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   BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12   

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https://dejure.org/2013,10257
BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12 (https://dejure.org/2013,10257)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - VII ZB 43/12 (https://dejure.org/2013,10257)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - VII ZB 43/12 (https://dejure.org/2013,10257)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Nr 6 ZPO, § 233 ZPO, § 519 Abs 4 ZPO
    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende der Berufungsschrift; Wiedereinsetzung gegen die Berufungsfristversäumung bei längerer Hinnahme eines formungültigen Schriftzuges

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schlampige Unterschrift unter Berufungsschrift reicht aus, wenn die Gerichte die Paraphe längere Zeit als Unterschrift geduldet haben

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unleserliche Unterschrift des Anwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift

  • rewis.io

    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende der Berufungsschrift; Wiedereinsetzung gegen die Berufungsfristversäumung bei längerer Hinnahme eines formungültigen Schriftzuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 519 Abs. 4
    Anforderungen an den Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Schriftzug eines Rechtsanwalts eine Unterschrift?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bogenförmige Striche

  • heise.de (Pressebericht, 11.06.2013)

    Wichtige Dokumente lieber leserlich unterschreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschrift oder nur ein Schriftzug?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterschrift des Anwalts - Plötzlich nicht mehr lesbar gilt nicht

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Unterschrift des Anwalts unter Berufungsschrift

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Anforderung an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende der Berufungsschrift

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung möglich, wenn Anwalt auf Hinnahme seiner Unterschrift vertrauen durfte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterschrift unter Urteil muss nicht leserlich sein - Identität des Unterschreibenden muss erkennbar sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Schriftzug eines Rechtsanwalts eine Unterschrift? (IMR 2013, 350)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Schriftzug eines Rechtsanwalts eine Unterschrift? (IBR 2013, 507)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1966
  • ZIP 2013, 1400 (Ls.)
  • MDR 2013, 738
  • FamRZ 2013, 1035
  • AnwBl 2013, 171
  • BauR 2013, 1311
  • ZfBR 2013, 557
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (st. Rspr.; beispielsweise BGH, Beschluss vom 28. September 1998, II ZB 19/98, NJW 1999, 60).

    Bei der zu leistenden Unterschrift muss es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um einen Schriftzug handeln, der erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60).

    Zwar hat sich ein Rechtsanwalt über den Stand der Rechtsprechung zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60; Beschluss vom 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877).

    Ist daher, wie die Prozessbevollmächtigte der Beklagten glaubhaft vorgetragen hat und sich ansatzweise auch aus den Akten ergibt, der vom Berufungsgericht beanstandete Schriftzug so oder geringfügig abweichend bis dahin allgemein von den Gerichten, wenn auch nicht vom Berufungssenat, über längere Zeit als in sehr verkürzter Weise geleistete Unterschrift unbeanstandet geblieben, durfte sie darauf vertrauen, dass sie den in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprach (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1990 - I ZB 6/90, NJW-RR 1991, 511; Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, aaO).

  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78

    Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis -

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Zwar hat sich ein Rechtsanwalt über den Stand der Rechtsprechung zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60; Beschluss vom 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 6/90

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Ist daher, wie die Prozessbevollmächtigte der Beklagten glaubhaft vorgetragen hat und sich ansatzweise auch aus den Akten ergibt, der vom Berufungsgericht beanstandete Schriftzug so oder geringfügig abweichend bis dahin allgemein von den Gerichten, wenn auch nicht vom Berufungssenat, über längere Zeit als in sehr verkürzter Weise geleistete Unterschrift unbeanstandet geblieben, durfte sie darauf vertrauen, dass sie den in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprach (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1990 - I ZB 6/90, NJW-RR 1991, 511; Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, aaO).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZB 199/96

