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   BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12   

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BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 Abs 3 S 2 BGBEG vom 03.04.2009, Art 229 § 28 Abs 2 BGBEG, § 27 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen Ehegatten in Ansehung der kollisionsrechtlichen Härteklausel; Ausschlussgrund eines groben persönlichen Fehlverhaltens eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich bei persönlichem Fehlverhalten eines Ehegatten nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft; Verletzung des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen Ehegatten in Ansehung der kollisionsrechtlichen Härteklausel; Ausschlussgrund eines groben persönlichen Fehlverhaltens eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich bei persönlichem Fehlverhalten eines Ehegatten nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft; Verletzung des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verfehlung nach Ehe: Ende des Versorgungsausgleichs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungausgleich und Fehlverhalten nach der Trennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Autobiographische "Abrechnung" mit dem Ehemann rechtfertigt nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Autobiographische "Abrechnung" mit dem Ehemann rechtfertigt nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 61
  • MDR 2014, 34
  • NZS 2014, 110
  • FamRZ 2014, 105
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).

    Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit wegen der Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit keine eigenen Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.).

    Es hat sich - in verfassungsrechtlich gebotener Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174) - auch davon leiten lassen, welche Auswirkungen die Veröffentlichung des Buches im konkreten Einzelfall auf die Person des Ehemanns hatte und die insoweit für maßgebend erachteten Umstände (die Auflösung des Pseudonyms ist allenfalls für einen sehr begrenzten Personenkreis möglich, der Ehemann hat trotz der Publizität des Buches selbst erst nach drei Jahren von dessen Veröffentlichung erfahren) in tatrichterlicher Verantwortung gewürdigt.

    ee) Ferner hat das Beschwerdegericht mit Recht in die Billigkeitsabwägung einfließen lassen, dass die Ehefrau während der mehr als zwölfjährigen Ehe unter Verzicht auf eine eigene Berufstätigkeit drei gemeinsame Kinder erzogen, den Haushalt geführt und dadurch einen gleichwertigen Beitrag zum gemeinsam erwirtschafteten Versorgungsvermögen geleistet hat (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174).

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007, XII ZB 168/01, FamRZ 2007, 996).

    Vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825, 826 und vom 17. Januar 2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 Rn. 10).

    Denn sie setzt gegenüber § 242 BGB andere und - vor allem durch das Merkmal der Unbilligkeit - strengere Maßstäbe und verdrängt daher im Bereich des Versorgungsausgleichs die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Rechten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 Rn. 26).

    Im Übrigen konnte sich der Ehemann grundsätzlich nicht darauf einstellen, dass sich die lebensjüngere Ehefrau bereits abschließend mit ihrer Altersvorsorge befasst hatte (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 Rn. 29).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Die tatrichterliche Beurteilung ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur begrenzt nachprüfbar, insbesondere dahin, ob der Tatrichter die maßgeblichen Umstände ausreichend und umfassend in seine Abwägung einbezogen hat (st. Rspr; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. November 1999 - XII ZB 132/98 - FamRZ 2000, 418, 419 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367, jeweils mwN).

    Dieser allgemeine Grundsatz erfährt im Versorgungsausgleichsverfahren allerdings eine Einschränkung dahingehend, dass es den Verfahrensbeteiligten überlassen ist, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen und durch eingehende Tatsachendarstellung und geeigneten Beweisantritt an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).

    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes muss der Beteiligte, der sich darauf beruft, dessen tatsächliche Voraussetzungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregeln geltend machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der die verfassungsrechtlich geschützte Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam geschaffenen Versorgungsvermögen gewährleisten soll, nur ausnahmsweise und nur dann, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den Ehepartnern besonders belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 28. März 1984, IVb ZR 64/82, FamRZ 1984, 662).

