Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 19.04.2013

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 27.06.2013 - 334 O 104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35856
LG Hamburg, 27.06.2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 546 Abs 2 BGB, § 940 ZPO, § 940a Abs 2 ZPO, § 940a Abs 3 ZPO
    Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen einen Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen i.R.e. Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Mietzahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsverfügung gegen Dritte bei Gewerberaummiete zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsverfügung gegen Dritte bei Gewerberaummiete

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Räumungsverfügung bei Gewerbemiete doch möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsverfügung gegen Dritte auch bei Gewerberaummiete zulässig! (IMR 2014, 132)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3666
  • NZM 2013, 860
  • ZMR 2015, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 29.11.2017 - 5 U 1337/17

    Zulässigkeit einer Räumungsverfügung hinsichtlich vermieteten Gewerberaums

    Dagegen vertreten verschiedene Landgerichte (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 334 O 104/13 -, NJW 2013, 3666; LG Krefeld, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 S 60/15 -, ZMR 2016, 448) und Literaturstimmen (Hinz NZM 2012, 777, 794; Fleindl ZMR 2014, 938; Klüver ZMR 2015, 10 f.; Börstinghaus jurisPR-MietR 7/2016 Anm. 4; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage, § 940a ZPO Rn. 57; Drescher in: Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 940a Rn. 9) die Auffassung, die im § 940a Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gekommenen Wertungen seien auch hinsichtlich der Voraussetzungen für den Erlass vom Räumungsverfügungen im Bereich der gewerblichen Miete zu berücksichtigen.
  • OLG München, 12.12.2017 - 32 W 1939/17

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung und Herausgabe von gewerblich

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).
  • OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14

    Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Insoweit kann sie die Antragstellerin weder mit Erfolg auf die vereinzelt gebliebene Entscheidung des Landgerichts Hamburg berufen, die den § 940 Abs. 2 ZPO aufgrund eines "Erst-Recht-Schlusses" auch auf die Gewerberaummiete erstrecken will, weil bei der Nachteilsabwägung ein nicht so überragendes Rechtsgut wie die grundrechtlich geschützte Wohnung betroffen sei (LG Hamburg NJW 2013, 3666), noch auf die von ihr angeführten Literaturmeinungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Mietrechtsänderungsgesetz 2013 ein praktisches Bedürfnis für eine Ausweitung des § 940 Abs. 2 ZPO auch auf einstweilige Verfügungen im Gewerberaummietrecht bejaht haben.
  • KG, 09.05.2019 - 8 W 28/19

    Einstweilige Verfügung: Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).
  • LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15

    Räumungsverfügung gegen Dritte möglich!

    Das bedeutet nicht eine analoge Anwendung des § 940a Abs. 2 ZPO, sondern die Übernahme von dessen gesetzlicher Wertung in den weitgehend offenen Tatbestand des § 940 ZPO (Ähnlich bzw. im Ergebnis wie hier: LG Hamburg NJW 2013, 3666; LG Hamburg ZMR 2015, 380; Fleindl ZMR 2014, 938; Hinz ZMR 2012, 163 und NZM 2012, 793; Wiek InfoM 2013, 507; Neuhaus ZMR 2013, 694; Fleindl ZMR 2013, 685; Schmid GE 2014, 227; Klüver ZMR 2015, 10.
  • OLG Hamburg, 20.03.2015 - 8 U 120/14

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung eines

    Die damit der Sache nach verbundene Frage, ob die in § 940a Abs. 2 ZPO für die Wohnraummiete getroffene Regelung auch auf Gewerberaummietverhältnisse ausgeweitet werden kann, ist aus Sicht des Senats aber in oben dargestelltem Sinne nicht hinreichend geklärt (gegen eine Ausweitung OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004, Az. 7 U 236/04 - zitiert nach juris; KG Berlin NJW 2013, 3588 f.; OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014, Az. 2 W 237/14 - zitiert nach juris; dafür LG Hamburg NJW 2013, 3666; zur Problematik siehe auch Klüver, ZMR 2015, 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bochum, 19.04.2013 - I-5 S 135/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11513
LG Bochum, 19.04.2013 - I-5 S 135/12 (https://dejure.org/2013,11513)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.04.2013 - I-5 S 135/12 (https://dejure.org/2013,11513)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. April 2013 - I-5 S 135/12 (https://dejure.org/2013,11513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Sachverständigenkosten

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten in voller Höhe zu erstatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3666
  • NZV 2014, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Ebenso können die Sachverständigenkosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwands gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, NZV 2007, 455).

    Darüber hinaus ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn er den Rahmen des zur Herstellung Erforderlichen einhält (BGH, NJW 2004, 3326; BHG, NZV 2007, 455).

    Maßgeblich ist, ob die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten den erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB überschreitet, weil das mit sachverständiger Hilfe oder im Wege der Schadensschätzung festzustellen ist (BGH, NZV 2007, 455).

