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   BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13   

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BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,20613)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2014 - 3 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,20613)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,20613)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 AWG 2013; § 74 AWG 2013; § 75 AWG 2013; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) WaffG; § 34 WaffG; § 2 Abs. 3 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht (Idealkonkurrenz; kein allgemeiner Vorrang der Ausfuhrdelikte); Verkaufsverbot als lex specialis zur Durchführung eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts; Ablehnung des Antrags auf ...

  • lexetius.com

    AWG 2013 § 17 AWV 2013 §§ 74, 75

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 AWG 2013, § 17 Abs 1 Nr 2 AWG 2013, § 74 Abs 1 AWV 2013, § 75 Abs 1 AWV 2013, § 80 Nr 1 AWV 2013
    Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine Rechtsverordnung des Rates der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik: Konkurrenzverhältnis bei Verkauf und Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Libanon; Verhältnis des Verkaufsverbots zu dem Verbot ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkaufsverbot als lex specialis gegenüber dem Verbot der Durchführung eines Handelsgeschäfts und Vermittlungsgeschäfts (hier: Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Libanon); Idealkonkurrenz der Strafbarkeit des Verkaufs und die Ausfuhr von Gütern des Teils I Abschnitt A der ...

  • Betriebs-Berater

    Verstoß gegen das Verbot der Durchführung eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts

  • rewis.io

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine Rechtsverordnung des Rates der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik: Konkurrenzverhältnis bei Verkauf und Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Libanon; Verhältnis des Verkaufsverbots zu dem Verbot ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkaufsverbot als lex specialis gegenüber dem Verbot der Durchführung eines Handelsgeschäfts und Vermittlungsgeschäfts (hier: Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Libanon); Idealkonkurrenz der Strafbarkeit des Verkaufs und die Ausfuhr von Gütern des Teils I Abschnitt A der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot nach Außenwirtschaftsgesetz ist lex specialis ggü. Verbot der Durchführung eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Verbot der Durchführung eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot nach Außenwirtschaftsgesetz ist lex specialis ggü. Verbot der Durchführung eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 271
  • NJW 2014, 3047
  • NStZ 2014, 586
  • BB 2014, 2049
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    cc) Jedoch ist als mildestes Gesetz dasjenige anzuwenden, das bei einem Gesamtvergleich des konkreten Einzelfalls die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 24 mwN).

    Gegenüber § 34 Abs. 6 AWG aF, der eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe vorsah, erweist sich die Vorschrift des § 17 Abs. 2 AWG nF als milderes Gesetz, weil sie im Verhältnis zum Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 AWG nF nur die Obergrenze des Strafrahmens erhöht, so dass sie bei gleicher Strafobergrenze (Freiheitsstrafe von 15 Jahren, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) eine Mindeststrafe von (nur) einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht (vgl. zur vergleichbaren Konstellation bei Straftaten nach § 18 AWG nF BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, aaO).

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Dies dient der Klarstellung der ansonsten durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts unübersichtlichen Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546 und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64

    Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Bei Ausfuhrdelikten ist dies auch dann der Fall, wenn der Täter die Ware nach seinem Transportplan endgültig auf den Weg gebracht hat (Bieneck in Wolffgang/Simonsen, aaO, 17. Erg.-Lfg., § 34 Abs. 5 Rn. 8; weitergehend BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 1 StR 541/64, BGHSt 20, 150, 152: Aufladen der Ware auf ein Fahrzeug, um sie demnächst ungenehmigt über die Grenze zu bringen; s. auch G/J/W/Cornelius, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 34 AWG Rn. 124).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Der Angeklagte hatte zu der Tat im Sinne von § 22 StGB unmittelbar angesetzt: Dieser Zeitpunkt des Versuchsbeginns ist nach allgemeinen Maßstäben auch dann erreicht, wenn der Täter solche Handlungen vorgenommen hat, die nach seinem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Die Entscheidung, ob die Strafe gemäß § 23 Abs. 2 StGB nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, hat indes das Tatgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen und dabei eine Gesamtbetrachtung aller Tatumstände und der Täterpersönlichkeit anzustellen, wobei versuchsbezogenen Umständen ein besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18, 19).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Dies dient der Klarstellung der ansonsten durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts unübersichtlichen Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546 und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06

