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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13 (https://dejure.org/2013,5798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 (https://dejure.org/2013,5798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 10 S 54/13 (https://dejure.org/2013,5798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Bietens einer Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 11 Abs 3 S 1 Nr 8 FeV, § 48 Abs 9 S 1 FeV, § 48 Abs 9 S 3 FeV, § 48 Abs 10 S 1 FeV
    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen aufklärungsbedürftiger Eignungszweifel; Gegenstand der Begutachtung bei ausschließlich charakterlichen Eignungszweifeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Bietens einer Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    MPU bei charakterlichen Eignungszweifeln?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1896
  • NZV 2013, 517
  • VBlBW 2013, 345
  • DÖV 2013, 530
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da eine Gutachtensanordnung nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht selbständig anfechtbar ist, sondern nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung oder sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, ist es ein Gebot effektiven Rechtsschutzes, an die Fragestellung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; vom 10.12.2010 -10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196; vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257, sowie vom 20.03.2012 - 10 S 301/12 -).

    Mit der heutigen Fassung des § 48 Abs. 9 Satz 1 FeV (..."Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung oder an der Gewähr...") hat der Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht, dass körperliche und geistige Eignungsmängel nicht mit charakterlichen Eignungsmängel gleichzusetzen sind (vgl. die Begründung zur Änderungsverordnung vom 18.07.2008, abgedruckt bei Dauer a.a.O. § 48 FeV Rn. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - a.a.O. zu § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG ).

    Geben die Anknüpfungstatsachen für eine Gutachtensanordnung nur Anlass zu Zweifeln an der charakterlichen Fahreignung, ist deshalb die Festlegung einer Fragestellung verfehlt und unverhältnismäßig, welche darüber hinaus auch die Erfüllung der körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen als Gegenstand der Begutachtung festlegt (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - a.a.O.).

    Er nimmt nicht genügend zur Kenntnis, dass nach § 48 Abs. 9 Satz 1 FeV zwischen körperlicher und geistiger Eignung einerseits und charakterlicher Eignung andererseits zu unterscheiden ist und dass ein Gutachtensauftrag zur Untersuchung der körperlichen und geistigen Anforderungen nur erforderlich ist, wenn es (ggf. neben charakterlichen Eignungszweifeln) tatsächliche Hinweise auf das Vorliegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gibt (Senatsbeschuss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - a.a.O. m.w.N.).

    Unklarheiten gehen deshalb zu Lasten der Verwaltung (vgl. im Einzelnen Senatsbeschuss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch dem Schutz und der Sicherheit der Fahrgäste dient, gelten ferner besondere Anforderungen an die Normorientierung, insbesondere ist zur Vermeidung von Unfällen eine sorgfältige Beachtung von Verkehrsvorschriften erforderlich (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.05.2008 - 3 BS 411/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 06.02.2012 - 11 CE 11.2964 - juris; Dauer in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 41. Aufl., § 48 FeV Rn. 26; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, zu Kap. 3.17 S. 223).

    Die häufigen und zum Teil gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen des Antragstellers begründen deshalb unabhängig davon, ob es zu Fahrgastbeschwerden oder konkreten Gefährdungen gekommen ist, charakterliche Eignungsbedenken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - a.a.O.; Dauer a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - DAR 2001, 522, und vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - DAR 2005, 578; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - DAR 2001, 522, und vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - DAR 2005, 578; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris).
  • OVG Sachsen, 15.05.2008 - 3 BS 411/07

    Fahreignung; Fahrgastbeförderung; persönliche Zuverlässigkeit; Normzweck;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch dem Schutz und der Sicherheit der Fahrgäste dient, gelten ferner besondere Anforderungen an die Normorientierung, insbesondere ist zur Vermeidung von Unfällen eine sorgfältige Beachtung von Verkehrsvorschriften erforderlich (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.05.2008 - 3 BS 411/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 06.02.2012 - 11 CE 11.2964 - juris; Dauer in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 41. Aufl., § 48 FeV Rn. 26; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, zu Kap. 3.17 S. 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - DAR 2001, 522, und vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - DAR 2005, 578; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da eine Gutachtensanordnung nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht selbständig anfechtbar ist, sondern nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung oder sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, ist es ein Gebot effektiven Rechtsschutzes, an die Fragestellung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; vom 10.12.2010 -10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196; vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257, sowie vom 20.03.2012 - 10 S 301/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da eine Gutachtensanordnung nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht selbständig anfechtbar ist, sondern nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung oder sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, ist es ein Gebot effektiven Rechtsschutzes, an die Fragestellung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; vom 10.12.2010 -10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196; vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257, sowie vom 20.03.2012 - 10 S 301/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - DAR 2001, 522, und vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - DAR 2005, 578; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13
    Da die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch dem Schutz und der Sicherheit der Fahrgäste dient, gelten ferner besondere Anforderungen an die Normorientierung, insbesondere ist zur Vermeidung von Unfällen eine sorgfältige Beachtung von Verkehrsvorschriften erforderlich (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2006 - 12 ME 121/06 - juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.05.2008 - 3 BS 411/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 06.02.2012 - 11 CE 11.2964 - juris; Dauer in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 41. Aufl., § 48 FeV Rn. 26; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, zu Kap. 3.17 S. 223).
  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelung des § 11 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - VBlBW 2013, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelung des § 11 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - VBlBW 2013, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    Dass eine Gutachtensanordnung nicht nur in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, sondern auch bei Rechtsbehelfsverfahren gegen sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. z. B. Beschlüsse vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - jeweils juris).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, auf die bereits im Zulassungsbeschluss hingewiesen wurde, davon aus, dass dann, wenn Anknüpfungstatsachen für eine Gutachtensanordnung nur Anlass zu Zweifeln an der charakterlichen Eignung geben, die Festlegung einer Fragestellung verfehlt und unverhältnismäßig ist, welche die Erfüllung der körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen als Gegenstand der Begutachtung festlegt (Senatsbeschlüsse vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - juris Rn. 5 und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 12).