    Eine Marktsituation vergleichbar derjenigen, dass ein "Unfallersatztarif" erheblich über einem "Normaltarif" liegt, ist bei der Erstellung von Kfz-Gutachten nicht ersichtlich (BGH, NZV 2007, 455).

  • LG Oldenburg, 07.11.2012 - 5 S 443/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Sachverständigenhonorars für die Erstellung

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Jedoch liegt der Preis nicht außerhalb des Rahmens des sonst üblichen Preises (vgl. LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 273: 2,50 EUR).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Bezüglich der Höhe der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten ist davon auszugehen, dass der Geschädigte grundsätzlich als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, NJW 2005, 1108).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Dabei sind die Kosten der Schadensfeststellung Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH-NJW-RR 1989, 953; Palandt, BGB, § 249, Rn. 40).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Dabei kann die Berechnung des Schadens nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln der Begutachtung abhängig gemacht werden (BGH, NJW 1974, 34).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Ferner ist der Geschädigte nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne spätere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, NJW 2005, 3134).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens ist der Geschädigte frei, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl zu beauftragen (BGH, NJW 2005, 1112).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Darüber hinaus ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn er den Rahmen des zur Herstellung Erforderlichen einhält (BGH, NJW 2004, 3326; BHG, NZV 2007, 455).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Hieraus ergibt sich ein Vergütungsanspruch aus einem Werkvertrag gem. § 631 BGB (BGH-NJW 2006, 2472).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, NJW 2005, 356).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Entscheidend ist weiter, dass nach Auffassung des Senats selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen dann nicht zu beanstanden sind, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (vgl. LG Bochum, NJW 2013, 3666; AG Westerwede, Der Verkehrsanwalt 2014, 126, 127; Heßeler, NJW 2014, 1916, 1917).
  • AG Frankenthal, 14.06.2016 - 3a C 79/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Entscheidend ist weiterhin, dass selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen dann nicht zu beanstanden sind, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (vgl. LG Bochum, NJW 2013, 3666; AG Westerstede, Der Verkehrsanwalt 2014, 126, 127; Heßeler, NJW 2014, 1917).
  • AG Frankenthal, 12.10.2016 - 3a C 170/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    9 Entscheidend ist weiterhin, dass selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen dann nicht zu beanstanden sind, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (vgl. LG Bochum, NJW 2013, 3666; AG Westerwede, Der Verkehrsanwalt 2014, 126, 127; Heßeler, NJW 2014, 1917).
  • AG Straubing, 10.06.2015 - 2 C 495/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach

    c) Darüber hinaus ist es der Beklagten im Verhältnis zur Geschädigten auch verwehrt, sich auf eine vermeintliche Überhöhung der Sachverständigengebühren zu berufen (Palandt-Heinrichs, § 249 BGB Rn. 58; LG Bochum NJW 2013, 3666).
  • AG Frankenthal, 27.05.2016 - 3a C 120/16
    Entscheidend ist weiterhin, dass selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen dann nicht zu beanstanden sind, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (vgl. LG Bochum, NJW 2013, 3666; AG Westerwede, Der Verkehrsanwalt 2014, 126, 127; Heßeier, NJW 2014, 1917).
  • LG Oldenburg, 01.09.2015 - 1 S 16/15
    Denn entscheidend für die Feststellung einer deutlichen Differenz zwischen den angefallenen und den üblichen Preisen sind nicht die Einzelpositionen, sondern der Gesamtbetrag (OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 10 U 579/15, LG Bochum, NJW 2013, 3666; AG Westerwede, Der Verkehrsanwalt 2014, 126,127; Heßeier, NJW 2014, 1916,1917, vgl. LG Hamburg, Az. 323 S 45/14, Anhang zum Schriftsatz vom 7.5.2015).
  • AG Rosenheim, 24.09.2014 - 13 C 900/14
    d) Es ist der Beklagten im Verhältnis zum Kläger und hier Geschädigten schließlich verwehrt, sich auf eine vermeintliche Überhöhung der Sachverständigen gebühren    zu berufen (Palandt-Heinrichs, § 249 BGB Rn. 58; LG Bochum NJW 2013, 3666).
  • AG Bochum, 24.09.2013 - 65 C 143/13
    Zur Begründung wird auf die Ausführung der 5. Kammer des Landgerichts Bochum im Urteil vom 19.04.2013 in dem Verfahren I-5 S 135/12 Bezug genommen, denen sich das Gericht in vollem Umfang anschließt.
  • AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    c) Darüber hinaus ist es der Beklagten im Verhältnis zum Geschädigten auch verwehrt, sich auf eine vermeintliche Überhöhung der Sachverständigen gebühren zu berufen (Palandt-Heinrichs, § 249 BGB Rn. 58; LG Bochum NJW 2013, 3666).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht