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   BGH, 13.10.2015 - StB 10/15, StB 11/15   

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BGH, 13.10.2015 - StB 10/15, StB 11/15 (https://dejure.org/2015,32701)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2015 - StB 10/15, StB 11/15 (https://dejure.org/2015,32701)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 (https://dejure.org/2015,32701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 GVG; § 181 GVG; § 304 StPO
    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im ersten Rechtszug zuständigen OLG (Entzug der Akkreditierung; Beschwerde; Ausschluss der Anfechtbarkeit; analoge Anwendung; Ausnahmevorschrift; restriktive Anwendung; Grundrechte; Pressefreiheit: ...

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 GVG, § 181 Abs 1 Alt 2 GVG, § 304 Abs 4 S 2 StPO, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug

  • IWW

    § 176 GVG, § ... 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO, § 181 Abs. 1 GVG, §§ 178, 180 GVG, § 181 GVG, § 304 Abs. 1 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 336 Satz 2 StPO, § 304 Abs. 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 1, 2 StPO, § 181 Abs. 1 letzter Halbsatz GVG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer sitzungspolizeilichen Maßnahme; Entzug einer zuvor gewährten Akkreditierung für das Strafverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; GVG § 181; StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer sitzungspolizeilichen Maßnahme; Entzug einer zuvor gewährten Akkreditierung für das Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen - und das Beschwerderecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3671
  • NStZ 2016, 369
  • NStZ-RR 2016, 25
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Daraus zieht die herrschende Meinung den Schluss, dass alle sonstigen sitzungspolizeilichen Maßnahmen der Beschwerde entzogen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN).

    Auch dass vorliegend das Grundrecht der Pressefreiheit betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 a. E.), rechtfertigt es nicht, entgegen dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers ein Beschwerderecht einzuräumen.

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Entsprechend haben verschiedene Gerichte - jedenfalls in besonderen Fallkonstellationen - gestützt auf die allgemeine Vorschrift des § 304 Abs. 1 StPO ein Beschwerderecht des Betroffenen anerkannt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 1976 - 2 Ws 143/76, NJW 1977, 309; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 Ws 679/06, NJW 2006, 3079; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 2 Ws 92/15, juris Rn. 11 f.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2011 - III-3 Ws 370/11, NStZ-RR 2012, 118, 119; LG Ravensburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 Qs 10/07, NStZ-RR 2007, 348, 349).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Sollten sitzungspolizeiliche Anordnungen überhaupt der Anfechtung unterliegen, so kommt - da eine "außerordentliche Beschwerde' im Strafverfahren nicht anzuerkennen ist (BGH, Beschluss vom 19. März 1999 - 2 ARs 103/99, BGHSt 45, 37) - als Rechtsmittel allein die Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO in Betracht, der auch am Verfahren nicht beteiligten Dritten ein Rechtsmittel gegen sie beschwerende Maßnahmen des Gerichts eröffnet (vgl. § 304 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06

    Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
  • BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08

    Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Entsprechend haben verschiedene Gerichte - jedenfalls in besonderen Fallkonstellationen - gestützt auf die allgemeine Vorschrift des § 304 Abs. 1 StPO ein Beschwerderecht des Betroffenen anerkannt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 1976 - 2 Ws 143/76, NJW 1977, 309; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 Ws 679/06, NJW 2006, 3079; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 2 Ws 92/15, juris Rn. 11 f.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2011 - III-3 Ws 370/11, NStZ-RR 2012, 118, 119; LG Ravensburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 Qs 10/07, NStZ-RR 2007, 348, 349).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 3 Ws 370/11

    Beschwerdemöglichkeit gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen

  • LG Ravensburg, 22.01.2007 - 2 Qs 10/07
  • OLG Celle, 08.06.2015 - 2 Ws 92/15

    Untersagung der Mitnahme von spitzen Schreibgeräten durch die Zuhörer für die

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine erweiternde Auslegung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO kommt über besonders gelagerte wie etwa die genannten Ausnahmefälle hinaus nicht in Betracht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 f.).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).

