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   BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13   

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https://dejure.org/2014,19677
BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19677)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2014 - V ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19677)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - V ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19677)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 779 BGB, § 260 ZPO, § 263 ZPO, § 14 Nr 4 WoEigG
    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung bei Entschädigungsbegehren wegen eines Feuchtigkeitsschadens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nachträglichen Klagehäufung in Eventualstellung i.R.e. Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Hilfsantrages; Vergleich durch zustimmenden Mehrheitsbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussfassung kann als Vergleich auszulegen sein/ Haupt- und Hilfsantrag dürfen einander widersprechen oder sich gegenseitig ausschließen; §§ 23, 24 WEG; 147, 779 BGB; 260, 263 ZPO

  • rewis.io

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung bei Entschädigungsbegehren wegen eines Feuchtigkeitsschadens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; ZPO § 263; ZPO § 260
    Zulässigkeit einer nachträglichen Klagehäufung in Eventualstellung i.R.e. Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 181 ; BGB § 779 ; ZPO § 260 ; ZPO § 263
    Zulässigkeit einer nachträglichen Klagehäufung in Eventualstellung i.R.e. Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich in laufendem Schimmelschadensprozess: Klagehäufung in Eventualstellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzliches Schuldverhältnis - hilfsweise Vergleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behandlung einer nachträglichen Klagehäufung wie eine Klageänderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behandlung einer nachträglichen Klagehäufung wie eine Klageänderung

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu ZPO-Klassikern: Streitgegenstand, Klagehäufung und Klageänderung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3314
  • MDR 2014, 1043
  • NZM 2014, 711
  • ZMR 2015, 42
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    aa) Gegenstand des Rechtsstreits ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein prozessualer Anspruch; er wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, BGHZ 153, 173, 175 mwN).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Eine nachträgliche Klagehäufung ist prozessual wie eine Klageänderung zu behandeln (BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842 mwN).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Wie es sich verhält, wenn die ursprüngliche Forderung nur inhaltlich umgestaltet werden soll (zu einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 7. März 2002 - III ZR 73/01, JZ 2002, 721 f. m. krit. Anm. Jacoby), kann dahinstehen.
  • BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02

    Materiell-rechtliche Wirkung eines Vergleichs

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Zwar ist im Zweifel - und auch hier - davon auszugehen, dass der Vergleich das ursprüngliche Rechtsverhältnis nicht im Wege einer Novation ersetzen soll (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 204/02, FamRZ 2004, 1783 f. mwN).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 2/12

    Auslegung eines Zahlungstitels durch den Gerichtsvollzieher: Zinsausspruch "8 %

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Der Antrag der Klägerin ist dahingehend auszulegen, dass sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 2/12, WM 2013, 509 f.).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Die Annahme des Berufungsgerichts, die Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB ergebe, dass die Klägerin und die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vergleich geschlossen hätten, hält der eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle stand; sie ist nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungs- und Ergänzungsregeln oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Oktober 2009 - V ZR 203/08, NJW 2010, 146 Rn. 10).
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts dürfen Haupt- und Hilfsantrag einander widersprechen oder sich gegenseitig ausschließen (RGZ 144, 71, 73 f.; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 260 Rn. 4 aE mwN).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12, BGHZ 201, 129 Rn. 24; Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, NJW 2014, 3314 Rn. 15, jeweils mwN).

    bb) Die Auslegung des Klageantrags, die der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, aaO), ergibt, dass das Unterlassungsbegehren der Klägerin auf ein Abstellen des Fahrzeugs des Beklagten auf dem Parkplatz gerichtet ist, das geeignet ist, nach den Vertrags- und Einstellbedingungen der Klägerin einen Anspruch auf das erhöhte Nutzungsentgelt zu begründen (Nichtlösen eines Parkscheins; Nichtauslegen des Parkscheins; Überschreiten der bezahlten Parkzeit um mehr als 15 Minuten).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Allerdings ist bei der revisionsrechtlich uneingeschränkt nachprüfbaren Auslegung des Klageantrags zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, NJW 2014, 3314 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (ständige Rechtsprechung, jüngst etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 14; vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 Rn. 15 mwN; vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, NJW 2014, 3314 Rn. 12; vom 18. Juni 2015 - III ZR 303/14, ZIP 2015, 1442 Rn. 11; vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14, WM 2015, 1679 Rn. 14).

    Unterschiedliche Streitgegenstände weisen daher etwa die auf einem Vergleich beruhende Zahlungspflicht und die ursprüngliche Schadensersatz- oder Entschädigungsforderung auf (BGH, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, NJW 2014, 3314 Rn. 11).

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