    Anforderungen an die Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Auch bei großzügiger Betrachtung unter der Berücksichtigung der maschinenschriftlichen Namensangabe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Januar 1997 - XII ZB 199/96, NJW-RR 1997, 760) lässt sich die "Schleife" nicht als Nachname "L." deuten.
  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Ein Schriftzug, der seinem äußeren Erscheinungsbild nach eine bewusste und gewollte Namensabkürzung darstellt, genügt den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 10 und vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, Grundeigentum 2008, 539).
  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09

    Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Ein Schriftzug, der seinem äußeren Erscheinungsbild nach eine bewusste und gewollte Namensabkürzung darstellt, genügt den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 10 und vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, Grundeigentum 2008, 539).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Auf der anderen Seite genießt ein Rechtanwalt jedoch über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will (BVerfGE 78, 123, 126), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfG, NJW 1998, 1853).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Die auf der unzutreffenden Annahme der Versäumung der Berufungsfrist beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagte in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Auf der anderen Seite genießt ein Rechtanwalt jedoch über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will (BVerfGE 78, 123, 126), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfG, NJW 1998, 1853).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
    Die auf der unzutreffenden Annahme der Versäumung der Berufungsfrist beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagte in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; NJW-RR 2002, 1004).
  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    Bei der zu leistenden Unterschrift muss es sich demnach nach dem äußeren Erscheinungsbild um einen Schriftzug handeln, der erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (vgl. BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 8, NJW 2013, 1966; Hess. LAG 6. April 2018 - 10 Sa 1307/17 - n.v.) .
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 16/16

    Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug - anders als eine dem äußeren Erscheinungsbild nach bewusste und gewollte Namensabkürzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97, VersR 1998, 340, jeweils mwN) - als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (Senatsbeschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, VersR 2015, 1045 Rn. 8 mwN; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - V ZB 203/14, NJW 2015, 3104 Rn. 7; vom 16. Juli 2013 - VIII ZB 62/12, NJW-RR 2013, 1395 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    aa) Für die Berufungsschrift als bestimmenden Schriftsatz ist bei den von der Beklagten gewählten Übermittlungsformen die Unterschrift bzw. deren Wiedergabe in der bei Gericht erstellten Kopie zwingendes Wirksamkeitserfordernis der Prozesshandlung (BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 8 und 16. Juli 2013 - VIII ZB 62/12 - Rn. 11) .

    a) Die Beklagte hätte eine Verwerfung ihrer Berufung durch einen zumindest vorsorglichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vermeiden können, unterstellt man zu ihren Gunsten, ihr Prozessbevollmächtigter habe, weil seine Art der Unterzeichnung bislang von Gerichten und im Rechtsverkehr nicht beanstandet worden sei, trotz entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf vertrauen können, diese werde - auch bei bestimmenden Schriftsätzen - als ordnungsgemäß bewertet (vgl. BVerfG 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - zu II 2 b der Gründe; BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 11) .

  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    (aa) Ein Rechtsanwalt muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18, BGHZ 222, 105 Rn. 25; vom 27. April 2021 - VI ZB 60/20, NJW 2021, 2660 Rn. 9; vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 16), hat sich auch über deren Änderung Kenntnis zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, NJW 2004, 3487 unter II 1 [Steuerberater]; Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - IV ZB 41/71, NJW 1971, 1704; vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13, NJW-RR 2014, 643 Rn. 21) und muss sich über den Stand der Rechtsprechung unterrichten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966 Rn. 11; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 14/20, NJW-RR 2021, 314 Rn. 20; vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, aaO).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz kann jedoch verletzt sein, wenn derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterzeichnung ohne Vorwarnung nicht mehr hinnehmen will (BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 11 mwN; vgl. ferner BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 30, BAGE 151, 66) .
  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 14/20

    Welche Anforderungen sind an eine Unterschrift auf einer Berufung zu stellen?

    Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers mussten daher die höchstrichterlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze bekannt sein (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966 Rn. 11).

