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   VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488   

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https://dejure.org/2014,475
VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488 (https://dejure.org/2014,475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2014 - 12 C 13.2488 (https://dejure.org/2014,475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 (https://dejure.org/2014,475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung einer eigenständigen Klagebefugnis für einen alleinerziehenden Elternteil zur Geltendmachung eines UVG-Anspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Klage auf Bewilligung bzw. Auszahlung von Unterhaltsvorschussleistungen; Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils; Nachweis des Zuzugs; Nachrang der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 876
  • FamRZ 2014, 1494
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10

    Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.

    Die Regelung dient der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Unterhaltsleistung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zusteht, derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, jedoch mit einer Verfolgung des Anspruchs nicht einverstanden ist (SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.8.2012, 6 M 111.12 - , Rn. 5 m.w.N.).

    Dieser Auffassung steht jedoch entgegen, dass bei einer nur gewollten Vertretungsregelung die Festlegung, dass der Antrag auch durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden kann, überflüssig wäre (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.

    Darüber hinaus sprechen auch die berührten wirtschaftlichen Interessen des alleinerziehenden Elternteils dafür, dessen Klagebefugnis zu bejahen (OVG NW, U.v. 23.9.1999, a.a.O. - , Rn. 11 f. unter Verweis auf Sodan/Ziekow, Loseblatt-Kommentar zur VwGO, § 42 Rn. 412, wonach im Einzelfall auch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG taugliche Grundlage eines elterlichen Klagerechts in Angelegenheiten ihrer Kinder sein kann).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2012 - 6 M 111.12

    Unterhaltsvorschuss; Verpflichtungsklage; Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Die Regelung dient der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Unterhaltsleistung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zusteht, derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, jedoch mit einer Verfolgung des Anspruchs nicht einverstanden ist (SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.8.2012, 6 M 111.12 - , Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar könnte die Norm auch dahingehend verstanden werden, dass sie lediglich eine besondere Vertretungsregelung des alleinerziehenden Elternteils enthält, ohne für diesen eine eigenständige Klagebefugnis zu normieren (insoweit offen: OVG Berlin-Bgb, B.v. 27.8.2012, a.a.O).

  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Die Anforderungen an die Bewertung der Erfolgsaussichten dürfen indes nicht übersteigert werden (BVerfG, B.v. 21.3.2013, 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 - Rn. 16).
  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 12 C 07.673
    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063

    Unterhaltsvorschussrecht- Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe-

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 12 C 13.1183

    Anspruch auf Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Antragstellers und fehlender Mutwilligkeit hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung voraussetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 29.7.2013, 12 C 13.1183 - , Rn. 15).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Nachdem die im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhalts für die Tochter des Klägers gewährten Leistungen im fraglichen Zeitraum deren Ansprüche auf Unterhaltvorschuss übersteigen und zu diesen nachrangig im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1993, 5 C 10/91 - ), gilt ihr Anspruch auf Leistungen nach dem UVG gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt, wodurch dem mit dieser Norm verfolgten Zweck der Vermeidung von Doppelleistungen und der Verwaltungsökonomie Rechnung getragen wird (BVerwG, U.v. 14.10.1993, a.a.O, Rn. 28 m.w.N).
  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 3 K 11.341

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Umstand, dass das materiell-rechtlich anspruchsberechtigte Kind (bei ordnungsgemäßer Vertretung nach §§ 1626, 1629 BGB, §§ 1773 ff. BGB) daneben selbst klagebefugt ist, schließt ein eigenständiges Klagerecht des alleinerziehenden Elternteils nicht aus (VG Würzburg, U.v. 14.6.2011, W 3 K 11.341; U.v. 7.7.2011, W 3 K 11.170 - ).
  • VG Würzburg, 07.07.2011 - W 3 K 11.170

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
    Der Umstand, dass das materiell-rechtlich anspruchsberechtigte Kind (bei ordnungsgemäßer Vertretung nach §§ 1626, 1629 BGB, §§ 1773 ff. BGB) daneben selbst klagebefugt ist, schließt ein eigenständiges Klagerecht des alleinerziehenden Elternteils nicht aus (VG Würzburg, U.v. 14.6.2011, W 3 K 11.341; U.v. 7.7.2011, W 3 K 11.170 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Nds.Rpfl 2015, S. 139 f., Rn. 6 ff. bei juris; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, NJW 2014, S. 876, Rn. 7 f. bei juris; OVG Münster, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, FamRZ 2000, S. 777 ff., Rn. 7 bei juris; OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, LKV 2011, S. 277 f., Rn. 8 bei juris).
  • VG Aachen, 16.03.2015 - 2 K 263/13

