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   OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13   

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https://dejure.org/2014,1060
OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13 (https://dejure.org/2014,1060)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2014 - 12 LB 19/13 (https://dejure.org/2014,1060)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 12 LB 19/13 (https://dejure.org/2014,1060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchanordnung und zeitlicher Abstand zur Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch nach 18 Monaten noch Verhältnismäßig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch 18 Monate nach der Tat, aber: Was habe ich mit Personalmangel bei der Behörde zu tun?eht das?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer zu Fahrtenbuch verdonnert - Das kann auch 18 Monate nach einem Verkehrsverstoß rechtens sein

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage 18 Monate nach Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage 18 Monate nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens - Langer Zeitraum zwischen Verkehrsverstoß und Fahrtenbuchauflage kann unverhältnismäßig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1610
  • NZV 2014, 383
  • NZV 2014, 6
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Das entspricht dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, …
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (std. Rspr. d. Sen., vgl. z. B. Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, DAR 2010, 407 und v. 1.3.2013 - 12 LA 122/12 -, DAR 2013, 405 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 12 LA 177/06

    Rechtmäßigkeit der Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund fehlender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    1 St 338/88">NJW 1989, 2704; Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 12 LA 177/06 -, zfs 2007, 119 und v. 12.12.2007 - 12 LA 267/07 -, zfs 2008, 356).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht bleiben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 3.94 -, NZV 1995, 370, juris Rdn. 9; Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402, juris Rdn. 3; Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, m.w.N.), ist entgegen der Annahme des Klägers hier maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (std. Rspr. d. Sen., vgl. z. B. Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, DAR 2010, 407 und v. 1.3.2013 - 12 LA 122/12 -, DAR 2013, 405 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 12 LA 267/07

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überlassung eines Fahrzeugs an einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    1 St 338/88">NJW 1989, 2704; Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 12 LA 177/06 -, zfs 2007, 119 und v. 12.12.2007 - 12 LA 267/07 -, zfs 2008, 356).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
    Das entspricht dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, …
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 3.94

    Fahrerlaubnis auf Probe - Nachschulungsanordnung - Verzicht auf eine

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Dies setzt voraus, dass die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, und Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 44 m.w.N.).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen veranlasst, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 16, und Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15).

    Rspr. des Nds. OVG, etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15, sowie Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (std. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

    Daher konnte er auch davon ausgehen, dass der Kläger nicht willens ist, an der Feststellung der Fahrzeugführerin mitzuwirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15).

    Weitere Ermittlungsversuche, die über die (hier gescheiterte) Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, wären bereits deshalb nicht erforderlich gewesen (vgl. std. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, a.a.O., StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann und nach den Umständen des konkreten Einzelfalles eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraumes als unverhältnismäßig anzusehen ist (Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 17 m.w.N., und Beschl. v. 15.4.2014 - 12 LA 102/13 -, n.v.).

    Maßgeblich ist dabei regelmäßig allerdings nicht der zeitliche Abstand der Anordnung zur Tat, sondern zur Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 17 m.w.N., und Beschluss vom 15.4.2014 - 12 LA 102/13 -, n.v.).

    Selbst ein Zeitraum von zwölf bzw. von 18 Monaten würde noch nicht für sich allein zu einer solchen Beurteilung führen (Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2014 - 12 LA 102/13 -, n.v., und Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrtenbuchanordnung zwischenzeitlich funktionslos geworden sein oder eine Verwirkung vorliegen könnte, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 17).

    Darüber hinaus kann in die zu treffende Ermessensentscheidung einfließen, ob das erste Mal mit einem Pkw des Fahrzeughalters ein Verkehrsverstoß ohne Fahrerfeststellung begangen wurde oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2017 - 8 B 1104/17 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Stellt die Behörde - wie hier der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ist unmöglich im Sinne dieser Vorschrift, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Bay. VGH, Urt. v. 15.3.2010 - 11 B 08.2521 -, juris Rn. 30 m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, a.a.O., StVZO § 31a Rn. 44 m.w.N.).

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (ständige Rechtsprechung des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, a.a.O., StVZO § 31a Rn. 46 m.w.N.).

    Weitere naheliegende erfolgversprechende Ermittlungsansätze neben der Anhörung der Halterin sind vorliegend nicht ersichtlich, so dass kein Grund für die Annahme besteht, dass die Ermittlung des Fahrzeugführers mit angemessenem und dem Beklagten zumutbarem Aufwand möglich gewesen wäre (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 16) und dass gerade das Unterlassen dieser Maßnahme zum Scheitern der Ermittlung des Fahrzeugführers geführt hätte (Nds. OVG, Beschl. v. 30.8.2016 - 12 ME 84/16 -, n.v.).

    Stellt die Behörde - wie der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Die hier zwischen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (23. September 2010) und dem Erlass des angefochtenen Bescheids (7. Oktober 2011) verstrichene Zeit von 12 1/2 Monaten, kann (noch) nicht als derart erheblich angesehen werden, dass sich schon deswegen die erlassene Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig darstellte (vgl. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, NJW 2014, 1610, das einen Zeitraum von ca. 18 Monaten zwischen Verfahrenseinstellung und Fahrtenbuchauflage betraf).
  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Weitere Ermittlungsversuche, die über die (hier gescheiterte) Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, wären bereits deshalb nicht erforderlich gewesen (st. Rspr. des Nds. OVG, vgl. etwa Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8 jeweils m.w.N.) und drängten sich vorliegend auch deshalb nicht auf, weil lediglich eine Heckaufnahme vorlag.

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf die Schwere des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019, a.a.O. Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn 16 m.w.N.).

    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris, Rn. 20 f., m. w. Nw. zur Rspr.; ferner OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Januar 2014 - 12 LB 19/13 -, juris, Rn. 17 ff., zu einem Zeitraum von 18 Monaten, m. w. Nw. zur Rspr. des Senats, und vom 8. Juli 2014 - 12 LB 76/14 - juris, Rn. 24 ff., zu einem Zeitraum von 12 ½ Monaten; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - M 23 S 14.3625 -, juris, Rn 36; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflg.
  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
    Die Ermittlung des Fahrzeugführers ist als im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich anzusehen, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4 und vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2014 - 12 LB 19/13 - juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.3.2010 - 11 B 08.2521 - juris Rn. 30 m.w.N.; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, StVZO § 31a Rn. 44 m.w.N.).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen veranlasst, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 - juris Rn. 16, und Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 - juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 A 740/18 - juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2014 - 12 LB 19/13 - juris Rn. 15).

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Stellt die Behörde - wie der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf die Schwere des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 43/18

    Fahrtenbuchauflage; Frist

    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019, - 12 ME 170/18 -, juris, Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn 16 m.w.N.).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 57/18

    Fahrenbuchauflage; Fahrtenbuch; Frontfoto; Heckaufnahme; Heckfoto;

    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019, - 12 ME 170/18 -, juris, Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn 16 m.w.N.).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Heckaufnahme; standardisiertes Messverfahren;

  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

  • VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher

  • VG Hannover, 05.09.2022 - 5 B 2953/22

    Abstandsverstoß; Amtsermittlung; Fahrtenbuch; Messprotokoll; öffentliche Urkunde;

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