    Er und sein Prozessbevollmächtigter können sich deshalb nicht auf einen entsprechenden Vertrauensschutz berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, DStR 1998, 1841, 1842; vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775, 3776; vom 11. April 2013 aaO und vom 3. März 2015 aaO Rn. 15; s. auch BVerfG, NJW 1988, 2787).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 10 U 156/18

    Unzulässige Berufung wegen formunwirksamer Unterzeichnung

    Ob ein Namenszug oder eine Paraphe vorliegt, ist nach dem objektiven Erscheinungsbild und nicht nach dem Willen des Unterzeichners zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1994, 55; BGH NJW 2013, 1966; Zöller/Greger, Komm. zur ZPO, 33. Auflage, § 130 Rn. 11 m.w.N.).

    Für einen vollständigen Namenszug ist erforderlich, aber auch genügend, ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (vgl. BGH NJW-RR 2017, 445; BGH NJW 2013, 1966; BGH NJW 2005, 3775; Zöller/Greger, § 130 Rn. 11).

    Zwar genießt auf der anderen Seite der Rechtsanwalt über den Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung hinaus, der eine Vorwarnung gebietet, falls derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterschrift nicht mehr hinnehmen will (BVerfGE NJW 1988, 2787; BGH DStR 1998, 1841; BGH NJW 2013, 1966), einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (BVerfGE NJW 1998, 1853; BGH DStR 1998, 1841; BGH NJW 2013, 1966).

    Sind die zu beanstandenden Schriftzüge so oder geringfügig abweichend bis dahin allgemein vor den Gerichten, wenn auch nicht vom Berufungssenat, über längere Zeit als in sehr verkürzter Weise geleistete Unterschriften unbeanstandet geblieben, durften die Prozessbevollmächtigten einer Partei darauf vertrauen, dass sie den in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entsprachen (vgl. BVerfGE NJW 1988, 2787; BVerfGE 1998, 1853; BGH DStR 1998, 1841; BGH NJW 2005, 3775; BGH NJW 2013, 1966).

  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Zwar hat sich ein Rechtsanwalt über den Stand der Rechtsprechung zu unterrichten (BGH Beschlüsse vom 11.4.2013 - VII ZB 43/12 - NJW 2013, 1966 f; vom 28.9.1998 - II ZB 19/98 - NJW 1999, 60 und vom 20.12.1978 - IV ZB 115/78 - NJW 1979, 877) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz kann jedoch verletzt sein, wenn derselbe Spruchkörper die von ihm längere Zeit gebilligte Form einer Unterzeichnung ohne Vorwarnung nicht mehr hinnehmen will (BGH 11. April 2013 - VII ZB 43/12 - Rn. 11 mwN; vgl. ferner BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 30, BAGE 151, 66) .
  • LG Berlin, 14.09.2018 - 55 S 201/13

    Wohnungseigentum: Funktionsbezeichnung einzelner Räume in der Teilungserklärung;

    Ein Schriftzug, der seinem äußeren Erscheinungsbild nach eine bewusste und gewollte Namensabkürzung darstellt, genügt den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen dagegen nicht (BGH v. 11.4.2014 - VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966, 1967).

    Da dies erstinstanzlich unbeanstandet geblieben ist, durfte der Beklagte darauf vertrauen, dass sie den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen genügte (vgl. auch BGH v. 11.4.2013 - VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966, 1967, Tz. 11).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 14 U 124/15

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch den

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1307/17

    1. Eine rechtswirksame Unterschrift setzt voraus, dass dem Schriftzug die Absicht

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2020 - L 3 R 97/19

    Schriftliche Prozessvollmacht; Fingerabdruck statt Unterschrift

  • LSG Bayern, 10.06.2021 - L 16 AS 110/21

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit der Berufung bei fehlender Unterschrift

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12

    Ausführungen zur Wahrung der Schriftform bei der Klageerhebung durch einen

  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

  • BPatG, 03.05.2018 - 30 W (pat) 521/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARGUS PROTECT SECURITY/ARGUS/L'argus de l'automobile

  • BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 10/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "fitmeals" - zu den Anforderungen an eine formgültige

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