C-645/11 (https://dejure.org/2013,6192)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - C-645/11 (https://dejure.org/2013,6192)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - C-645/11 (https://dejure.org/2013,6192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Nr. 1 - Begriff 'Zivil- und Handelssache' - Rechtsgrundlos geleistete Zahlung einer staatlichen Stelle - Rückforderung der Zahlung in einem Gerichtsverfahren - Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im Fall ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sapir u.a.

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Nr. 1 - Begriff "Zivil- und Handelssache" - Rechtsgrundlos geleistete Zahlung einer staatlichen Stelle - Rückforderung der Zahlung in einem Gerichtsverfahren - Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im Fall der ...

  • EU-Kommission

    Sapir u.a.

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Nr. 1 - Begriff ‚Zivil- und Handelssache‘ - Rechtsgrundlos geleistete Zahlung einer staatlichen Stelle - Rückforderung der Zahlung in einem Gerichtsverfahren - Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen bei Rückforderung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen einer staatlichen Stelle zur Wiedergutmachung staatlichen Unrechts; Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im Fall eines engen Zusammenhangs zwischen den Klagen und bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen bei Rückforderung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen einer staatlichen Stelle zur Wiedergutmachung staatlichen Unrechts; gerichtliche Zuständigkeit im Fall des engen Zusammenhangs zwischen den Klagen und bei Wohnsitz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer öffentlichen Stelle anwendbar, die nach dem Verkauf eines Grundstücks, das zuvor Gegenstand einer Enteignung durch ein totalitäres Regime war, den ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwendbarkeit der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit auf Restitutionsansprüche

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGVVO
    EuGH zur Klage des Landes Berlin nach NS-Wiedergutmachung - Berliner Gericht nicht für in Israel lebende Erben zuständig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Sapir u.a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1661
  • EuZW 2013, 503
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Nach der Zuständigkeitsregel des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 kann eine Person, wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 201, I-12533, Randnr. 73).

    Diese Sonderregel, die von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 2 dieser Verordnung abweicht, ist in der Weise eng auszulegen, dass sie eine Auslegung über die ausdrücklich in der Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus nicht zulässt (vgl. Urteil Painer, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich dieses Zusammenhangs hat der Gerichtshof entschieden, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 40, und Painer, Randnr. 79).

    Eine solche Übereinstimmung ist nur einer von mehreren relevanten Faktoren (vgl. Urteil Painer, Randnrn.

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist zu prüfen, ob zwischen den verschiedenen Klagen eines Klägers gegen verschiedene Beklagte ein Zusammenhang besteht, der eine gemeinsame Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, Slg. 2007, I-8319, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich dieses Zusammenhangs hat der Gerichtshof entschieden, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 40, und Painer, Randnr. 79).

    Zweitens wird, wie bereits ausgeführt, in Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung eine Sonderregel aufgestellt, die in der Weise eng auszulegen ist, dass sie eine Auslegung über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus nicht zulässt (vgl. in diesem Sinne Urteil Freeport, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Ob dies in einem Rechtsstreit wie dem des Ausgangsverfahrens der Fall ist, ist daher anhand der Grundlage der erhobenen Klage und der Modalitäten ihrer Erhebung zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2002, Baten, C-271/00, Slg. 2002, I-10489, Randnr. 31, und vom 15. Mai 2003, Préservatrice foncière TIARD, C-266/01, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-266/01

    Préservatrice Foncière TIARD

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Ob dies in einem Rechtsstreit wie dem des Ausgangsverfahrens der Fall ist, ist daher anhand der Grundlage der erhobenen Klage und der Modalitäten ihrer Erhebung zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2002, Baten, C-271/00, Slg. 2002, I-10489, Randnr. 31, und vom 15. Mai 2003, Préservatrice foncière TIARD, C-266/01, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-292/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER DES VERHALTENS VON