    Gegenstand, der besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (Bestimmung

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    aa) Der Angeklagte erfüllte in diesen Fällen jeweils den Tatbestand des § 34 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b) AWG aF, weil er - als tauglicher Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06, NJW 2007, 1893, 1895; Morweiser in Wolffgang/Simonsen, WAR-Kommentar, 32. Erg.-Lfg., § 34 Abs. 1 AWG Rn. 11 mwN) - die Munition und damit in Teil I Abschnitt A Position 0003 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung aF) genannte Güter in den Libanon ausführte; denn damit beging er eine in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG aF genannte Handlung und handelte dadurch dem in Art. 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2006/625/GASP des Rates vom 15. September 2006, betreffend das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen an Einrichtungen oder Einzelpersonen im Libanon im Sinne der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen enthaltenen Ausfuhrverbot zuwider, das zur Strafbewehrung im Bundesanzeiger (Nr. 181, S. 6479) am 23. September 2006 veröffentlicht worden war.
  • BGH, 22.12.1987 - 5 StR 394/87

    Waffen - Munition - Weitergabe an Nichtberechtigte - Überlassung

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    In diesen Fällen ist der Tatbestand des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) WaffG nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 5 StR 394 + 395/87, NStZ 1988, 133, 134 zur Rechtslage nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG aF).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt hierzu ausgeführt, dass das legitime Interesse des Angeklagten in einem Verfahren mit starkem Auslandsbezug, sich durch die Benennung von im Ausland ansässigen Zeugen zu verteidigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23 f.), die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen unter Berufung auf § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht notwendig im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null ausschließt.
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1) stehen Erwerb, Besitz und Handeltreiben untereinander in Tateinheit, wenn der Täter Waffen oder Munition gewerbsmäßig ankauft und bis zu deren Überlassung an seinen Abnehmer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 641/95

    Berichtigung einer Urteilsformel

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96

    Gesetzesänderung - Urteil - Kombinationsverbot

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17

    Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger

    aa) In Anwendung des mildesten Gesetzes in seiner Gesamtheit (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, BGHSt 59, 271, 275; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 150) ändert der Senat im Fall II.1.
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Welches Gesetz das mildeste ist, beurteilt sich nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Fachgerichte unter Einbeziehung aller die Strafbarkeitsvoraussetzungen und die angedrohte Strafe beeinflussenden Faktoren, mithin nach dem gesamten sachlich-rechtlichen Rechtszustand (vgl. BGHSt 37, 320 ; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 -, Rn. 30; Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 -, NStZ 2014, S. 586 ; Fischer, in: ders., StGB, 66. Aufl. 2019, § 2 Rn. 8; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 2 Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Zur Beachtlichkeit der geänderten gesellschaftsrechtlichen Vorschriften könnte es vorliegend nur kommen, wenn dadurch die strafrechtliche Rechtslage bei einem Gesamtvergleich des konkreten Einzelfalls eine dem Täter günstigere Beurteilung zuließe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, BGHSt 59, 271, 275).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Vielmehr ist das mildere Gesetz in seiner Gesamtheit anzuwenden, wobei eine Vergleichsbetrachtung des konkreten Einzelfalls geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014, - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587).

    Bei der Fassung des Schuldspruchs hat der Senat zur Wahrung der Übersichtlichkeit den Zusatz vorsätzlicher und unerlaubter Tatbegehung entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, juris Rn. 35, insoweit in NStZ 2014, 586 nicht abgedruckt) und auf eine Kennzeichnung der gleichartigen Tateinheit verzichtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494).

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Denn sie hat bei ihrem konkreten Gesamtvergleich der Gesetzesfassungen zutreffend darauf abgehoben, dass der Grundstrafrahmen des § 261 Abs. 1 StGB nF, der von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht, für die Angeklagte günstiger ist als der Regelstrafrahmen des § 261 Abs. 1 StGB aF, der Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsah; zudem hat sie - wodurch die Angeklagte nicht beschwert ist - das Vorliegen besonders schwerer Fälle im Sinne des § 261 Abs. 4 StGB aF und § 261 Abs. 5 StGB nF jeweils verneint und daher den Regelstrafrahmen als für den konkreten Gesamtvergleich der Gesetzesfassungen maßgeblichen Bezugspunkt erachtet (vgl. zum Gebot des konkreten Gesamtvergleichs verschiedener Gesetzesfassungen nach § 2 Abs. 3 StGB BGH, Urteile vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 12 f.; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, BGHSt 59, 271 Rn. 13; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 2 Rn. 9; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 2 Rn. 28).

