Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.12.2014

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12   

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https://dejure.org/2014,25470
BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12 (https://dejure.org/2014,25470)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12 (https://dejure.org/2014,25470)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 (https://dejure.org/2014,25470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert - erhebliche Zweifel an "flächendeckender Aushebelung" des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 81a Abs 2 StPO, § 24a Abs 2 StVG
    Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert - erhebliche Zweifel an "flächendeckender Aushebelung" des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO

  • verkehrslexikon.de

    Zweifel an "flächendeckender Aushebelung" des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert - erhebliche Zweifel an "flächendeckender Aushebelung" des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Blutprobe - Bundesverfassungsgericht mahnt Praxis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Erhebliche Bedenken", wenn man den Richtervorbehalt "flächendeckend aushebelt"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgehung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen - Beweisverwertung im Verwaltungsprozess möglich?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fehlende richterliche Anordnung bei einer Blutentnahme

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetzgebung: Richtervorbehalt bei Blutprobe auf dem Prüfstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1005
  • NZV 2015, 307
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12
    Hierfür müssen innerhalb der Beschwerdefrist das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).

    Hat das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12
    Soweit es zur Beurteilung der behaupteten Grundrechtsverletzung erforderlich ist, ist auch eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung geboten (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

    Hat das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12
    Die Begründung der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens verschaffen (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Dem Gericht soll eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens verschafft werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2000 - 2 BvR 1894/99 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, NJW 2015, S. 1005 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Dem Gericht soll eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens vermittelt werden (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfGK 12, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2000 - 2 BvR 1894/99 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, NJW 2015, S. 1005 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1237/14

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bei einer im Ausland

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, NJW 2015, 1005 = juris, Rn. 13.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39253
BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14 (https://dejure.org/2014,39253)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 BvE 3/14 (https://dejure.org/2014,39253)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 BvE 3/14 (https://dejure.org/2014,39253)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 93, 44 Abs. 1 GG; § 13 BVerfGG; § 36 Abs. 1 PUAG
    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 44 Abs 1 GG, Art 44 Abs 2 S 1 GG, Art 93 Abs 1 Nr 1 GG, § 13 Nr 5 BVerfGG, § 24 BVerfGG
    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen Unzulässigkeit - Beweiserhebung im "NSA-Untersuchungsausschuss" durch Vernehmung Edward Snowdens - vorläufige Stellungnahme der Bundesregierung kein tauglicher Gegenstand im Organstreitverfahren - ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Vernehmung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss

  • rewis.io

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen Unzulässigkeit - Beweiserhebung im "NSA-Untersuchungsausschuss" durch Vernehmung Edward Snowdens - vorläufige Stellungnahme der Bundesregierung kein tauglicher Gegenstand im Organstreitverfahren - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Vernehmung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Vernehmung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Pressemeldung, 12.12.2014)

    Klage wegen Snowden-Vernehmung abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit im Untersuchungsausschuss - und die Frage des richtigen Rechtsweges

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befragung von Edward Snowden in Berlin - BVerfG weist Anträge der Opposition ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Snowden braucht nicht in Berlin auszusagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig - Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä. (3)

  • zeit.de (Pressekommentar, 12.12.2014)

    NSA-Ausschuss: Es geht auch ohne Snowden

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Organklage auf Zeugenvernehmung Edward Snowdens im NSA-Untersuchungsausschuss unzulässig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 44 GG; §§ 13 Nr. 5, 63, 64 BVerfGG; §§ 17 ff., 36 PUAG
    Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 138, 45
  • NJW 2015, 1005
  • NVwZ 2015, 218
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Als rechtserhebliche Maßnahme kommt jedes Verhalten des Antragsgegners in Betracht, das geeignet ist, die Rechtsstellung des Antragstellers zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 118, 277 m.w.N.).

    Die als verletzt geltend gemachte Rechtsposition muss in einem Verfassungsrechtsverhältnis gründen (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 131, 152 ).

    Ein Verfassungsrechtsverhältnis liegt vor, wenn auf beiden Seiten des Streits Verfassungsorgane oder Teile von Verfassungsorganen stehen und um diese verfassungsrechtliche Positionen streiten (vgl. BVerfGE 118, 277 ).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ).

    Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 97, 408 ; 120, 82 ).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ).

    Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 97, 408 ; 120, 82 ).

  • Drs-Bund, 18.03.2014 - BT-Drs 18/843
    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Am 20. März 2014 setzte der 18. Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein (BTDrucks 18/843; BT-Plenarprot. 18/23).

    Am 8. Mai 2014 beschloss der Antragsgegner zu 2. aufgrund des Beweisantrags der Antragsteller zu 3. vom 2. April 2014 (ADrucks 41) einstimmig, zu dem Untersuchungsauftrag (BTDrucks 18/843) Beweis zu erheben durch Vernehmung von Edward Snowden als Zeuge (Beweisbeschluss Z-1).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Erforderlich ist, dass der Antragsteller durch die angegriffene Maßnahme in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 13, 123 ; 124, 161 ).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Erforderlich ist, dass der Antragsteller durch die angegriffene Maßnahme in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 13, 123 ; 124, 161 ).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ).
  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 97, 408 ; 120, 82 ).
  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
    Besondere Billigkeitsgründe, die die Anordnung einer Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG ausnahmsweise angezeigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 96, 66 ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Der "Snowden-Organstreit" vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 138, 45) verdeutliche, dass die Neuregelung des § 126a Abs. 1 Nr. 1 GO-BT in der parlamentarischen Praxis keineswegs so problemlos gehandhabt werde, wie der Antragsgegner behaupte.
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

    Der Antragsteller muss durch die angegriffene Maßnahme in seinem durch die Verfassung geschützten Rechtskreis konkret betroffen sein (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 13, 123 ; 124, 161 ; 138, 45 ).

    Handlungen, die nur vorbereitenden oder vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 97, 408 ; 120, 82 ; 138, 45 ; 140, 115 ).

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18

    Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven

    Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ).

    Erforderlich ist, dass der Antragsteller durch die angegriffene Maßnahme in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 138, 45 ).

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