  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelungen der §§ 11 bis 14 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. März 2013 - 10 S 54/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - 16 B 1237/21

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Zweifeln an der

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2013- 10 S 54/13 -, juris, Rn. 12 m. w. N.

    Unter Beachtung der dargestellten Differenzierung zwischen der charakterlichen und der körperlichen und/oder geistigen Eignung müssen bei einer Beibringungsanordnung, die sich auch auf die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erstreckt, Hinweise auf dahingehende Eignungsmängel vorliegen, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2013- 10 S 54/13 -, juris, Rn. 12 m. w. N.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 48 FeV, Rn. 32; so bereits angedeutet in: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2017- 16 E 1138/15 -, juris, Rn. 13, und vom 7. Dezember 2021 - 16 B 260/21 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 -, juris, Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 8. März 2013 - 10 S 54/13 -, juris, Rn. 14, und vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - juris, Rn. 46; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 42.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 16 E 1138/15

    Verwertbarkeit von nicht in ein Führungszeugnis für Behörden aufgenommenen

    vgl. zu ähnlichen Fragestellungen: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 -, NJW 2011, 3257 = juris, Rn. 8 ff., und vom 8. März 2013 - 10 S 54/13 -, NJW 2013, 1896 = juris, Rn. 9 ff.
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1436

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung zur Fahrgastbeförderung

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht im Rahmen der typisierenden Regelungen des § 48 Abs. 9 FeV i.V.m. §§ 11 ff. FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. VGH BW, B.v. 8.3.2013 - 10 S 54/13 - NZV 3013, 517 = juris Rn. 5; Freimann/Wellner, a.a.O. § 48 FeV Rn. 280 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2013 - 10 S 1491/13

    Anforderung an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    4 Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung die zentrale Bedeutung sowohl der nach § 11 Abs. 6 FeV einzuhaltenden formell-rechtlichen als auch der materiell-rechtlichen Anforderungen an eine dem Betroffenen mitzuteilende konkrete Fragestellung in einer Gutachtensanordnung hervorgehoben (vgl. Beschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 -, DAR 2010, 410; vom 16.09.2010 - 10 S 956/10 - vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 -, VBlBW 2011, 196; vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 -, NJW 2011, 3257; Urteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; Beschlüsse vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, DAR 2013, 163; vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, NJW 2013, 1896; vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 -, juris).
  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 10 S 16.02012

    Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen Nichtvorlage eines

    Bei dem Fall einer Gutachtensanordnung nach § 48 Abs. 9 Satz 3 FeV kommt § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV analog zur Anwendung (VGH Mannheim, NJW 2013, 1896).

    Das Gericht schließt sich bei seiner Auffassung, bei der besonderen Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen handele es sich in der Sache um das Erfordernis einer gesteigerten Fahreignung daher nicht dem VGH München (Beschluss vom 2.4.2003, Az.: 11 CS 02.2514) an, sondern folgt der neueren Rechtsprechung (OVG Bautzen, Beschluss vom 15.5.2008, 3 BS 411/07, VGH Mannheim, NJW 2013, 1896, OVG Münster, NJW 2013, 2217).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 A 730/13

    Fehlen des Gewährbietens der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12

    Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 B 672/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des von der Behörde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der

  • VG Freiburg, 24.11.2015 - 4 K 2480/15

    Gutachtensanforderung und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verbaler

  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15

    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen

  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2013 - 3 L 693/12

    Alkohol im Straßenverkehr; Verhältnis einer MPU-Anordnung zu einer

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20

    Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten;

  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 11 CE 20.870

    Einstweilige Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 16 B 1059/21

    Entziehung der Fahrerkaubnis

  • VG Trier, 15.07.2020 - 1 K 1305/20

    Erfolglose Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • VG Stuttgart, 08.09.2016 - 10 K 3061/14

    Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung; aggressives Verhalten

  • VG Aachen, 02.05.2018 - 3 L 334/18

    Fahrerlaubnis; Fahreignung; Entziehung; Depression; Aufklärung;

  • VG München, 14.08.2013 - M 6b K 12.6061

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener strafgerichtlicher

  • VG Cottbus, 24.07.2013 - 1 L 150/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 25.02.2014 - M 1 K 13.4022

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Überprüfung der besonderen Verantwortung;

  • VG Düsseldorf, 19.12.2013 - 14 K 5811/13

    MPU-Anordnung zur Feststellung fehlender Fahreignung darf nicht ausschließlich

  • VG Halle, 16.05.2013 - 7 B 86/13

    Ermessensfehlerhafte Gutachtenanforderung wegen der Besorgnis charakterlicher

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