    b) Von dem Ergebnis der Beurteilung des Vorliegens besonders schwerer Fälle im zweiten Rechtsgang hängt ab, ob - im Sinne des Grundsatzes der strikten Alternativität und der gebotenen konkreten Betrachtungsweise - die (weiteren) Rechtsfolgeentscheidungen im erneuten Rechtsgang nach § 261 StGB aF oder § 261 StGB nF zu treffen sind (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 12 f.; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, BGHSt 59, 271 Rn. 13; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 2 Rn. 9; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 2 Rn. 28).

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Schon die Klarstellungsfunktion des § 52 Abs. 1 StGB spricht dafür, den Verstoß gegen das Verkaufsverbot als in Idealkonkurrenz zu dem Ausfuhrdelikt stehend in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NJW 2014, 3047, 3048; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, 2. Aufl., vor §§ 52 ff. Rn. 26 f.).

    Weder besteht außenwirtschaftsrechtlich ein allgemeiner Vorrang der Ausfuhrdelikte noch liegt in dem vorangegangenen Verkauf ein Fall der mitbestraften Vortat zu der nachfolgenden Ausfuhr (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NJW 2014, 3047, 3048 mwN).

    Die Kennzeichnung der Taten hatte sich dabei an den Tatbeständen des § 18 AWG nF zu orientieren, da - worauf auch das Landgericht zu Recht abgestellt hat - sich das Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 2013 angesichts des aus § 18 Abs. 7 AWG nF folgenden, gegenüber § 34 Abs. 6 AWG aF günstigeren Strafrahmens gemäß § 2 Abs. 3 StGB als das mildere Gesetz darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NJW 2014, 3047, 3048).

  • BGH, 20.03.2023 - 1 StR 266/22

    Verurteilung von "Cannabis-Arzt" rechtskräftig

    Zugleich lässt der Senat die Kennzeichnung der Taten als "unerlaubt" im Hinblick auf den Besitz von Betäubungsmitteln und einer halbautomatischen Kurzwaffe im Tenor des angefochtenen Urteils entfallen; sie ist entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 Rn. 35 und Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    c) Schließlich lässt der zur Bestimmung des milderen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gebotene Gesamtvergleich der konkreten Einzelfälle (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, BGHSt 59, 271, 275 mwN) keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen.
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Dabei ist der Grundsatz strikter Alternativität zu beachten: Es kann nur entweder die frühere oder die neue Gesetzesvorschrift in ihrer Gesamtheit angewendet werden; eine Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise nach der neuen Vorschrift ist nicht zulässig (BGH, Urteile vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723 f.; vom 10. Februar 1971 - 2 StR 527/70, BGHSt 24, 94, 97; vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320, 322; vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96, NJW 1997, 951; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Mildere Strafe 3; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587; Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99, NStZ 2000, 136; vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 Rn. 30).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Ebenso wenig bedarf es der Kennzeichnung von Delikten nach dem Waffengesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz als "unerlaubt" (s. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, wistra 2014, 446 Rn. 35; Beschluss vom 20. März 2023 - 1 StR 266/22, juris Rn. 7).

    Dementsprechend ist bei den gesetzlichen Überschriften des Strafgesetzbuchs (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO) nur die fahrlässige Begehungsform erwähnt, so namentlich im Fall der "Körperverletzung" und der "fahrlässige(n) Körperverletzung" (s. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7; Urteile vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, wistra 2014, 446 Rn. 35).

  • BGH, 25.07.2019 - AK 34/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

  • BGH, 31.08.2020 - AK 20/20

    Zuwiderhandlung gegen ein Ausfuhr- und Verkaufsverbot für den Geheimdienst einer

  • BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22

    Anwendung des mildesten Gesetzes (Günstigkeitsvergleich; Anwendung des milderen

  • BGH, 09.11.2022 - 5 StR 331/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen

  • OLG Hamm, 05.07.2018 - 4 RVs 49/18

    Strafbarkeit des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 31.03.2022 - AK 9/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 2/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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