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   BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15   

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https://dejure.org/2015,24637
BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15 (https://dejure.org/2015,24637)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 StR 112/15 (https://dejure.org/2015,24637)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 StR 112/15 (https://dejure.org/2015,24637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum Tatort; alsbald nach der Tatausführung; enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat; Observation bereits während der Tatausführung; Adressat der Nötigung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 252 StGB, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen schweren räuberischen Diebstahls: Betroffensein des Täters auf frischer Tat nach Diebstahl aus einem Sparkassen-Geldautomat; Fluchtversuch mit einem Kraftfahrzeug und Zufahren auf Polizeibeamten; notwendige Vorsatzfeststellungen

  • IWW

    §§ 252, 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB, § 252 StGB, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "auf frischer Tat betroffen" im Rahmen des besonders schweren räuberischen Diebstahls

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren räuberischen Diebstahls: Betroffensein des Täters auf frischer Tat nach Diebstahl aus einem Sparkassen-Geldautomat; Fluchtversuch mit einem Kraftfahrzeug und Zufahren auf Polizeibeamten; notwendige Vorsatzfeststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "auf frischer Tat betroffen" im Rahmen des besonders schweren räuberischen Diebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur sog. Nacheile beim räuberischen Diebstahl (PD Dr. Janique Brüning; ZIS 2016, 386)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betroffensein und Tatfrische beim räuberischen Diebstahl

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Auf frischer Tat betroffen" bei Tatbeobachtung und Gewalt während der Nacheile

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 42 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3178
  • NStZ 2015, 700
  • StV 2016, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Dies ist der Fall, wenn der Täter noch in unmittelbarer Nähe zum Tatort und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, wenn also im Moment der Wahrnehmung noch ein enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteile vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257; vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229 f.).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Ein solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nacheile angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung (BGH, Urteile vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51; vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026; vom 21. November 1961 - 1 StR 444/61, GA 1962, 145).
  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58
    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Dabei steht dem Betreffen nicht entgegen, dass diese die Tat nicht erst nach ihrer Vollendung entdeckten, sondern sie bereits von Anfang an beobachteten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1958 - 4 StR 208/58, NJW 1958, 1547).
  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 134/51
    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Ein solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nacheile angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung (BGH, Urteile vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51; vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026; vom 21. November 1961 - 1 StR 444/61, GA 1962, 145).
  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Dies ist der Fall, wenn der Täter noch in unmittelbarer Nähe zum Tatort und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, wenn also im Moment der Wahrnehmung noch ein enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteile vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257; vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229 f.).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15
    Ein solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nacheile angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung (BGH, Urteile vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51; vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026; vom 21. November 1961 - 1 StR 444/61, GA 1962, 145).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    aa) Das Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen" im Sinne dieser Vorschrift ist erfüllt, wenn der Dieb noch in unmittelbarer Nähe zum Tatort und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, also im Moment der Wahrnehmung noch ein enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257; Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229 f.; Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 112/15, NStZ 2015, 700 f.).

    Ist dies der Fall, kommt es auf einen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen Vortat und dem Einsatz des Nötigungsmittels nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 112/15, NStZ 2015, 700, 701; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 252 Rn. 5/6; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 252 Rn. 7 f.; Sander in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 252 Rn. 12; Kindhäuser in NK-StGB, 5. Aufl., § 252 Rn. 18, jew. mwN).

  • OLG Bamberg, 14.03.2017 - 3 OLG 6 Ss 22/17

    Zur Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Zwar verhält es sich nicht ausdrücklich zum Vorstellungsbild des Angekl., der Vorsatz lässt sich aber zwanglos den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe entnehmen, was ausreichend ist (vgl. BGH NJW 2015, 3178 = StraFo 2015, 478 = NStZ 2015, 700 = BGHR StGB § 252 Gewalt 2 = StV 2016, 284).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Zwar handelt es sich dann um keinen durchgreifenden Darstellungsmangel, wenn sich die verwirklichte Schuldform aufgrund der mitgeteilten Gesamtumstände der Tat zwanglos erschließt (vgl. BGH NJW 2015, 3178, 3179).
  • KG, 04.05.2023 - 3 ORs 20/23

    Vorsatzzeitpunkt bei Unterlassungsdelikten wie

    Als maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei (allein) auf die Vornahme der tatbestandlichen Handlung abzustellen (vgl. BGHSt 63, 88 m.w.N.; NStZ 2018, 27; NJW 2015, 3178; Vogel in StGB Leipziger Kommentar 12. Aufl.; § 15 Rdn. 53 m.w.N.; Fischer, StGB 70. Aufl., § 16 Rdn. 2).
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