    Beim Vorliegen eines solchen Fehlverhaltens, das erst die Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft betrifft, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte von der Teilhabe an dem in der Ehezeit gemeinsam erwirtschafteten Versorgungsvermögen nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den Ehepartnern besonders belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs deshalb unerträglich erscheint (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 665).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Denn in diesem Fall müssen die Beteiligten von vornherein damit rechnen, dass das Rechtsmittelgericht anderer Auffassung sein könnte; seine dementsprechende Entscheidung kann im Grundsatz nicht überraschend sein (BGH Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 - NJW-RR 2006, 235, 236 und Beschluss vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Privat-, Geheim- und Intimsphäre (BVerfG NJW 1969, 1707; NJW 1978, 807, 809), die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfG NJW 1973, 1226, 1227 f.) anerkannt.
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    bb) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs nicht nur durch wirtschaftlich relevante Verhältnisse begründet werden, sondern sich auch aus einem Fehlverhalten eines Ehegatten im persönlichen Bereich ergeben kann (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 615/80 - FamRZ 1983, 32, 33 und vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 363).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 86/10

    Schadensersatzklage gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung: Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Zwar darf ein in erster Instanz obsiegender Beteiligter grundsätzlich darauf vertrauen, vom Rechtsmittelgericht rechtzeitig einen solchen Hinweis zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere auf Grund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10 - NJW-RR 2011, 1009 f.).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    Als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Privat-, Geheim- und Intimsphäre (BVerfG NJW 1969, 1707; NJW 1978, 807, 809), die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfG NJW 1973, 1226, 1227 f.) anerkannt.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
    bb) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs nicht nur durch wirtschaftlich relevante Verhältnisse begründet werden, sondern sich auch aus einem Fehlverhalten eines Ehegatten im persönlichen Bereich ergeben kann (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 615/80 - FamRZ 1983, 32, 33 und vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 363).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen

  • BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98

    Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • BGH, 23.02.1994 - XII ZB 39/93

    Ehezeitende in einem Scheidungsverfahren nach gerichtlichem Trennungsverfahren

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

  • OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

    eines Verhaltens des Ausgleichsberechtigten - wie hier - nach der Trennung in Frage, setzt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs voraus, dass das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den anderen Ehegatten besonders belastenden Umständen geschieht (vgl. BGH FamRZ 2014, 105; 1984, 662).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 450/13 - FamRZ 2016, 697 Rn. 14 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24).

    Die Anwendung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015 - XII ZB 701/13 - FamRZ 2015, 998 Rn. 17 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25).

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24).

    Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).

    Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit wegen der Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit keine eigenen Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25; BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.).

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

    Es umfasst den Schutz des Einzelnen vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 21 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12, NJW 2014, 61 Rn. 28).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18

    Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut

    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestands muss der Beteiligte, der sich darauf beruft, dessen tatsächliche Voraussetzungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregeln geltend machen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn.18 mwN).

    Es sollen vor allem unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 - FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 14 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2018 - 6 UF 11/18

    Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem isolierten Verfahren

    Vielmehr kann der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB auch in einem isolierten Verfahren später nachgeholt werden und der Ausgleichsanspruch verjährt nicht; (BGH, FamRZ 2014, 105; FamRZ 2007, 996; FamRZ 1993, 176; vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 2018, 182).
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 164/14

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Bezug einer Conterganrente

    Ergeben sich somit keine Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (Senatsbeschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 36).
  • LG München I, 21.10.2021 - 5 HKO 1687/19

    Äußerung und Aktienkurs

    Allerdings schützt es ihn andererseits vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 97, 125, 149 = NJW 1998, 1381, 1383; BGH NJW 2014, 61, 64 = FamRZ 105, 107).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der

    Dies gilt umso mehr, als der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) im Versorgungsausgleichsverfahren insoweit Einschränkungen unterworfen ist, als die Verfahrensbeteiligten dazu gehalten sind, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne Weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 18 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).
  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

  • OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 9 UF 181/19

    Kein Versorgungsausgleich bei grober Verletzung der verfahrensrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15

    Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich

  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14

    Billigkeitsprüfung im Versorgungsausgleich bei Erwerb einer inländischen

  • OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in

  • OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19

    Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus

  • OLG Koblenz, 02.12.2019 - 9 UF 293/19

    Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei

  • OLG Köln, 16.01.2014 - 25 UF 128/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in

  • AG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 35 F 2227/90
  • OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16

    Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs: Bezug einer deutschen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19

    Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2020 - 6 UF 101/19

    Eine Unterhaltspflichtverletzung ist im Rahmen von § 27 VersAusglG nur dann

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 UF 32/19

    Versorgungsausgleich, Ausübung des Kapitalwahlrechts, grobe Unbilligkeit

  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 5 UF 66/22
  • OLG Hamburg, 25.05.2021 - 2 UF 138/20

    Wegfall des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach mehr als

  • VG Augsburg, 09.11.2017 - Au 2 K 17.323

    Keine Anpassung der Versorgung wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11

    Billigkeitsgründe bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem

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