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   BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10   

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BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 45 StPO; § 316 StGB
    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör (Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einspruchsfrist, vorübergehende Abwesenheit); Trunkenheit im Verkehr

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urlaubsabwesenheit, Zustellung, Wiedereinsetzung, Fristversäumung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlenden Vorkehrungen gegen den Empfang von Schriftstücken während einer Urlaubsreise

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • bussgeldsiegen.de

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Bußgeldbescheid und Urlaubsabwesenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids in Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 592
  • StV 2013, 545
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).

    Das gilt auch dann, wenn er weiß, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder er als Beschuldigter oder Betroffener vernommen wurde (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 34, 154 ).

  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Das gilt auch dann, wenn er weiß, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder er als Beschuldigter oder Betroffener vernommen wurde (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 34, 154 ).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    aa) Der Kläger war nicht nur vorübergehend - wie im Falle einer urlaubsbedingten Abwesenheit von bis zu sechs Wochen - von einer ansonsten ständig von ihm benutzten Wohnung abwesend (zu dieser Fallgestaltung vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - Rn. 17 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - zu B 2 der Gründe, BVerfGE 41, 332 zur Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid) .

    Da er dennoch weiterhin einen Briefkasten mit seinem Namen dort vorhielt, hätte er - anders als bei bloß vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit, bei der ein solcher Aufwand nicht zumutbar erschiene (vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - aaO; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - aaO) - dafür Sorge tragen müssen, dass er zeitnah von für ihn bestimmten Sendungen Kenntnis erlangte.

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 mwN; NJW 2013, 592 f mwN).

    Hier besteht kein konkreter Anlass, bei einer vorübergehenden Abwesenheit Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG, NJW 2013, 592 f).

  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der

    Unterbleibt dies, perpetuiert das übergeordnete Gericht die dem nachgeordneten Gericht unterlaufene Gehörsrechtsverletzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08, juris Rn. 20; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10, juris Rn. 14; Beschluss vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08, juris Rn. 11; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZR 145/14, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 14. Mai 2019 - X ZR 94/18, WM 2019, 1926 Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2019 - VIII ZR 289/18, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17

    Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -).

    Offenbleiben kann, ob - wie das Verwaltungsgericht annimmt - der Kläger bereits aufgrund seines telefonischen Kontaktes mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten bezüglich seines Antrages auf Wiederaufgreifen mit einer zeitnahen Bescheidung habe rechnen müssen und schon vor diesem Hintergrund seinerseits besondere Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung des Bescheides hätten getroffen werden müssen (so noch BVerwG, Urteil vom 25. April 1975 - VI C 231.73 -, NJW 1975, 1574 ; wohl überholt durch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Juris Rn. 17).

    Sie waren jedoch zumindest aufgrund seiner - unstreitig - voraussehbar längeren Abwesenheit zu treffen (so auch weiterhin BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Juris Rn. 17).

  • VerfGH Berlin, 09.05.2019 - VerfGH 96/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung;

    Dann aber war der Beschwerdeführer auch unter dem Aspekt der Erschöpfung des Rechtswegs sowie der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG) nicht gehindert, unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Willkürverbots mit zu rügen, da die Anhörungsrüge ohnehin nicht mit Aussicht auf Erfolg auf die Verletzung dieser Rechte hätte gestützt werden können (§ 33a StPO; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, NJW 2013, 592).

    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 40, 88 ; BVerfGE 67, 208 ; BVerfGE 110, 339 ; BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, NJW 2013, 592).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Als Zeitraum einer vorübergehenden und relativ kurzfristigen Abwesenheit, für die generell keine besonderen Vorkehrungen für den Erhalt von Postsendungen gefordert werden, wird ein Zeitraum von längstens etwa sechs Wochen angenommen (BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592 - 593).