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dieser Anwendungsbereich im Wesentlichen durch die Natur der zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Rechtsbeziehungen oder durch dessen Gegenstand abgegrenzt (vgl. u. a. Urteil vom 15. Februar 2007, Lechouritou u. a., C-292/05, Slg. 2007, I-1519, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Privatperson gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 fallen können, doch verhält es sich anders, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, Randnr. 56).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens, da die Verordnung Nr. 44/2001 nunmehr im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle dieses Übereinkommens getreten ist, auch für die Verordnung gilt, soweit deren Vorschriften und die des Brüsseler Übereinkommens als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Privatperson gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 fallen können, doch verhält es sich anders, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, Randnr. 56).
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Danach liegt die erforderliche Konnexität der Klagen vor, wenn bei derselben Sach- und Rechtslage die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11, NJW 2013, 1661, Rn. 43 - Sapir; Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-98/06, Slg. 2007, I-8340, Rn. 40 - Freeport; BGH, Beschluss vom 30. November 2009 - II ZR 55/09, WM 2010, 378; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 6 EuGVVO, Rn. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., Art. 8 EuGVVO, Rn. 4).
  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend i. S. d. Art. 6 Nr. 1 LugÜ 2007 betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt; vielmehr muss diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. EuGH NJW 2013, 1661 - Land Berlin/Ellen Mirjam Sapir Tz. 43 m. w. N. zur Parallelvorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Nach der Zuständigkeitsregel von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 kann eine Person, wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (Urteile Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 73, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 40).

    Für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist somit zu prüfen, ob zwischen den verschiedenen Klagen eines Klägers gegen verschiedene Beklagte ein Zusammenhang besteht, der eine gemeinsame Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 42).

    Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Um festzustellen, ob ein Rechtsgebiet in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 fällt, müssen das zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsverhältnis bestimmt und die Grundlage der erhobenen Klage sowie die Modalitäten ihrer Erhebung geprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 34, sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 35).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Sie gebieten, die besonderen Zuständigkeitsregelungen, zu denen auch Art. 6 EuGVVO gehört (vgl. Art. 3 Abs. 1 EuGVVO), eng auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in der Verordnung Nr. 44/2001 vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-103/05, Slg. 2006, I-06827 Rn. 23 - Reisch Montage; vom 11. Oktober 2007 - C-98/06, Slg. 2007, I-08319 Rn. 35 - Freeport; speziell zu Art. 6 Nr. 1 EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11, NJW 2013, 1661 Rn. 41 - Sapir u.a.; vom 22. Mai 2008 - C-462/06, Slg. 2008, I-03965 Rn. 28 - Glaxosmithkline; vom 1. Dezember 2011 - C-145/10, Slg. 2011, I-12533 Rn. 74 - Painer/Standard).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

    27 - Vgl. u. a. in Bezug auf Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung Urteile Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32) sowie ÖFAB (C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 28 und 29), in Bezug auf ihren Art. 6 Nr. 1 Urteile Freeport (C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39) sowie Saphir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 31 und 42) und in Bezug auf ihren Art. 23 Urteil Refcomp (C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 18 und 19).

    75 - Urteil Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    78 - Vgl. u. a. Urteile Sapir u. a. (EU:C:2013:228, Rn. 44) sowie Painer (EU:C:2011:798, Rn. 84).

    83 - Im Urteil Sapir u. a. (EU:C:2013:228, Rn. 47 und 48) hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung ungeachtet dessen besteht, dass sich die Klage im Fall eines Beklagten auf eine andere Rechtsgrundlage stützt als im Fall der anderen Beklagten, wenn die mit den verschiedenen Klagen geltend gemachten Ansprüche alle auf dasselbe Interesse gerichtet sind.

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auf Beklagte, die ihren Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben und die im Rahmen einer gegen mehrere Beklagte, zu denen auch Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat gehören, gerichteten Klage verklagt werden, wäre Art. 6 Nr. 1 LugÜ dagegen nicht anwendbar (zu Art. 6 Nr. 1 Brüssel-I-VO: EuGH, Urt. v. 11. April 2013, C-645/11 - Sapir u. a., NJW 2013, 1661 Rn. 55 f.).

    Soweit in der Literatur unter Berufung auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union Sapir u. a. (NJW 2013, 1661 Rn. 55 f.) die Ansicht vertreten wird, es genüge nicht, wenn nur eine von mehreren gemeinsam verklagten Personen ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat habe, vielmehr müssten für Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO alle im Einzelfall verklagten Personen in einem Mitgliedstaat ansässig sein (Paulus in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, VO [EG] 1215/2012 Art. 8 Rn. 10), wird dies nicht dahingehend verstanden, dass der (Wohn-)Sitz der Antragsgegner zu 2), 3) und 5) in der Schweiz, mit der die Europäische Union das der Brüssel-I-VO entsprechende LugÜ abgeschlossen hat, der Anwendbarkeit der Brüssel-Ia-VO entgegenstünde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich -

    5 - Vgl. hierzu die Übersicht in den Schlussanträgen von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2012:757, Nrn. 47 bis 69).

    9 - Urteile Draka NK Cables u. a. (C-167/08, EU:C:2009:263, Rn. 20), SCT Industri (C-111/08, EU:C:2009:419, Rn. 22), German Graphics Graphische Maschinen (C-292/08, EU:C:2009:544, Rn. 27), Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 38), Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 31) und Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 32).

    11 - Vgl. u a. Urteile LTU/Eurocontrol (29/76, EU:C:1976:137, Rn. 4), Baten (C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 29), Préservatrice Foncière TIARD (C-266/01, EU:C:2003:282, Rn. 21), Lechouritou u. a. (C-292/05, EU:C:2007:102, Rn. 30), Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 42), Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 39), Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 32), Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 33) und Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 18).

    12 - Urteile Baten (C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 31), Préservatrice Foncière TIARD (C-266/01, EU:C:2003:282, Rn. 23), Frahuil (C-265/02, EU:C:2004:77, Rn. 20), Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 34) und Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 35).

    13 - Urteile LTU/Eurocontrol (29/76, EU:C:1976:137, Rn. 4), Rüffer (814/79, EU:C:1980:291, Rn. 8), Baten (C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 30), Préservatrice Foncière TIARD (C-266/01, EU:C:2003:282, Rn. 22), Lechouritou u. a. (C-292/05, EU:C:2007:102, Rn. 31), Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 43), Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 56), Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 33) und Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 34).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Um zu klären, ob ein Bereich in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, sind die Gesichtspunkte zu prüfen, die die Natur der zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Rechtsbeziehungen und dessen Gegenstand kennzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Privatperson gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 fallen können, es sich jedoch anders verhält, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 34).

    Ob dies in einem Rechtsstreit wie dem des Ausgangsverfahrens der Fall ist, ist daher anhand der zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Rechtsbeziehung sowie der Grundlage der erhobenen Klage und der Modalitäten ihrer Erhebung zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2003, Préservatrice foncière TIARD, C-266/01, EU:C:2003:282, Rn. 23, vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 34, sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 35).

    Überdies wurde der im Ausgangsverfahren fragliche Betrag - im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 11. April 2013, Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228), ergangen ist, in der es um eine Klage auf Herausgabe eines von einer Verwaltungsbehörde irrtümlich zu viel gezahlten Betrags ging - nicht irrtümlich an Siemens gezahlt, sondern die entsprechende Forderung ist aufgrund des Gesetzes entstanden, das auf das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verwaltungsverfahren anwendbar ist.

  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Um zu klären, ob ein Bereich in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 fällt oder nicht, sind die Gesichtspunkte zu prüfen, die die Natur der zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Rechtsbeziehungen oder dessen Gegenstand kennzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 32 und 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sunico u. a., EU:C:2013:545, Rn. 33 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gewiss hat der Gerichtshof entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Privatperson gegenüberstehen, unter den Begriff der Zivil- und Handelssache fallen können, dass es sich jedoch anders verhält, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (Urteile Sapir u. a., EU:C:2013:228, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sunico u. a., EU:C:2013:545, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.09.2013 - C-49/12

    Sunico u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10

    Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • EuGH, 07.05.2020 - C-641/18

    Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-215/15

    Gogova - Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats in Verfahren betreffend

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19

    Obala i lucice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

  • EuGH, 28.02.2019 - C-579/17

    GRADBENISTVO KORANA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2014 - C-226/13

    Fahnenbrock - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken -

  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15

    Pula Parking

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21

    Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 16.07.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-421/18

    Ordre des avocats du barreau de Dinant

  • EuGH, 03.09.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage

  • LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13

    Vereinbarung über den Gerichtsstand hinsichtlich Zuständigkeit i.R.v.

  • EuGH, 05.12.2019 - C-421/18

    Ordre des avocats du barreau de Dinant

  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-417/15

    Schmidt - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21

    Grand Production - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-4/14

    Bohez - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001-

  • LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14

    Internationale Zuständigkeit: Klage gegen einen in Deutschland ansässigen

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