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   BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13   

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https://dejure.org/2014,4073
BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13 (https://dejure.org/2014,4073)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13 (https://dejure.org/2014,4073)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 BvR 1671/13 (https://dejure.org/2014,4073)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundstück, dessen sozialrechtliche Einordnung als Schonvermögen Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist, ist im PKH-Verfahren nicht gem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG vom 05.05.2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundstück, dessen sozialrechtliche Einordnung als Schonvermögen Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist, ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Eilverfahren unter Hinweis auf ein einzusetzendes Hausgrundstück

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe dürfen nicht überspannt werden; Art 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 93c Abs. 1 BVerfGG, §§ 14, 37 Abs. 2 RVG

  • Anwaltsblatt

    § 11 ZPO
    Gericht darf Hauptsache nicht im PKH-Verfahren durchentscheiden

  • Anwaltsblatt

    § 115 ZPO
    Gericht darf Hauptsache nicht im PKH-Verfahren durchentscheiden

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundstück, dessen sozialrechtliche Einordnung als Schonvermögen Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Eilverfahren unter Hinweis auf ein einzusetzendes Hausgrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1291
  • NZS 2014, 336
  • AnwBl 2014, 456
  • AnwBl Online 2014, 167
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ), die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) getroffen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Auslegung und Anwendung des § 114 ZPO obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den - verfassungsgebotenen - Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 7 B 387/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Einsatz von Grundstücken zur Prozessfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13
    a) Wird in einem (sozialgerichtlichen) Hauptsacheverfahren um die Frage gestritten, ob ein Hausgrundstück zum einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII gehört, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass das Grundstück nicht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO, dieser wiederum in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII einzusetzen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -, juris Rn. 15; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS -, juris Rn. 4; auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07
    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13
    Diese Grundsätze gelten entsprechend, wenn es um die Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragstellern als weitere, in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (beziehungsweise § 114 Satz 1 ZPO in der bis einschließlich 31. Dezember 2013 geltenden, für die angegriffene Entscheidung maßgeblichen Fassung) geregelte Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, juris Rn. 19).
  • LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13
    a) Wird in einem (sozialgerichtlichen) Hauptsacheverfahren um die Frage gestritten, ob ein Hausgrundstück zum einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII gehört, so ist bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligt werden kann, davon auszugehen, dass das Grundstück nicht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO, dieser wiederum in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII einzusetzen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2007 - L 7 B 40/07 SO -, juris Rn. 15; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 7 B 387/08 AS -, juris Rn. 4; auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn. 6e).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R

    Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach §

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .
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