    In der zitierten Entscheidung wird beanstandet, das Gericht habe im Wiedereinsetzungsverfahren die Anforderungen an die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersichtlich überspannt und dem Bf. dadurch den ersten Zugang zum Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10, NJW 2013, 592-593, Hervorhebung der Unterzeichner).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BGH, 04.02.2021 - I ZR 79/20

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs gem Art. 103 Abs. 1

    Befasst sich das Gericht zu Unrecht nicht mit der Sache selbst, ist deshalb - neben Art. 19 Abs. 4 Satz 1 beziehungsweise, für den Zivilprozess, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG - zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (zur fehlerhaften Bejahung der Wirksamkeit einer fiktiven Klagerücknahme gemäß § 81 Satz 1 AsylG vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 BvR 12/19, juris Rn. 19; zu überspannten Anforderungen an die Wiedereinsetzung vgl. BVerfG, NJW 2013, 592 [juris Rn. 16]).
  • OVG Hamburg, 07.12.2023 - 6 So 46/23

    Duldungsanspruch einer alleinerziehenden Mutter einer freizügigkeitsberechtigten

    Das Verwaltungsgericht hat zum Verschuldensmaßstab in Übereinstimmung mit der - von der Antragstellerin zitierten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt, dass ein Beteiligter bei vorübergehender Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung, vor allem wegen Urlaubs, grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen treffen muss, damit Zustellungen ihn erreichen, wobei die zeitliche Grenze bei etwa sechs Wochen liegt (BVerfG, Beschl. v. 18.10.2012, 2 BvR 2776/10, NJW 2013, 592 juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 25.3.1987, 6 C 53.84, BVerwGE 77, 157, juris Rn. 53).

    Die von der Antragstellerin mit der Beschwerde zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.10.2012, 2 BvR 2776/10, NJW 2013, 592, juris) zwingt zu keiner abweichenden Bewertung.

  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 113/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen einer

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

  • BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

  • LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 11 Qs 20/19
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - VGH B 18/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf

  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13

    Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag,

  • LSG Bayern, 14.08.2013 - L 15 SF 253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Wiedereinsetzung gem

  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

  • VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347

    Verwaltungsgerichte, Wiedereinsetzungsgrund, Klageerhebung zu Protokoll,

  • OLG Naumburg, 03.01.2013 - 2 Ws 233/12

    Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl: Wiedereinsetzung bei etwa

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2019 - 19 A 3700/18

    Obliegenheit des Asylbewerbers bezüglich der Empfangskontrolle von

  • LG Landshut, 20.08.2013 - 6 Qs 86/13

    Zustellung eines Strafbefehls an einen zustellungsbevollmächtigten Polizeibeamten

  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 114/17

    Krankheitsbedingte Unmöglichkeit der Einlegung der Berufung

  • LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 215/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die anwaltlichen

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

  • VG Karlsruhe, 25.05.2023 - 2 K 3265/22

    Zulässigkeit einer Nachbarklage; Drittschutz bei Vereinigungsbaulast;

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 11 CS 21.1897

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens eines

  • LSG Bayern, 23.04.2018 - L 12 RF 4/18

    Vergütung als Sachverständiger

  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 118/14

    Verletzung der Rechte auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz durch

  • OVG Sachsen, 05.01.2023 - 3 D 30/22

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung ab Beschwerdebegründung; fehlende Erklärung über

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22

    Rechtliches Gehör; Wiedereinsetzung; Hindernis; Wegfall vor Fristablauf;

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21

    Keine Bewilligung von PKH bei mangelnden Erfolgsaussichten eines

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Verwerfung eines

  • AG Wiesbaden, 29.01.2018 - 93 C 2176/17

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Nebenkostenvorauszahlungen hat zur

  • LG Traunstein, 13.09.2018 - Qs 251/18

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlenden Vorkehrungen für Zustellung in

  • VG Schwerin, 21.05.2013 - 4 A 1448/12

    Schmutzwassergebühren - Gebühren der Fäkalschlammentsorgung; Frist zur Mitteilung

  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 7 K 126/17
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