    Unterhaltszahlung; Sparkonto; Einzahlung auf Sparkonto; Freistellungsvereinbarung

    Dieses Recht der Klägerin kann aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, die ein eigenständiges Antragsrecht des oben genannten Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters vorsieht, vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/91 -, NWVBl 2000 S. 99, m.w.Nw. zur Rspr.; BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 - unter Abänderung seiner bisherigen Rspr. und w. Nw.; Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
  • VG Berlin, 02.08.2016 - 21 K 432.15

    Bewilligung von Unterhaltsvorschuss

    Im Übrigen fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis auch deswegen, weil der Kläger ausweislich des Bescheides des JobCenters vom 6. Mai 2016 für den Monat März 2015 offensichtlich ungekürzte - also ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschuss errechnete - Leistungen des JobCenters in Höhe von 299, 68 ? bezogen hat, die einen unterstellten Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss (auch) für den Monat März 2015 in Höhe von seinerzeit 133 ? bei Weitem übersteigen und daher ein Erstattungsanspruch des JobCenters gegenüber der Unterhaltsvorschussstelle mit der Folge bestünde, dass der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als vollständig erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 104 Abs. 1 SGB X, vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - Juris Rdnr. 9 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. September 2015 - OVG 6 M 62.15 - BA S. 3 und vom 14. Juni 2011 - OVG 6 M 33.10 - BA S. 2; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 - Juris Rdnr. 14 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines

    7 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (12 C 13.2488) im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.9.1999 - 16 A 461/99 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.3.2011 - 5 D 181/10 -) Folgendes ausgeführt:.
  • VG München, 21.09.2016 - M 18 K 15.3156

    Rechtswidriger Aufhebungsbescheid zum Unterhaltsvorschuss

    Jedoch ist auch der allein erziehende Elternteil im Streit um UVG-Leistungen klagebefugt, weil er sie nach § 9 Abs. 1 UVG in eigenem Namen geltend machen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 12 C 13.2488 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 4 PA 124/19

    Klagebefugnis; Unterhaltsvorschuss

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (ebenso: Sächs. OVG, Urt. v. 16.3.2011 - 5 D 181/10 - VGH München, Beschl. v. 20.1.2014 - 12 C 13.2488 - OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 - vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 23.9.1999 - 16 A 461/99 -).
  • VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759

    Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG

    Der Kläger ist aus § 9 Abs. 1 UVG befugt, einen Anspruch seines Sohnes auf Unterhaltsleistungen nach § 1 Abs. 1 UVG im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 12 C 13.2488 - juris Rn. 7 ff.; VG Würzburg, U.v. 7.7.2011 - W 3 K 11.170 - juris Rn. 35 ff.; Grube, UVG, 2. Aufl. 2020, § 9 Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Aachen, 14.12.2020 - 10 K 3417/18

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzklausel; Wohnsitz in einem anderen EU-Staat;

    Dieses Recht der Klägerin kann aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, die ein eigenständiges Antragsrecht des oben genannten Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters vorsieht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/91 -, Rz. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Rz. 7, 9; BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, Rz. 7 ff, jeweils juris; Grube, UVG, 2020, EL Rz. 112 und § 9 Rz. 2 sowie bereits: Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
  • VG München, 30.04.2014 - M 18 K 13.3247

    Kein Leistungsausschluss wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 1 Abs.

    Die Klägerin ist, abgeleitet aus § 9 Abs. 1 UVG, klagebefugt gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BayVGH, Beschluss vom 20.1.2014, 12 C 13.2488).
  • VG Ansbach, 01.03.2020 - AN 15 K 20.00755

    Dauerndes Getrenntleben, Unterhaltsleistungen, häusliche Gemeinschaft,

    Zwar steht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss dem Kind und nicht dem alleinerziehenden Elternteil zu (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - juris), allerdings kann ein eigenständiges Klagerecht des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt, aus § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, der diesem Elternteil ein eigenständiges Antragsrecht im Hinblick auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gibt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 12 C 13.2488 - juris).
  • VG Würzburg, 23.09.2021 - W 3 K 20.716

    Unterhaltsvorschussgesetz, Klage des Elternteils, bei dem das Kind lebt, im

  • VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 8 K 20.500

    Austausch der Rechtsgrundlage, schuldhafte Verweigerung einer Sachaufklärung zu

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