    Dies spricht gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe bei Verfügungen und Beschlüssen eines Oberlandesgerichts, die in ein Grundrecht eingreifen, generell eine Rechtsmittelmöglichkeit vorsehen wollen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671).

  • BVerfG, 21.10.2019 - 1 BvR 2309/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung

    Jedenfalls war der Antragstellerin die vorrangige Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzumutbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, NJW 2015, S. 3671 ).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen

    Jedenfalls war den Antragstellerinnen die vorrangige Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzumutbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, NJW 2015, S. 3671 ).
  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist hier kein Raum, weil diese nur in Betracht zu ziehen ist, wenn durch eine Entscheidung in mit den Ausnahmetatbeständen vergleichbarer schwerwiegender Weise in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird und dadurch die Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999, StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 2 Ws 148/17

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen: Zulässigkeit der Beschwerde; Beschränkung der

    Die Frage, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen, die im ersten Rechtszug nicht von einem Oberlandesgericht erlassen werden, mit der Beschwerde nach § 304 StPO anfechtbar sind, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BGH, NJW 2015, 3671).

    Da die Regelung des § 181 GVG ihrem Wortlaut nach auf die Festsetzung von Ordnungsmitteln beschränkt ist, ist der Umkehrschluss, dass alle sonstigen sitzungspolizeilichen Maßnahmen der Beschwerde entzogen sind, nicht zwingend (BGH, NJW 2015, 3671 f. m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2024 - StB 74/23

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters

    Für eine Ausdehnung auf Sachverhalte, die den Ausnahmekatalog auf völlig anders gelagerte Konstellationen erweitern würde, besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - StB 40/20, juris Rn. 5; vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4 f. mwN; vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15 u.a., NJW 2015, 3671 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 437/22

    Corona-Krise; Anfechtbarkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung - 3G-Regel

    19 Ein Rechtsbehelf gegen eine auf § 176 GVG gestützte sitzungspolizeiliche Anordnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen (BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - StB 3/16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13.10.2015 - StB 10/15 u.a.- juris Rn. 8; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.10.2020 - 1 Ws 313/20 u.a.- juris Rn. 28 ff., Rn. 33; so auch für den Verwaltungsprozess Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 55 Rn. 48; von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl., § 55 Rn. 26; Redeker in Redeker/v. Oertzen, VwGO, 17. Aufl., § 55 Rn. 11; für den Zivilprozess Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 176 GVG Rn. 9; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 176 Rn. 48; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 - juris Leitsatz 1a, Rn. 23).
  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage offen gelassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen, die im ersten Rechtszug nicht von einem Oberlandesgericht erlassen werden (insoweit gilt § 304 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO), mit der Beschwerde nach § 304 StPO anfechtbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.1998, Az.: StB 3/98 - Rn. 7 f., zit. nach juris; NJW 2015, 3671).
  • BGH, 11.01.2024 - StB 80/23

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Die Norm enthält eine für die Strafprozessordnung abschließende Aufzählung und ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363, 374; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15 u.a., NJW 2015, 3671 Rn. 9).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung

  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 2001/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen

  • BGH, 07.02.2019 - StB 3/19

    Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren

  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

  • BGH, 13.08.2019 - StB 20/19

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht

  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

  • BGH, 10.03.2016 - StB 3/16

    Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen mit der Beschwerde (Verwendung

  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde

  • BGH, 01.06.2023 - StB 18/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 12 OB 5/24

    Beschwerdefähigkeit; Fesselung; Sitzungspolizei; Sitzungspolizeiliche Maßnahmen

  • BGH, 25.11.2020 - StB 40/20

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den auf ein Ablehnungsgesuch ergehenden

  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19

    Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit

  • BGH, 01.06.2023 - StB 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des

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